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Forderungen an das
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Die ambulante Folter
abgewendet!


Entscheidung des
Europäischen
Gerichtshof für
Menschenrechte

8 Forderungen

Antwort von Prof. Narr

Demonstration vor der Böll-Stiftung 2.2.2010

Weser-Kurier Bericht: 9.12.04 - Demo gegen Zwangsbehandlung

Bundestag 4.12.2008: Bilder der Abstimmung der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention

Flussbestattung der Behindertenrechtskonvention

Änderungsantrag von SPD und CDU zum PsychKG

Demo 3.-25.11.08
vor dem Sitz der Gesundheitssenatorin

Täuschung mißlungen

Demos vor dem Deutschen Instituts für Regierungsgefälligkeiten:
- 17.11.2008
- 30.6.2010

Demoaufruf Erkner

Podiumsdiskussion: Fällt die Zwangspsychiatrie?

Zwangsbehandlung auch gegen den Willen eines Betreuten?

Antistigmakampagne:
ein Folter-Werbefeldzug der WPA

Verkauf gestohlener Menschenrechte

Geschichtsfälschung im Hygiene-Museum

Jüdische Zeitung Nov.2006:
"Gute Geburt, schöner Tod"

Zitate aus anderen Medien zu "Tödliche Medizin"

Protest am 13.-15.11.08 in Erkner beim „Vormundschaftsgerichtstag“

Chronik eines Betrugs

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"Neues Deutschland" 2008:

26.2.:
-Psychiatrie kritisiert
15.5.:
-Fällt die Zwangspsychiatrie?
-Die Freiheit hängt an einem einzigen Wort
27.6.:
-Die Probleme bewältigen · nicht wegschließen
28.11.:
-Streit um UN-Konvention
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Muster einer Strafanzeige gegen zwangsbehandelnde Ärzte

Urteil gegen Zwangsbehandlung

Großartiger Sieg von
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Zwangsbehandlung illegal

Endlich:
Das Bundesverfassungsgericht hat die gewaltfreie Psychiatrie auf die Tagesordnung gesetzt - aber Grün-Rot
will das noch verhindern.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit den beiden Beschlüssen 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011 und 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 das Startsignal für die Befreiung von institutionalisiertem Zwang und Gewalt in der Psychiatrie gesetzt: Gesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren sollten, wurden durch diese Beschlüsse ab sofort für illegal erklärt. Damit war klar, was niemand offen einzugestehen wagte: Zwangsbehandlung hatte noch nie eine rechtliche Grundlage.

Von sich progressiv wähnenden grün-roten Parteigängern hätte man erwartet, dass sie diesen Fortschritt begrüßen oder zumindest akzeptieren würden. Aber gerade in Baden-Württemberg soll nun das Pilotprojekt eines Versuchs gestartet werden, die alten Gewaltverhältnisse und die Willkür in der Psychiatrie wiederherzustellen. Die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg versucht in aller Eile gewaltsam zu erduldende Körperverletzung in der Psychiatrie durch einen grundgesetzwidrigen Gesetzentwurf auf die Teststrecke zu schicken. Wie ein Kaninchen wurde dieser Entwurf am 2.1.2012 aus dem Hut gezaubert und u.a. uns zur Stellungnahme bis 17.2. vorgelegt, bevor dieser Entwurf in den Landtag eingebracht und offensichtlich durchgepeitscht werden soll.
Diese Stellungnahme haben wir in zwei Teilen abgegeben:

  • ein politisches Statement, wir haben dazu eine Tischvorlage von unserer Sektion Baden-Württemberg übernommen, in der u.a. das UN-Hochkommissariat und die grün-rote Koalitionsvereinbarung zitiert wird; Zitat Fazit:
    Mit diesen vier „weil“ ist gut begründet, warum es keinen neuen § 8 UBG geben darf. Ebenso wenig darf es ein neues PsychKG in Baden-Württemberg geben, in dem noch einmal der zwangsweisen Unterbringung angeblich oder tatsächlich „Psychisch Kranker“ ein rechtlicher Anstrich gegeben werden soll.
    Diesen Teil der Stellungnahme haben wir hier vollständig veröffentlicht.

  • ein Rechtsgutachten von Prof. Wolf-Dieter Narr und Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker zur Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem Grundgesetz und den Entscheidungen des BVerfG. Dieses Gutachten hat unseren Verdacht erhärtet, dass der Entwurf auch dieser Anforderung bei weitem nicht standhält; Zitat Zusammenfassung:
    Zusammenfassend dürften lediglich § 8 Abs. 1, 2 und Abs. 9 UBG derzeit den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden, die das Bundesverfassungsgericht zur Voraussetzung einer Eingriffsnorm in weitreichende und bedeutsame Grundrechtspositionen eines öffentlich-rechtlich untergebrachten Patienten gemacht hat.
    Auch wenn die Regelung möglicherweise den Grundsätzen des Gesetzesvorbehaltes der Art. 2 Abs. 2 und 104 Abs. 1 GG noch genügen, begegnet der Entwurf zu § 8 UBG nebst den Begründungen verfassungsrechtlichen Bedenken insbesondere in Hinblick auf die avisierte Behandlung eines Betroffenen gegen dessen Willen mit Neuroleptika. Besonders gravierend erscheint, dass eine Zwangsbehandlung eines einwilligungsfähigen Patienten in Ausnahmefällen einer erheblichen Gesundheitsgefahr zulässig sein soll.

    Die beabsichtigten Regelungen berücksichtigen nicht hinreichend die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Selbstbestimmungsrechtes und des Verhältnismäßigkeitsprinzips hinsichtlich von Alternativoptionen aber auch hinsichtlich der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn; auch dem Bestimmtheitsgrundsatz bei einzelnen Maßnahmen wird wegen der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie dem der „erheblichen Gefahr für die Gesundheit“ nicht Rechnung getragen.
    Hinzu kommt, dass das Regelungswerk nicht die Rechtsinstitute der Vorsorgevollmacht und des Genehmigungsvorbehaltes der Betreuungsgerichte beachtet.
    Das Rechtsgutachten haben wir vollständig hier veröffentlicht.
So beweist der Gesetzentwurf aus dem Sozialministerium von Ministerin Katrin Altpeter bisher nur eines:
Den grün-roten Willen zu illegal staatlich erzwungener Körperverletzung.

Am 9.2. hat der SWR um 20.15 Uhr in der Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg" einen Fernsehbericht gesendet:
"Behandelt wider Willen - Unterbringungsgesetz im Land teilweise verfassungswidrig", der in der Mediathek hier abzurufen ist:
http://www.swr.de/zur-sache-baden-wuerttemberg/-/id=3477354/did=9265138/pv=video/nid=3477354/q9lbkr/index.html
Besonders traurig ist, was die Ministerin Altpeter in die Kamera sagt:
"Und es ist natürlich auch eine Herausforderung, auszutarieren zwischen dem, was Ärzte und medizinisches Personal für notwendig hält und dem was Betroffene und auch Erfahrene an Erfahrung zu diesem Thema mitbringen."
Das zeigt wie völlig arrogant und ignorant die Altpeter gegenüber Grundrechten ist. Sie sind nur ein mit Ärzte-Interessen günstig auszutarierender, relativer Wert, eben genau KEIN Grundrecht. Vor so einer grundrechtsvergessenen Ministerin kann einem Angst und Bange werden.
Und auch der Psychiater Harald Dreßing hat vor der Kamera die Hosen runtergelassen:
"Also wir brauchen klare Regeln...
Aus psychiatrischer Sicht ist es ganz wichtig, dass Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung nicht auseinander fallen.
Also wenn Psychiatrie nur noch dafür da ist Patienten zu bewahren und zu beaufsichtigen, dann ist es auch ein Missbrauch der Psychiatrie. Also wir müssen und dürfen Patienten auch hilfreiche Behandlung nicht vorenthalten."

Eben: Ohne gewaltsame Körperverletzung gibt es auch keine, beschönigend wie ein Hotelaufenthalt "Unterbringung" genannte, Einsperrung mehr - darauf können wir uns verständigen. Das Gewaltsystem Zwangspsychiatrie ist insgesamt illegal - siehe den ersten Teil unserer Stellungnahme oben.

Am 13.3. haben die Grünen im Landtag in Stuttgart eine völlig einseitig pro Zwang und Legalisierung von Körperverletzung ausgerichtete "Anhörung" veranstaltet. Die anwesenden Betroffenen und der Anwalt, der den ersten Erfolg beim BVerfG erstritten hat, haben in aller Deutlichkeit protestiert, wie von dieser grün-roten Knallcharge gegen ihre Grundrechte und Interessen vorgegangen wird:
Hier zum Anhören: http://www.freie-radios.net/portal/streaming.php?id=46443
Oder hier zum Sehen und zum Hören, auch mit weiteren kritischen Stimmen, in einem 1/2 stündigen Video-Zusammenschnitt: http://www.youtube.com/watch?v=9vjnHK-5vIk

Umfassende Informationen, Entscheidungen, Gutachten, Stellungnahmen und Denkschrift zu den Beschlüssen des BVerfG hier:
www.zwangspsychiatrie.de/rechtliches/zwangsbehandlung-illegal




Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. / Sektion Baden-Württemberg

Bericht von der Demonstration am Dienstag, 20.3.2012 um 10 Uhr vor dem Eingang zum
Sozialministerium von Baden-Württemberg, Schellingstr. 15 in Stuttgart.

Demo Stuttgart

Während der Demonstrationszeit versammelten sich im Sozialministerium die PsychiaterInnen und ihre bezahlten Helferlein, die in einem neuen PsychKG der Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung wider die Behindertenrechtskonvention und Bundesverfassungsgericht ein legales Mäntelchen umhängen wollen.

Die Demonstration hat das Thema:

Jetzt die gewaltfreie Psychiatrie schaffen und dem Terror nach innen ein Ende bereiten,

... weil
die deutsche Psychiatrie 9 Jahre lang den systematischen Massenmord begangen hat und sich danach 62 Jahre in der BRD das schwere Verbrechen der gefährlichen Körperverletzung zu Schulden hat kommen lassen, ohne dass es dafür je eine Rechtsgrundlage gegeben hätte, die verfassungskonform gewesen wäre. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun endlich auch festgestellt. Die Körperverletzungen waren so abscheuliche Foltermethoden, wie gewaltsame Hirnzerstückelung (Lobotomie), gewaltsames Elektroschocken, gewaltsames Spritzen von bewusstseinsverändernden Drogen und Insulinschocks, gewaltsame Sterilisationen usw. Regelmäßig wird bis heute eine dramatische Lebensverkürzung als "Nebenwirkung" akzeptiert. Vielleicht ist das sogar die nur zaghaft verdeckte Hauptwirkung?
Die baden-württembergische Sozialministerin Altpeter sagte bei einer Gedenkveranstaltung in Grafeneck am 27.1.2012, dass „die Gesellschaft es den Opfern schuldig sei, danach zu fragen, wie es möglich war, dass wehrlose Menschen zu tausenden brutal ermordet wurden.“ Nun kann die Ministerin durch ihr Handeln beweisen, ob sie es ernst meint mit ihrer Frage nach den Gründen für den Massenmord, oder ob ihre Frage nur eine zynisch dahingesagte Heuchelei ist, um mit dieser Form des „Erinnerns“ das Vergessen zu gewährleisten. Denn ihr ist bekannt, wie sich die Gewalttätigkeit der Psychiatrie nach 1949 fortsetzte und wie die selben Gewalttätigkeiten, als sie vor 1939 ausgeübt wurden, die notwendige Voraussetzung dafür bildeten, dass diese Gewalttätigkeit sich bei unbegrenzter Ärztemacht durch die Unterstützung der Nazis zum systematischen Massenmord steigern konnte.
Ministerin Altpeter hat jetzt, nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Chance, entweder die Psychiatrie auf Gewaltfreiheit umzusteuern. Oder sie kann versuchen, durch ein paar Bedingungen mehr in einem neuen Gesetz, der gewaltsam zu erduldenden Körperverletzung als psychiatrische Gewalt noch einmal den Anstrich von Rechtmäßigkeit zu geben. Der bisher vom Sozialministerium vorgelegt Entwurf eines neuen § 8 UBG deutet darauf hin, dass der Gewalttätigkeit und dem psychiatrischen Terror nach innen auf Teufel komm raus der Weg gebahnt werden soll. Wird Ministerin Altpeter von diesem Weg der zynischen Verhöhnung der heutigen sozialen Brüder und Schwestern der Ermordeten endlich abweichen?

... weil
die grün-rote Koalition in ihrem Koalitionsvertrag am 9. Mai 2011 (also 3,5 Wochen nach der Veröffentlichung des BVerfG Beschlusses am 15.4.2011) auf Seite 49 erklärt hat: „Durch das Gesetz für psychisch Kranke wird die Rechtsstellung psychisch kranker Personen gestärkt…“ Wenn dann aber tatsächlich das Gegenteil davon gemacht wird, nämlich eine gewaltsam zu erduldende Körperverletzung, die bisher noch nie rechtmäßig war, legalisiert werden soll, dann ist das eine arglistige Täuschung, und insbesondere dann ein politisches Verbrechen, wenn der Koalitionsvertrages so betitelt wird: „Der Wechsel beginnt.“ Ein beginnender Wechsel wären weitere Schritt zu einer völlig gewaltfreie Psychiatrie, in der auch das zwangsweise Einsperren endgültig der Vergangenheit angehört. So aber würde sich stattdessen diese Koalition zum Rammbock finsterer Reaktion machen, wie man sie am ehesten rechtslastigen Ordnungsfanatikern zugetraut hätte.

... weil
die grün-rote Koalition in ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 50 erklärt hat: „Die von der UN-Behindertenrechts-konvention geforderte Inklusion, also die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, ist ein vorrangiges Ziel der neuen Landesregierung.“ Jetzt aber stellt sich als vorrangiges Ziel dieser Koalition heraus, dass sie die fundamentalste Inklusion, der grundrechtlichen Gleichstellung, jetzt wo diese durch die Entscheidungen des BVerfG im Bereich der Freiheit von Körperverletzung hergestellt ist, aufheben will. Denn sie hat mit dem Entwurf eines neuen § 8 UBG als einem Sonderentrechtungsgesetz für angeblich oder tatsächlich „psychisch Kranke“ wieder genau das Gegenteil des angekündigten „Der Wechsel beginnt“ getan: diese Koalition droht sich zum Vorreiter finsterer Reaktion zu machen.
Und sie stellt sich dabei sogar offensiv gegen das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, das im Januar 2009 in einem Bericht an die Generalversammlung der Vereinten Nationen "zur Verbesserung der Sensibilisierung und dem Verständnis der Behindertenrechtskonvention"* definitiv klar gestellt hat:
Alle Gesetze "müssen abgeschafft werden", in denen "psychische Krankheit" Vorwand für ein Sondergesetz bei Gefahr für sich selbst oder andere ist - also eine definitive Bestätigung unserer Forderung nach sofortiger Abschaffung aller PsychKGe von der menschenrechtlich höchsten Stelle.
Hier die wichtigsten Abschnitte des Berichts als Zitat:

5. Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person
48. Eine besondere Herausforderung im Rahmen der Förderung und des Schutzes des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Menschen mit Behinderungen ist die Gesetzgebung und die Praxis im Bezug auf die Gesundheitsversorgung und insbesondere zur Unterbringung ohne die informierte Zustimmung der betroffenen Person (oft auch als unfreiwillige oder erzwungene Unterbringung bezeichnet). Bevor die Konvention in Kraft getreten ist, war die Existenz einer geistigen oder psychischen Behinderung im Rahmen internationaler Menschenrechte ein rechtmäßiger Grund für die Entziehung der Freiheit und Einsperrung.42 Das Übereinkommen wendet sich radikal von diesem Ansatz dadurch ab, dass jeder Freiheitsentzug auf der Grundlage der Existenz einer Behinderung, einschließlich einer psychischen oder geistigen Behinderung, als diskriminierend verboten ist. In Artikel 14 Absatz 1 (b) des Übereinkommens heißt es unmissverständlich, dass "das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsberaubung rechtfertigt". Während der Ausarbeitung des Übereinkommens wurden die Vorschläge verworfen, die das Verbot der Inhaftierung auf die Fälle von "allein" Behinderung begrenzen wollten43. Dies hat zur Folge, dass rechtswidrige Einsperrung auch die Situationen umfasst, in denen der Entzug der Freiheit mit einer Kombination von einer psychischen oder geistigen Behinderung und anderen Elementen wie Gefährlichkeit oder der Betreuung und Behandlung begründet wird. Da diese Maßnahmen teilweise durch die Behinderung einer Person gerechtfertigt werden, sind sie diskriminierend und verletzen das Verbot eine Freiheitsentziehung aufgrund von Behinderung und das Recht auf Freiheit auf gleicher Grundlage mit anderen nach Artikel 14.

49. Gesetzgebung, die zur Unterbringung von Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung ohne ihre freie und informierte Zustimmung ermächtigt, muss abgeschafft werden. Das muss sowohl die Abschaffung der Gesetzgebung umfassen, die die Unterbringung von Personen mit Behinderung ohne deren freie und informierte Zustimmung legalisiert, als auch die Abschaffung von Gesetzen, die die Schutzhaft von Menschen mit Behinderung in Fällen wie der Wahrscheinlichkeit, eine Gefahr für sich selbst oder für andere zu sein und in allen Fällen, in denen die Fürsorge, die Behandlung oder die öffentliche Sicherheit mit einer vermuteten oder diagnostizierten psychischen Krankheit verbunden wird, legalisieren....
----------------------

42 Siehe als Verweis die „Grundsätze für den Schutz von Personen mit psychischen Erkrankungen und der Verbesserung der psychischen Gesundheit“, A/RES/46/119, im Internet unter: http://www.un.org/documents/ga/res/46/a46r119.htm.

43 Im Laufe der dritten Sitzung des Ad-hoc-Ausschuss über eine umfassende und integrative Internationale Behindertenrechtskon-vention zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen wurden Vorschläge gemacht, das Wort "alleine" in den Entwurf des damals als Artikel 10 Absatz 1 (b) bezeichenten Artikels einzufügen, der dann gelautet hätte: "Jede Freiheitsberaubung darf nur im Einklang mit dem Gesetz erfolgen und sie darf in keinem Fall alleine auf Behinderung beruhen.

... weil
jeder solche Versuch einer neuerlichen rechtlichen Diskriminierung gegen das Patientenverfügungsgesetz verstößt. Im § 1901 a BGB wird für alle Einwilligungsunfähigen ausdrücklich, unmissverständlich und umfassend für alle Krankheiten in allen Stadien bundesgesetzlich geregelt, dass der Wille des Betroffenen vor dessen vermeintlich objektiven Wohl geht, oder anders ausgedrückt, dass das Wohl durch den Willen des Betroffenen bestimmt wird. Sei es – vorzugsweise - durch eine schriftliche Patientenverfügung oder falls diese nicht vorhanden sein sollte, dass anhand von konkreten Anhaltspunkten, also beweisbaren Tatsachen, festgestellt wird, was der Betroffenen früher gewünscht hat und was somit als sein mutmaßlicher Wille zu gelten hat. Es besteht also eine definitive Beweispflicht dafür, dass ein einwilligungsunfähiger Betroffener sich früher Zwangsmaßnahmen gewünscht hat. Da es sich bei einer psychiatrischen Zwangsbehandlung um ein besonders gefährliches Verfahren handelt für das auch nach der Erkenntnis des BVerfG im Beschluss vom 12.10.2011 keinerlei Standards bestehen, kann die aktuelle Ablehnung einer psychiatrischen Behandlung beweiskräftig nur durch eine schriftliche positive psychiatrische Vorausverfügung rechtlich abgesichert werden, in der der Anwendung von Zwang und Gewalt durch den Betroffene - analog einer Organspendeerklärung - explizit zugestimmt wurde. Alles andere wäre Kaffeesatzleserei und Projektion von denen, die - aus welchen Gründen auch immer - zwangsbehandeln wollen. Der Bundestag hat explizit in Hinsicht auf keine Begrenzung der Reichweite das Patientenverfügungsgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf des Sozialministeriums zu § 8 UBG, der diese Vorgaben missachtet bzw. unterläuft, nimmt logisch zwingend einen Verstoß gegen das reichweitenbegrenzungslose Patientenverfügungsgesetz in Kauf, nur um eine Gruppe von Menschen, die angeblich oder tatsächlich „Psychisch Kranken“, zu diskriminieren.

Mit diesen vier "weil" ist gut begründet, warum es keinen neuen § 8 UBG geben darf. Ebenso wenig darf es ein neues PsychKG in Baden-Württemberg geben, in dem noch einmal der zwangsweisen Unterbringung angeblich oder tatsächlich „Psychisch Kranker“ ein rechtlicher Anstrich gegeben werden soll.

Umfassende Informationen, Rechtsgutachten Stellungnahmen, SWR Fernsehbericht hier

 



Endstation Klapse! Beitrag in "Kulturzeit" bei 3 sat am 25.1.2011:

30 Jahre Irren-Offensive - Film bei Youtube:

 
oder hier direkt bei youtube anschauen

Tödliche Psychiatrie
Auch nach der Nazi-Herrschaft wurde in den Psychiatrien in Deutschland gemordet.
Zusammenfassung der Habilitationsarbeit von Thomas Foth, Assistant Professor der University of Ottawa

Remembrance and Resistance Tag 2011

Zum 17 mal fand am 2. Mai 2011 der T 4 Umzug statt.
Bilder von der Demonstration und der Aufruf sind hier dokumentiert: www.freedom-of-thought.de/may2

Berlin, 7.9.2011:
Mit Entsetzen mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass am 24. August 2011 in Berlin-Reinickendorf und heute in Mannheim jeweils ein Mensch von der Polizei erschossen wurde. [Bericht von heute hier] Beide Male lag dem Einsatz der Polizei der illegitime und nach Behindertenrechtskonvention sogar illegale Versuch einer gewaltsamen Psychiatrisierung - veranlasst vom Sozialpsychiatrischen Dienst - zu Grunde, der dazu führte, dass die Betroffenen sich zurecht in Ihrer Wohnung verbarrikadierten und sich - möglicherweise mit überzogenen Mitteln - gegen dieses Unrecht verteidigten. Beide Male wurde diese Notwehr der Betroffenen von den Polizisten schrecklich falsch verstanden und führte zu deren unverhältnismäßigen und tödlich endenden Schusswaffengebrauch.

Dürften die in Berlin als "Mitarbeiter des Bezirksamtes" bezeichneten Damen und Herren des Sozialpsychiatrischen Dienstes Waffen tragen, dann wären sie es gewesen, die geschossen hätten. Die Polizei arbeitete in beiden Fällen lediglich im Auftrag des Sozialpsychiatrischen Dienstes ("Amtshilfe"). Wenn die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes die Aktion erst gar nicht gestartet oder vorzeitig abgebrochen hätten, würden beide noch leben.

Verantwortlich für das Geschehen sind also zunächst die Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste und die skandalöse psychiatrische Sondergesetzgebung (PsychKG, "Betreuungs"recht), die es möglich machten, dass Menschen, die nichts verbrochen haben, und die nur das Pech hatten, von einem Psychiater zum (gefährlichen) "psychisch Kranken" erklärt worden zu sein, mit Gewalt einer psychiatrischen "Behandlung" und Einsperrung in einem sogenannten psychiatrischen "Krankenhaus" zugeführt werden können.

Deshalb fordern wir:
Sofortige Vernichtung aller Akten des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Berlin-Reinickendorf und in Mannheim - sie haben offensichtlich tödliche "Nebenwirkungen"

Um den Platz zu markieren, an dem das Unheil in Berlin seinen Lauf begonnen hat, rufen wir zu einer Kundgebung vor dem Sozialpsychiatrischen Dienst im Bezirksamt Reinickendorf, Gesundheitsamt, Teichstraße 65 Haus 4 am Donnerstag 15.9. von 16 - 18 Uhr auf. [Ortsbeschreibung hier]

Um psychiatrische Zwangsmaßnahmen wie Zwangsdiagnosen, Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung und Zwangs"Betreuung" von vornherein rechtswirksam auszuschließen, empfehlen wir dringend die PatVerfü www.PatVerfue.de

Es rufen auf: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de

Demonstration an Montag, 1.8. um 15 Uhr:
Nur spießig?
Nein, Grüne Zyniker der Macht verachten sogar die Menschenrechte!

Die-BPE dokumentiert hier den Schriftwechsel, den wir mit der Parteiführung der Berliner Grünen bzw. der Kandidatin für das Amt der regierenden Bürgermeisterin, Renate Künast, geführt haben. Diese Antworten der Grünen haben uns veranlaßt, zum 1. August in einem Bündniss zu einer Demonstration vor der sog. "Grünen Botschaft" mit dieser Erklärung aufzurufen.

 

 

ENGLISH

 

Gemeinsame Resolution der Mitgliederversammlung der International Associaton Against Psychiatric Assault; der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener e.V.; des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V., des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener Berlin- Brandenburg e.V. und der Irren-Offensive e.V. im Werner-Fuss-Zentrum

CPT plant neue Folter-Verschleierungs-Besuche

Wie wir erfuhren, stehen dieses Jahr beim „European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)“ u.a. wieder “Besuche” in deutschen Psychiatrien auf der Agenda. Seit dem 01.01.2009 sind psychiatrische Zwangsmaßnahmen durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der BRD ein Verbrechen. Indem die UN-Behindertenrechtskonvention („Convention on the Rights of Persons with Disabilities“) in Artikel 14 vorschreibt, „dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt“, sind die deutschen Psychisch Kranken Gesetze (PsychKG), welche zwangsweise Unterbringung aufgrund einer „Behinderung“, einer angeblichen „psychischen Krankheit“, zulassen, zu unrechtmäßigen und illegalen Sondergesetzen geworden, die zu beseitigen sind.(1) Die UN- Behindertenrechtskonvention bestätigt, was seit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und auch entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1953 ohnehin gilt: Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie, das Einsperren, die Zwangsbehandlung und Entmündigung, sind weltweit und in allen Fällen schwere Menschenrechtsverletzung, v.a. Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der menschlichen Würde.

Des Weiteren entspricht psychiatrische Zwangsbehandlung den Kriterien von Folter, wie sie die durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984 angenommene Antifolterkonvention („Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“) definiert: Den in den psychiatrischen Gefängnissen arrestierten Insassen werden v.a. mittels gewaltsamer Verabreichung von Psychopharmaka und Elektroschocks (sogenannte „EKT“) große körperliche und seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt. Die in der geschlossenen Psychiatrie stets und vorsätzlich praktizierte Zwangsbehandlung, Einschüchterung und Nötigung hat zum Ziel, das Geständnis „Krankheitseinsichtigkeit“ und somit „Compliance“ zu erwirken. Sogenannte vormals „Krankheitsuneinsichtige“ sollen gefügig und (scheinbar) „behandlungs“willig gemacht werden. Es wird auf Grundlage von Diskriminierung und Verleumdung gehandelt, indem Menschen als “geisteskrank“ tituliert werden. Diese Leiden werden auf Veranlassung und mit ausdrücklichem Einverständnis von Angehörigen des öffentlichen Dienstes verursacht. Die durch die Psychiatrie praktizierte Folter findet nicht als Einzelfall oder als gelegentlicher Machtmissbrauch durch das Psychiatriepersonal statt, sondern ist die Regel in jeder geschlossenen Anstalt, weil in Deutschland immer noch die psychiatrischen Zwangsgesetze wie z.B. die PsychKG existieren, obwohl diese spätestens im Zuge der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention hätten annulliert werden müssen.(2)

Ebenso, wie das den Willen brechende Eindringen in den Körper bei einer Vergewaltigung, kann die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie auch dann nicht legalisiert werden, wenn diese, wie einige „Experten“ meinen, durch eine Richterin oder einen Richter „überprüft“ und von dieser oder diesem „kontrolliert“ wird.(3) Solche „Menschenrechtsexperten“ stellen sich außerhalb menschenrechtlicher Grundsätze, um die psychiatrischen Foltermaßnahmen zu schützen. Auch Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung - selbst wenn sie von einem Richter angeordnet, überprüft und kontrolliert, von einem Arzt ausgeführt und „medizinische Behandlung“ genannt werden würde.

Das „Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ (CPT) ist zu einem Siebtel (6 von 42) mit Psychiaterinnen und Psychiatern besetzt und somit befangen(4). Anstatt gegen die dem psychiatrischen System immanente psychiatrische Gewalt und Folter und die auch vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) bereits im Oktober 2008 als „intrinsically discriminatory“ bezeichneten „ungesetzlichen“ Gesetze)(5), die psychiatrischen Sondergesetze, vorzugehen und auf diese Argumentation gestützt die Regierungen der betreffenden Staaten des Europarats zurechtzuweisen, sieht das CPT seine „erste Priorität“ allenfalls darin, „bei Besuchen in psychiatrischen Einrichtungen [….], festzustellen, ob es irgendwelche Anzeichen für die absichtliche Misshandlung von Patienten gibt“(6). Entgegen den Äußerungen der UN und deren Hochkommissarin ist es dabei der Meinung, es könne „in jeder psychiatrischen Einrichtung (…) gelegentlich notwendig werden, gegen erregte und/oder gewalttätige Patienten Zwangsmittel einzusetzen“ und billigt dabei auch die Anwendung von „Riemen, Zwangsjacken etc.“(7)

Aus diesen Gründen müssen wir die vom CPT veranstalteten Einzelfallprüfungen, die Besuche lediglich einzelner Psychiatrie-Folter-Tatorte, die das CPT verharmlosend als „gewisse Haftorte“(8) bezeichnet, welche auch nur, „um optimale Wirksamkeit zu erreichen“, „sowohl regelmäßig als auch unangekündigt stattfinden“ „sollten und bei denen „die Behörde“ auch nur „befugt sein [sollte], inhaftierte Personen unter vier Augen zu befragen“(9) (10) als das benennen, was sie sind: Folterverschleiernde Maßnahmen, welche weiterhin die Illusion nähren sollen, Foltermaßnahmen könnten noch durch ein Gesetz und durch Richterspruch legitimiert werden und der Anschein von Legalität bestünde zu Recht.

Dies gilt besonders in Bezug auf die Staaten des Europarates, welche die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und ratifiziert haben. Bisher sind das Aserbaidschan (28.1.03.2009), Belgien (02.07.2009), Bosnien und Herzegowina (12.03. 2010), Dänemark (24.07.2009), Deutschland (24.02.2009), Frankreich (18.02.2010), Italien (15.05.2009), Kroatien (15.08.2007), Lettland (01.03.2010), Montenegro (02.11.2009), Österreich (26.09.2008), Portugal (23.09.2009), San Marino (22.02.2008), Schweden (15.12.2008), Serbien (31.07.2009), Slowenien (24.04.2008), Spanien (03.12.2007), Tschechische Republik (28.09.2009), Türkei (28.09.2009), Ukraine (04.02.2010), Ungarn (20.07.2007), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (07.08.2009).(11)

Indem das CPT also seine „Einzelfallprüfungen“ und im Soll-Modus angekündigten „Besuche“, welche zudem verbunden sind mit Empfehlungen an die Psychiatrie hinsichtlich „verbesserter“ Kontrolltechniken(12), zu Folterperfektionierungsmaßnahmen macht und damit sowohl die Behindertenrechtskonvention als auch die diesbezüglichen Stellungnahmen des UN-Hochkommissariats zu einer Karikatur macht und so auch den gesamten United Nations und der Idee der universellen Menschenrechte an sich schadet, ist es zu unserem politischen Gegner geworden. Wir brauchen weder dieses Folterverschleierungs-Komitee noch seine Besuche und wir werden uns auch nicht als Ratgeber eines solchen Komitees oder durch entsprechende Zuarbeit mitschuldig an der Verhüllung der Folter von Psychiatrie- Insassen machen. Sollte das „European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)“ jedoch bereit sein, in einem ersten Schritt gegenüber den Regierungen der BRD und den anderen Staaten des Europarates, welche die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert haben, Stellung zu beziehen und gegen deren illegal weiterbestehenden psychiatrischen Sondergesetze vorzugehen, wäre eine Zusammenarbeit durchaus wieder in den Bereich des Möglichen gerückt.

Diese Resolution wurde allen Mitgliedern des CPT am 17.04.2010 zugesandt.

Link zur Resolution in Englisch und in Polnisch

(1) vgl.Kaleck/Hilbrans/Scharmer 2008: Gutachterliche Stellungnahme. Ratifikation der UN Disability Convention vom 30.03.2007 und Auswirkung auf die Gesetze für so genannte psychisch Kranke am Beispiel der Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung nach dem PsychKG Berlin. URL: www.die-bpe.de/stellungnahme
(2) Weiteres dazu siehe Halmi, Alice: Zwangspsychiatrie- ein Foltersystem. In: “Zwang”, Nr. 2, Berlin 2004, Seite 4-7,
URL: www.iaapa.de/zwang2_dt/halmi.htm
(3) Prof. Theresia Degener (Recht und Disability Studies, Ev. Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe in Bochum) äußerte: „ in her view, control and review of medical actions should not be exclusively on the hands of doctors (medical review) but of judges (judicial review) “ In: Office of the high commissioner for human rights: Report on “Expert Seminar on freedom from torture and ill treatment and persons with disabilities”, Genf, 11.12.2007, Seite 12, URL: www2.ohchr.org/english/issues/disability/docs/torture/seminartorturereportfinal.doc
(4) Psychiater/innen im CPT: Pétur Hauksson, Vladimir Ortakov, Olivera Vuliæ, Stefan Weinberg- Krakowski, Nadia Polnareva, Anna Molnár. Vgl.: Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT): CPT Members. Stand:04.03.2010, URL: www.cpt.coe.int/en/members.htm
(5) „The Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) states clearly that deprivation of liberty based on the existence of a disability is contrary to international human rights law, is intrinsically discriminatory, and is therefore unlawful.“ In: UN- Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR): Dignity and Justice for Detainees
week [6.-12. Oktober 2008]. Information Note No. 4, Seite 2, URL:
www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/60UDHR/detention_infonote_4.pdf
Siehe auch: “Legislation authorizing the institutionalization of persons with disabilities on the grounds of their disability without their free and informed consent must be abolished. …”. In: UN- Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR): Annual report of the United Nations High Commissioner and the Secretary General. A/HCR/10/48,
26.1.2009, Seite 16, URL: www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/10session/A.HRC.10.48.pdf
(6) Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT): Die Standarts des CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite 57, URL: www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards.pdf
(7) Ebd.: Seite 63
(8) CPT: apt - Council of Europe: Ein Besuch des CPT - Was hat es damit auf sich? Genf, Mai 1999, Seite 11, URL:
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-cpt-visit-police.pdf
(9) CPT: Die Standarts des CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite 16, URL: www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards.pdf
(10) Hervorhebungen erfolgten durch die Autoren
(11) Council of Europe: Der Europarat in Kürze. Stand: 28.03.2010, URL: www.coe.int/aboutCoe/index.asp?
page=quisommesnous&l=de

und: United Nations enable: Ratifications - Countries that have ratified the Convention, Stand 28.03.2010, URL:
www.un.org/disabilities/default.asp?id=257
(12) Siehe z.B. in den „Standarts des CPT“: „Das Personal in psychiatrischen Einrichtungen sollte sowohl in
nichtkörperlichen als auch in manuellen Kontrolltechniken für die Anwendung gegenüber erregten oder gewalttätigen
Patienten ausgebildet werden.“ In: CPT: Die S
tandarts des CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite 63, URL:
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards.pdf

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Resonanz in den Medien:

www.readers-edition.de/2010/05/07/psychiatrie-offener-brief-an-cpt/
http://de.indymedia.org/2010/05/280595.shtml
www.onlinezeitung24.de/article/3225
www.webnews.de/kommentare/672096/0/Psychiatrie-Offener-Brief-an-CPT-neue-Folter-Verschleierungs-Besuche.html


2.2.2009: Demonstration vor der Böll-Stiftung:
Offener Brief an die Stiftung, warum wir demonstrieren - Link hier


Hubert Hüppe – ein paternalistischer Gegner der Selbstbestimmung
Wenn Hubert Hüppe behaupten sollte, er sei für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Hubert Hüppe hat sich behindertenpolitisch in der letzten Legislaturperiode als menschenrechtsfeindlicher "Geisterfahrer" erwiesen. In reaktionärster Weise hat er sich gegen Selbstbestimmung entschieden, indem er ... [vollständiges Flugblatt verteilt
am 14.01.2010 im Rahmen einer Demonstration vor dem Kleisthaus dem Sitz des neuen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Hubert Hüppe anläßlich der Fachtagung "Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland, hier klicken]


Dass Psychiatrie immer nur Schwindel ist, wurde wieder eindrucksvoll bewiesen - Gert Postel hat Schule gemacht:
Wie der WDR in seiner Rundschau am 3.12.2009 berichtete, hat sich herausgestellt, dass der Chefarzt der Horizont Drogen Fachklinik in Rees: http://www.fachklinik-horizont.de/index.htm seit zwei Jahren eine Person ist, die
- weder einen Dr. hat
- noch Arzt ist
- noch ein Abitur hat
- und zu allem Überdruss nicht mal einen Führerschein.
Und das, und nur! das, ist ihr zum Verhängnis geworden: bei mehreren Führerscheinkontrollen ist das der Polizei aufgefallen und daraufhin hat sie die Identität das Fahrers genauer untersucht und er ist aufgeflogen.

Eins ist jetzt endgültig bewiesen:
Es gibt kein psychiatrisches Wissen
Es gab noch nie ein psychiatrisches Wissen
und es wird niemals ein psychiatrisches Wissen geben.
Wer in einer Psychiatrie als angeblicher "Arzt" auch ohne Approbation arbeitet ist nur ein Hochstapler unter Hochstaplern (Zitat Gert Postel)

Originalbericht in der Mediathek des WDR


Der Kunsthändler Eberhard Herrmann wurde 1994 per Ferndiagnose für verrückt erklärt. Seine Ex-Frau hatte den berühmt berüchtigten Prof. Möller, Chefarzt-Psychiater in München, um ein Gutachten gebeten - und damit Herrmanns Leben zerstört.
Das ZDF hat kürzlich am 10.11. in der Sendung Hallo Deutschland darüber berichtet, in der Internet Mediathek des ZDF abrufbar: www.zdf.de/ZDFmediathek
in der er seine Methode, Ferngutachten zu machen, in skurriler Weise verteidigt.
Es geht ja auch um was: 3 Millionen Euro Schadensersatz.
Da lässt der Herr Prof. die Hosen runter, wie er meint, dass eine ordentliche psychiatrische Diagnose zu Stande kommt: auf einen Blick; das Hörensagen der Angehörigen verdichtet zu einer psychiatrischen Verleumdung, reicht zu einer Existenzvernichtung.


Am 4.2.2010 berichtet der Münchner Merkur bzw. dpa:
Schweigepflicht verletzt: Psychiatrie-Professor muss zahlen

München - Der Leiter einer psychiatrischen Universitätsklinik in München muss einem ehemaligen Galeristen 15.000 Euro Schmerzensgeld wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht zahlen.

Der Professor haftet nach einem Berufungsurteils des Oberlandesgerichts München vom Donnerstag für alle materiellen Schäden, die dem 65-jährigen Geschäftsmann durch die Weitergabe eines Attestes über eine geistige Erkrankung entstanden sind und noch entstehen können (Az.: 1 U 4650/08).

Kläger-Anwalt Martin Riemer sprach bereits von dem “teuersten Attest in der Geschichte der Psychiatrie“. Er beziffert den Schaden seines Mandanten auf 3,3 Millionen Euro, die jetzt in einem eigenen Prozess zunächst vor dem Landgericht eingeklagt werden müssten. Dieses hatte dem früheren Eigentümer einer Teppich-Galerie in bester Münchner Geschäftslage ursprünglich Schadenersatzansprüche verweigert und lediglich ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zugestanden.

Hintergrund des schon mehr als zehn Jahre dauernden Zivilrechtsstreits ist eine Scheidungsauseinandersetzung. Der Klinikdirektor hatte 1994 die Notwendigkeit einer Unterbringung des Klägers in der Psychiatrie bescheinigt und dieses Gutachten der damaligen Ehefrau des Galeristen zugänglich gemacht. Dieser flüchtete jedoch in die Schweiz und ließ sich dort von einem Psychiater seiner Wahl untersuchen, der ihm geistige Gesundheit diagnostizierte.

Der heute 65-Jährige machte in dem 1997 begonnenen Rechtsstreit den Verlust seines Geschäfts nach Kündigung eines Bankkredits geltend.
Dies wurde vom OLG - wie schon von der Vorinstanz - jedoch zurückgewiesen. Die Aufgabe der Galerie sei keine Folge der Indiskretion des Klinikchefs gewesen, urteilte der Zivilsenat. Nach Aussage von Bank-Mitarbeitern hatten sie bei Kündigung der Kreditlinie keine Kenntnis von dem Attest. Dem Urteil zufolge wurde durch das Bekanntwerden des Attestes aber der Ruf des Geschäftsmannes mit gravierenden Folgen geschädigt. Dafür stehe ihm Entschädigung zu. Revision gegen die Entscheidung ließ der Zivilsenat nicht zu.


Der alltäglichere Fall ist hier nachzulesen - im Handbuch zur Software für die sozialpsychiatrischen Dienste (SpD), wie es hier veröffentlicht ist: http://spdi32.de/demo/Handbuch%20SpDI.pdf
siehe z.B. Seite 28:
"Hat der Klient noch keine Diagnosen, ist das Fenster leer. Im unteren Bildschirmbereich werden Informationen zur markierten Diagnose angezeigt. SpDI32 unterscheidet Diagnosegruppen, Diagnosearten und Detaildiagnosen. Einem Klienten kann so bereits in einem frühen Stadium eine Diagnose zugeordnet werden, ohne sich detailliert festlegen zu müssen.
Es kann eine Hauptdiagnose und eine beliebige Zahl von Nebendiagnosen eingetragen werden. Für die Senatsstatistik ist es ausreichend, eine Hauptdiagnosegruppe festzulegen. Dies muss keine Detaildiagnose sein."


So werden Menschen mit staatlichen Mitteln zu einem Stück hirnkrankem Fleisch gemacht, systematisch verfolgt und nahezu aller ihrer Grund- und Menschenrechte beraubt, um am Ende als kolonialisierte Subjekte im Netz der psychiatrischen Institutionen endgültig entmündigt zu sein.
Wir haben dagegen eine Anregung für´s nächste Update der Software, den:
Sperrvermerk - Achtung PatVerfü geschützt
Jegliche Akte kann bei dieser Person zu einer Strafverfolgung führen.


Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü) machts möglich

Berlin, 18.6.2009: Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.

Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu...mehr



die schlaue Patientenverfügung!
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1.9. 2009 Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten!

Am 1.9.2009 ist das vom Bundestag am 18.6. beschlossene neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten. Das ist für uns der Anlaß, die Auswirkungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, mit den "Hinweisen für Richter, Betreuer und Psychiater" bekannt zu machen, wie sie hier veröffentlicht sind: patverfue.de/hinweise.html Diese Hinweise wurden in Zusammenarbeit mit Vertrauensanwälten entwickelt. Sie buchstabieren das neue Gesetz insbesondere in Hinsicht auf die PatVerfü aus.
Am 11.9. wurden von uns in 348 psychiatrischen Gefängnissen, siehe Liste der Tatorte, alle psychiatrischen Oberärzte mit den "Hinweisen für psychiatrische Fachärzte" sowie denen für Richter und Betreuer per Fax informiert.

Die "Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" wurden inzwischen von Prof. Schmidt-Jortzig, dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats und ehemaligen Bundesjustizminister kommentiert. Er lehrt Jura an der Universität Kiel. Sein Kommentar: Ihre "Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" empfinde ich als außerordentlich hilfreich....
Hier der vollständige Kommentar als PDF




Wir freuen uns sehr, bekannt geben zu können, dass das Werner-Fuss-Zentrum eine neue Ausgabe der Irren-Offensive, die 14te, und die International Association Against Psychiatric Assault die 4te Ausgabe der ZWANG fertig gestellt hat. Die beiden Zeitungen werden wieder gemeinsam als Wendezeitung vertrieben und können über die Domain www.anti-psychiatrie.de bestellt werden.
Die neue Zeitung reflektiert das Ende der Legislaturperiode des 16. Bundestages, in der drei für uns wesentliche Ereignisse zu verzeichnen sind:

A)
Wir konnten ein neues "Betreuungsbehördengesetz" verhindern, obwohl es von Bundesrat und Bundesregierung schon beschlossen war, die Kanzlerin es unterschrieben hatte (Bundestag Drucksache 16/1339) und es seit mehr als 3 Jahren jederzeit im Bundestag hätte eingebracht werden können. Aber jetzt ist diese Bedrohung endgültig vom Tisch, weil mit dem Ende der Legislatur auch alle "unvollendeten" Gesetzgebungsverfahren beendet sind. Wir konnten also einen schweren Angriff erfolgreich abwehren! (mehr hier)

B) Durch den Ratifizierungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir zwar gesehen, wie eine behindertenpolitische Knallcharge ein ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt hat: Lug und Trug auf offener Bühne. Die Täuschung ist aber misslungen und so können wir nun öffentlich Psychiater als staatlich geschützte Verbrecher bezeichnen und über die Tatorte ihrer kriminellen Handlungen mit einer in der Irren-Offensive Nr. 14 veröffentlichten Liste aufklären.

C) Die behindertenpolitische Knallcharge hat es aber nicht geschafft, die Gesetzgebung für die Patientenverfügung zu verhindern und das ist unser größter Triumph: Mit Hilfe der PatVerfü können wir der Zwangspsychiatrie einen Riegel vorschieben - Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die besonders menschenrechtsfeindlichen behindertenpolitischen "Geisterfahrer" MdB Hubert Hüppe (CDU), MdB Dr. Ilja Seifert (Linkspartei) und MdB Markus Kurth (Grüne) hinweisen. Sie haben sich in reaktionärster Weise gegen die Selbstbestimmung entschieden, indem sie sowohl gegen die nun endlich beschlossene Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt haben, wie für eine Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonventionen ohne gleichzeitige Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Wir haben dazu eine Chronik dieses Betrugs geschrieben, die in der ZWANG Nr. 4 und im Internet veröffentlicht ist.
Beschluss der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener vom 7.7.2009




Prof. Wolf-Dieter Narr hat am 8.5.2009 an über 1400 Psychiatrien bzw. Chefärzte psychiatrischer Einrichtungen ein Fax gesendet (Link zu einem pdf dieses Schreibens hier).

Eine Antwort darauf von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Heinz Häfner, Initiator des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim, erwiderte Prof. Wolf-Dieter Narr mit einer E-Mail. Prof. Narr hat der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener eine Kopie dieser Mail zukommen lassen, die sie hier veröffentlicht hat.



Wir unterstützen das Preisausschreiben von IAAPA, einen geeigneten Slogan zur Kriminalisierung der Verbrecher zu finden, die nach dem 1.1.2009 noch in einer geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie arbeiten: http://www.iaapa.de/competition_deutsch.htm

Diese Erklärung als PDF zum Ausdrucken


Erklärung der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener zur einstimmigen Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Bundestag am 4.12.2008:
Verkauf gestohlener Menschenrechte

Stehler:
die Bundesdeutschen Gesetzgeber
Hehler: das Deutsche Institut für Regierungsgefälligkeiten
Prämie: der Stehler zahlt dem Hehler für die Vertuschung seines Verbrechens ein jährliches Schweigegeld von 463.000,- Euro, siehe Offener Brief

Am 4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter Ausschluß irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20 Uhr die Pforten geschlossen) den Konventionsbetrug beschlossen: er hat das Unrecht zu Recht erklärt, dass die UN-Behindertenrechts-
konvention
in einem Kernbereich, Gleichstellung in Recht und Gesetz um Freiheitsberaubung und folterartige Körperverletzung durch Zwangsbehandlung Behinderter endlich zu bannen, eben genau nicht gelten soll. Damit hat er die brachiale Entrechtung von Menschen, die als angeblich "psychisch krank" verleumdet werden, bestätigt statt beseitigt, die Entrechtung verstärkt statt aufgehoben.
Das damit gestärkte Sonder-Entrechtungsrecht hat das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte für illegal erklärt - es ist "intrinsically discriminatory"
(übersetzt: an sich diskriminierend) und ein "unlawful law" (übersetzt: ein ungesetzliches Gesetz).
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Foto: Alejandro Nannini, zum Vergrößern: anklicken

Vor den verschlossenen Türen des Bundestages wurde
gleichzeitig öffentlich gegen diesen Betrug demonstriert:



Foto: Guido Alessandro, zum Vergrößern: anklicken

Dass diese Transaktion vom Bundestag so klammheimlich spät nachts ohne Aussprache und unter Ausschluss des Publikums vollzogen wurde, ist ein weiterer Beweis für die betrügerische Absicht, in der sie begangen wurde. Die 3 Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei haben zwar in Entschließungsanträge mit Lippenbekenntnissen fürs Archiv des Bundestags ein bißchen Schaum geschlagen. Da sie sich alle weigern, ihre Vetomacht (nach dem Lindauer Abkommen Art. 3) als Koalitionspartner in Landesregierungen zu nutzen, um die menschenrechtskonforme Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, sind sie genauso Teil einer hermetischen politischen Klasse, die in der BRD nun dreierlei bewiesen hat:

 

  • sie will die UN Behindertenrechtskonvention zu einer Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung  machen
  • sie will mit diesem Vorgehen die UN herabwürdigen, weil sie deren Konvention ohne praktische Konsequenzen selbst für Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf nationaler Ebene ratifiziert
  • darüber hinaus will sie die Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit schwächen, weil sie auf diese unverfrorene Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden Konvention umgeht.

Auf alle drei Konsequenzen wurden die Abgeordneten aller Landtage und des Bundestages, das Kanzleramt und die MinisterInnen in persönlichen Anschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hingewiesen (siehe jeweils beigelegte Pressemitteilung), so dass ihr Handeln ein bewusst willentliches Tun ist und es keine Entschuldigung durch Unwissenheit gibt.

Wir werden trotz alledem an Text und Geist der Konvention, wie sie vom Hochkommissariat für Menschenrechte bestätigt wurde, festhalten und deshalb gilt für uns:

Ab 1.1.09 sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten, Verbrecher,
weil dann durch die in Kraft tretende Behindertenrechtskonvention Körperverletzung und  Freiheitsberaubung an angeblich "psychisch Kranken" genauso ein Verbrechen sind, wie bei nicht so Verleumdeten.


Bild: "FLeisch im Mittelpunkt"
Bild: "Mündel"

Auf die folgende Presseerklärung in Englisch hat die International Association Against Psychiatric Assault einen solaridarischen Brief an das UN-Hochkommissariat in Genf geschrieben, der hier veröffentlicht ist.

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.

ENGLISH
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Fax: 030-782 8947
werner-fuss(at)gmx.de
www.die-bpe.de
Mittwoch, 8. Oktober, 2008

Pressemitteilung

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte* bestätigt:
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Betrug und eine Fälschung

Am 1. Oktober 2008 wurde vom Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention** beschlossen. In ihrer Pressemitteilung behauptet die Bundesregierung, dass damit „das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf nationaler Ebene“ umgesetzt werde. Diese Behauptung ist falsch und stellt eine Täuschung dar, mit der das tatsächliche Verhältnis des Gesetzentwurfes zu Wort und Geist des Konventionstextes verdeckt werden soll.

Artikel 14 1b) der Konvention legt ausdrücklich fest,

„dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“

Dagegen wird in der zum Gesetz gehörenden „Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“**, Bundesrat Drucksache Nummer 760/08 auf Seite 52 zu Artikel 14 folgende Einschränkung vorgenommen:

 

„Sowohl aus Absatz 1 Buchstabe b als auch aus Absatz 2 ergibt sich, dass eine Freiheitsentziehung auch bei behinderten Menschen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass zur Behinderung besondere Umstände hinzutreten müssen, die die Entziehung der Freiheit erforderlich machen. Das ist etwa der Fall, wenn nur mittels der Freiheitsentziehung eine Selbst- oder Fremdgefährdung vermieden werden kann. Sofern also zusätzliche Umstände vorliegen, die eine Freiheitsentziehung rechtfertigen, kann diese auch dann zulässig sein, wenn die die Freiheitsentziehung begründenden Umstände mit einer Behinderung zusammenhängen.

Der Gesetzentwurf** nimmt damit in betrügerischer Absicht eine dem Konventionstext widersprechende und fälschende Interpretation der Voraussetzungen für einen Freiheitsentzug von Menschen mit Behinderungen vor, die ausdrücklich dazu dient, die in der Bundesrepublik vorhandenen Sondergesetze für sogenannte psychische Kranke (PsychKG, §63 StGB, Regelungen im Betreuungsrecht)  unangetastet zu lassen, die regelmäßig die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten mit dem Verweis auf eine angebliche „Selbst- und/oder Fremdgefährdung“ rechtfertigen.

Die Note des UN-Hochkommissariat für Menschenrechte* anlässlich der „Dignity and Justice for Detainees Week“ (6. bis 12. Oktober 2008) bestätigt unsere Feststellung, dass es sich um eine Fälschung des Konventionstextes handelt:

 

„International human rights law and standards are very clear: persons with disabilities have the right to liberty and security of the person on an equal basis with others. The existence of a disability can in no case justify a deprivation of liberty. Persons with disabilities may be lawfully deprived of their liberty for having committed a crime or violated the law.

Rechtliche Gleichstellung von „psychisch Kranken“ bedeutet, dass sie wie alle anderen das Recht haben, ihre Gesundheit oder ihr Leben in Gefahr zu bringen, ohne von staatlicher Seite dafür belangt zu werden. Und sie bedeutet, dass auch ein Freiheitsentzug wegen einer vermuteten oder tatsächlichen Fremdgefährdung, wie sie in einigen Polizei- und Strafgesetzen vorgesehen ist, nur nach diesen allgemeinen Gesetzen erfolgen und nur der Gefahrenabwehr, nicht jedoch der „Besserung des Verhaltens“ dienen darf. In jedem Fall verbietet die UN-Konvention in allen diesen Fällen, dass eine Behinderung (hier eine diagnostizierte „psychische Krankheit“) ein Sondergrund für die Einschränkung der Menschenrechte der Betroffenen ist. 

Die übliche Praxis, Entrechtungen und Zwang mit „Selbst- und/oder Fremdgefährdung“ oder mit einem unterstellten oder tatsächlichen Hilfebedarf der Betroffenen zu begründen verurteilt das UN-Hochkommissariat unmissverständlich:

 

„In violation of relevant international standards, in many legal systems persons with disabilities, and especially persons with mental and intellectual disabilities, are deprived of their liberty simply on the grounds of their disability. Such disability is sometimes used to justify preventive detention measures on the grounds that the person with a disability might cause harm to himself or to others.

In other cases, persons with disabilities are deprived of their liberty for their care and treatment. All such practices, policies and laws are in contravention of existing international standards.

The Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) states clearly that deprivation of liberty based on the existence of a disability is contrary to international human rights law, is intrinsically discriminatory, and is therefore unlawful. Such unlawfulness also extends to situations where additional grounds—such as the need for care, treatment and the safety of the person or the community—are used to justify deprivation of liberty.“ 

Die „Denkschrift“ ist zwar nicht Gesetzestext, wird aber in der praktischen Rechtsprechung bis in die höchsten Instanzen bei der Interpretation des Wortlautes des Gesetzes als Wille und (bindende) Meinung des Gesetzgebers berücksichtigt werden. Menschen könnten sich deshalb nicht unter Berufung auf die UN-Behindertenrechtskonvention des erzwungenen Aufenthaltes in einer psychiatrischen Klinik oder einer Zwangsbehandlung erwehren, denn die Gerichte würden sich auf die der Konvention widersprechenden deutschen Gesetze berufen.

Tatsächlich gibt es in der Behindertenrechtskonvention also keinerlei Interpretationsspielraum zugunsten der betrügerischen Fälschung im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Bundesregierung und alle Abgeordneten des Bundestages und aller Länderparlamente sind durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener von dem geplanten Konventionsbetrug unterrichtet worden. Wird das Gesetz dennoch beschlossen, dann können daraus nur folgende Schlüsse gezogen werden:

  • Die UN Konvention wird zu einer Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung
  • Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien entwürdigen mit diesem Vorgehen die UN, wenn deren Konventionen ohne praktische Konsequenzen selbst für Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf nationaler Ebene ratifiziert werden.
  • Darüber hinaus wird die Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit geschwächt, wenn auf diese unverfrorenen Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden Konvention umgegangen werden kann.

Wir rufen deshalb alle Menschen, die sich nicht täuschen lassen wollen, auf, dieser niederträchtigen Farce erbitterten Widerstand entgegenzusetzen. Treten Sie den geplanten Machenschaften gegen die UN-Behindertenrechtskonvention öffentlich oder auch gegenüber den Abgeordneten Ihres Wahlkreises entgegen. Oder kommen Sie zur Dauerdemonstration für die Abschaffung der PsychKGe und gegen den Konventionsbetrug in Berlin, werktäglich 14.00 – 16:30 Uhr vor der Senatsverwaltung für Gesundheit, Brückenstr. 6 (S-Bahnhof Jannowitzbrücke).

Weitere Informationen dazu: www.die-bpe.de


*  Quelle: DIGNITY AND JUSTICE FOR DETAINEES WEEK, Information Note No. 4, Persons with Disabilities:
www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/60UDHR/detention_infonote_4.pdf

**
Bundesrat Drucksache Nummer 760/08

Die Zwangspsychiatrie fällt:

Rechtsgutachten zur Unvereinbarkeit der UN-Behindertenkonvention mit dem Berliner Psych-KG. Stellungnahmen zum Rechtsgutachten von Prof. Narr und Prof. Rohrmann sowie Pressespiegel
Zeitungsberichte: TAZ am 26.2.2008, Neues Deutschland am 26.2.2008, 7.5.2008, 4.5.2008


Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

Fax: 030-782 8947
werner-fuss(at)gmx.de
www.die-bpe.de

Ähnliches Statement der International Association Against Psychiatric Assault:
ENGLISH | ITALIANO | SVENSK

29. März 2007

Presseerklärung:

Die UN Behindertenkonvention nur ratifizieren, wenn gleichzeitig alle psychiatrischen Sonder-Entrechtungsgesetze abgeschafft werden

Morgen wird in New York die von der UN Generalversammlung am 13.12.2006 verabschiedete "Convention on the Protection and Promotion of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities"1 von der deutschen Regierung paraphiert. Mit dieser Unterzeichnung beginnt die Zeit, in der in der deutschen Politik diese Convention und deren politische Implikationen diskutiert wird, um am Ende dieses Prozesses die Convention durch den Gesetzgeber zu ratifizieren, oder dies entgegen der bisherigen Unterstützung beim Zustandekommen der Convention zu unterlassen.

Da es in der Convention um die Menschenrechte behinderter Menschen geht, muss vor allem die systematische und flächendeckende Verletzung dieser Menschenrechte durch die Gesetzgebung zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen - Zwangseinweisung und Zwangbehandlung - sowie willkürliche Strafverlängerung durch forensische Psychiatrie beendet werden. Wenn die Convention in Deutschland ratifiziert und damit Gesetz werden sollte, ohne dass die psychiatrischen Sondergesetze gleichzeitig außer Kraft gesetzt werden, würde sich die Convention in ihr Gegenteil verkehren: sie würde zu einem weiteren Instrument gegen die Rechte, die Menschenrechte, der Menschen werden, die als angeblich "psychisch krank" psychiatrisch-medizinisch verleumdet werden. Diese "Diagnosen" werden in der Convention mit dem Begriff "Behinderung" bezeichnet (Artikel 1, Abs. 2): Der Begriff behinderte Menschen umfasst Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesschädigungen,… [Fett hinzugefügt]

Die Convention wendet sich explizit gegen die rechtliche Diskriminierung von Behinderten (Artikel 2, Abs. 3): "Diskriminierung auf Grund einer Behinderung" bezeichnet jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung auf Grund einer Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass die auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird.

Die Convention untersagt damit explizit die Möglichkeiten, die das Grundgesetz zur Aufhebung der Grundrechte durch ein Gesetz offen gelassen hat, wenn diese gesetzlichen Sonderregelungen eine "Behinderung" zum Kriterium haben. Genau das ist aber der Fall bei den psychiatrischen Sondergesetzen: sowohl die PsychKG´s als auch die forensischen Sondergesetze § 126 StPO und § 63 StGB haben als notwendige Bedingung ein psychiatrisches Gutachten bzw. eine zwangsweise Begutachtung dafür. Sie sind demzufolge abzuschaffen, denn sie widersprechen der Convention.

Darüber hinaus verpflichtet die Convention einen ratifizierenden Staat in Artikel 12 dazu:
Gleiche Anerkennung vor dem Recht
1. Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass behinderte Menschen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.
2. Die Vertragsstaaten erkennen an, dass behinderte Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

Damit muss jede Zwangsentmündigung, irreführend "Betreuung" genannt, und die damit ermöglichte Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht, unterbunden werden und kann auch nicht mehr zynisch als "Schutz" und zum angeblichen "Wohl" der Betroffenen ausgegeben und legitimiert werden. Es muss also der § 1896 Absatz 1a BGB entsprechend unserer Forderung aus dem Jahr 2004 geändert werden: "Gegen den erklärten Willen2 des Volljährigen darf ein Betreuer weder bestellt, noch eine Betreuung aufrechterhalten werden."

Zur Unterstützung dieser Rechtsauffassung der Convention haben wir ein Rechtsgutachten bei einem auf internationales Menschenrecht spezialisierten Juristen in Auftrag gegeben.

Wir bitten Behindertenorganisationen dringend, gegen eine Ratifizierung der Convention in der BRD Stellung zu beziehen, wenn sie nicht erfüllt, was darin versprochen wird: rechtliche Diskriminierungsfreiheit. Rechtliche Diskriminierung wird in ihrer radikalsten, brutalsten und menschenverachtendsten Form in Deutschland durch die Gesetze zur Legalisierung der Zwangspsychiatrie ausgeübt. Wenn Behindertenorganisationen hingegen auf eine schnelle Ratifizierung drängen sollten, weil sie sich Effekte positiver Diskriminierung von der Convention erhoffen, wäre eine Ratifizierung ohne die Abschaffung der Zwangspsychiatrie zu einem unerträglichen Preis erkauft: der Fortsetzung der Barbarei der Zwangspsychiatrie, deren folterartige Praxis und Ableugnung der Selbstbestimmung von Menschen, die als angeblich "psychisch krank" psychiatrisch-medizinisch verleumdet werden.

Eine Ratifizierung unter Beibehaltung der psychiatrischen Sondergesetze würde die Convention zu einer zynischen Karikatur machen: Die Convention würde zu einem zusätzlichen Verdeckungs- und Vertuschungsinstrument psychiatrischer Gewalt werden.
Sie würde zu einem Teil des Problems anstatt zu seiner Lösung beizutragen.


1. Originaltext der Convention: www.un.org/disabilities/default.asp?id=199
Deutsche Übersetzung: vom Server des Deutschen Instituts für Menschenrechte

2. Der "erklärte Wille" als nicht weiter qualifizierte Willensäußerung entspricht dem im Juristendeutsch gebräuchlichen "natürlichen Willen"



Zwangsbehandlung ist ein Verbrechen !

Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 1.2.2006 mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zwar gebilligt, aber dabei eine höchstrichterliche Bedingung für die unteren Gerichte gesetzt, auf deren Einhaltung wir selbstverständlich strikt und immer drängen werden. Insofern möchten wir zweierlei deutlich machen:

  • Wir meinen, dass jegliche Zwangsbehandlung in der Psychiatrie gegen den Willen eines Betroffenen ein Verbrechen ist und einen fundamentalen Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt. Das ist auch durch die Kritik von Prof. Wolf-Dieter Narr an dem Urteil belegt, die im Internet mit der Adresse www.die-bpe.de/kritik veröffentlicht ist: "Die Annahme des BGH Beschlusses ist mehrfach rechtsfehlerhaft." Aus einer Umfrage bei allen Vormundschaftsgerichten wissen wir: ¼ der Gerichte teilt diese Meinung, allerdings werden sich viele Gerichte jetzt zur Rechtfertigung der Zwangsbehandlung auf das obiter dictum des BGH berufen.
    Mit dieser Entscheidung hat der BGH keinen Rechtsfrieden hergestellt, sondern im Gegenteil, wir werden jetzt erst recht mit allen Kräften auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (bzw. des EGMR) hinarbeiten, denn die Misshandlung durch psychiatrische Zwangsbehandlung verstößt gegen die Menschenrechte und die Würde der Betroffenen und ist ohne jede verfassungsrechtliche Grundlage.

  • Dieser Gang nach Karlsruhe wird allerdings dadurch verzögert werden, dass erst die unteren Gerichte die Bedingung des BGH erfüllen müssen, und die Erlaubnis einer Zwangsbehandlung mit einem genauen richterlichen Rezept versehen sein muss, in dem Wírkstoff, Dosierung und Verabreichungshäufigkeit genau festgelegt sind.
    Deswegen nennen wir dieses Urteil das REZEPT URTEIL, Zitat:
    "Die Sache gibt weiterhin Anlass zu dem Hinweis, dass in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist…, dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffes und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit."
    Ohne diese genauen Angaben ist jede psychiatrische Zwangsbehandlung auch nach der Auslegung des BGH als Körperverletzung ein schweres Verbrechen.

Jeder Betreuer, der nicht mit dem Vorwurf konfrontiert werden will, für eine menschenverachtende und grundrechtswidrige Zwangsbehandlung in einer Psychiatrie mitverantwortlich zu werden, ist aufgerufen, nie irgendeine solche Misshandlung zu genehmigen, geschweige denn anzuregen.

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte - Greifswalder Str. 4 - 10405 Berlin - www.die-bpe.de

Beschluss der Mitgliederversammlung am 8. 8. 2006



„Bildnerei der Geisteskranken“

Mit der Biennale MEINE WELT soll noch einmal dem Nazi-Ideologen Prinzhorn und dessen Pathologisierung von Kunst gehuldigt werden. Verehrend schreibt der Leiter der Ausstellung, Armin Hauer, in seinem Vorwort zum Katalog der Ausstellung über Prinzhorn: "Das bedeutet, dass die klassische Moderne und auch wesentliche Stränge der Nachkriegskunst ohne die Kenntnisse des Buches von Prinzhorn (1886-1933) (Die Bildnerei der Geisteskranken, 1922,) und dessen Sammlung in Heidelberg nicht denkbar sind." Was für eine lächerliche Behauptung, aber darüber hinaus: welch Hohn auf die Künstler, deren Werke in Heidelberg weiter als bösgläubig erworbene Beutekunst okkupiert gehalten werden.

Originalzitate Prinzhorn:
"Gemeinschaft und Führertum. Ansatz zu einer biozentrischen Gemeinschaftstheorie" (darüber schreibt er 1932 einen ganzen Aufsatz), "Urbild des Führermenschen". Das "Schicksal" dieses "prometheischen Führers" sei es, "innerhalb seiner Gruppe auf Grund neuer Erkenntnisse und Ziele die Gemeinschaft zu zersprangen und den Keim zu einer neuen Gemeinschaftsform zu legen"
„Aber ich hoffe, daß es recht viele gibt, die von einer gut durchgebildeten nationalsozialistischen Opposition den nächsten Schritt zu unserer politischen Reifung erwarten", schreibt Prinzhorn in seinem ersten Beitrag "Über den Nationalsozialismus" schon 1930!
Seinen Antisemitismus begründet er bemerkenswerterweise mit der Notwendigkeit einer Verteidigung: "Es ist und bleibt grotesk, daß eine einflußreiche hochintellektuelle Presse es in den letzten Jahren wagen durfte, unser geistiges Leben mit einer zäh und konsequent betriebenen anti-arischen Propaganda zu durchsetzen“.

Jetzt soll 80 Jahre nach dem Beutezug von Prinzhorn dessen pathologisierender Blick auf die Künstler und Ihre Werke – das, was Primo Levi so zutreffend den „Aquariumblick“ genannt hat – in der Biennale noch einmal abgefeiert werden: das Anliegen Prinzhorns, eine monströse psychopathologische Schau der „Bildnerei der Geisteskranken“ zu organisieren, soll reproduziert werden.

Wir kennen das Anliegen: Den Psychiatern und Prinzhorn ging es in den 20er Jahren darum, endlich einen Angriff gegen den Dadaismus und dessen Einverleibung des Irrsinns in die Kunst und damit die Zersetzung der Machtbasis des Kerkersystems mit Folterregime Psychiatrie zu starten. Sie erfanden die „pathologische“ Kunst per Pathologisierung der Künstler, was seinen Höhepunkt in der Verdammung der ganzen Moderne in der „entarteten Kunst“ fand. Heute geht es einer zynischen Republik (siehe www.psychiatrie-erfahrene.de/eigensinn) darum, dem restaurativen Anliegen des Machterhalts des Ausgrenzungssystems Psychiatrie, mit staatlichen Mitteln zu Krücken zu verhelfen.

Die Ausstellung ist dem Prinzhornschen Ansatz verpflichtet. Entsprechend handelt es sich für die Ausstellungsmacher bei den „triebhaften Extrusionen“ der „Geisteskranken“ um „Bildnerei“ und so werden logischerweise die Urheber der Werke im Vorwort zum Katalog dieser Ausstellung kein einziges Mal „Künstler“ genannt.

Als Pikanterie am Rande ist dann noch zu bemerken, wie versucht wird, Jean Dubuffet für dieses Konzept zu vereinnahmen, hat er doch ganz im Gegensatz zu den Behauptungen der Ausstellungsmacher gesagt:
„Es gibt ebenso wenig eine Kunst der Geisteskranken, wie es eine Kunst der Magen- oder Kniekranken gibt.“

Ausführliche Informationen hier klicken

Internet Video:
www.die-bpe.de/video/beton.asf (42 MB)
www.die-bpe.de/video/Beton_Politic.mpg (130 MB)
www.die-bpe.de/video/Beton_Politic_big.mpg (577 MB)
Beton: Die Geschichte einer Ausgrenzung und einer Befreiung - Von der Biennale "Meine Welt" 05 zur Betonnale 05 (D 2005; ca. 14 min; Regie/Kamera/Montage: Bejamin Kahlmeyer)

PRESSEERKLÄRUNG

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. freut sich bekannt geben zu dürfen, dass Gert Postel die Schirmherrschaft für die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener übernommen hat. Gert Postel hat mit seinen existentiellen Experimenten mehrmals den Beweis dafür angetreten, dass es kein psychiatrisches Wissen gibt, sondern es sich nur um eine Täuschung handelt, die in betrügerischer Weise auf der Vorspiegelung von Wissenschaftlichkeit durch einen Jargon beruht.

Als gelernter Postboten war er hinreichend gebildet, um weder von der Diensttaufsicht, noch den ärztlichen Kollegen je hinterfragt zu werden, und jahrelang den Oberarzt einer Psychiatrie zu spielen, ja sogar zum Chefarzt einer forensischen Psychiatrie befördert zu werden und fachärztliche Approbationen zu beurkunden. Damit ist es ihm gelungen, einen ganzen medizinischen Bereich der reinen Scharlatanerie zu überführen, und für diesen wiederholten Beweis hat er den Nobelpreis verdient.

Gert Postel hat der Psychiatrie die Mystifikation genommen, sie lächerlich gemacht, und damit den Bann zerstört, mit dem deren systematischen Menschenrechtsverletzungen, die die Kriterien von Folter erfüllen, verdeckt werden sollen. Seine Schirmherrschaft soll uns vor weiteren Lügen des psychiatrischen Systems bewahren und unsere Kritik anspornen.

Beschluß der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft am 1.3.2005

Beschluss der Gründungsversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener:

Das Ende der Komplizenschaft !

Wieder einmal haben die Psychiater übertrieben: statt dass sie die Betroffenen in Ruhe lassen und mit einem verschlafenen Betroffenen-Verband wie dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener zufrieden sind, meinen sie, diesen Verband in ihr widerlichstes Treiben als aktive Unterstützer hineinziehen zu müssen: Beim DGPPN-Kongress vom 24.-27.11. wird völlig offen das "Hauptthema Nummer 1, Ursachen psychischer Störungen: Umwelt-Gen-Interaktionen" verkündet, also die Neo-Nazi-Eugenik der psychiatrischen Genetik propagiert. Denn die einzige "Umwelt-Interaktion", die zu angeblicher "psychischer Krankheit" führen kann, ist die diagnostische Verleumdung von Psychiatern. Dass bei diesem Kongress zusätzlich auch noch der Terror der psychiatrischen Hirnchirurgie, Stichwort Lobotomie, aus der Schreckenskammer der Psychiatrie hervorgeholt und propagiert wird, ergänzt das Bild. Zu diesem abgründigen Kongress haben die Psychiater den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener eingeladen, sich aktiv zu beteiligen, und, kolonialisiert wie er inzwischen ist, macht er brav wie eine abgerichtete Hofschranze im vorgetäuschten "Diskurs"-Reigen mit. Damit hat aber nun der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener seine wesentliche Funktion verloren: die Kritiker an der menschenverachtenden Gewalt- und Zwangs-Psychiatrie in Komplizenschaft einbinden zu können.

Wollen wir ausnahmsweise für die krampfhaft psychiatrisch Gutgläubigen sogar die Prämisse gelten lassen, dass die Information in Genen für irgendetwas Mentales, von dem behauptet wird, das es sich im Gehirn abspielen soll, relevant wäre, so ist auch immanent der wissenschaftliche Blödsinn der sog. "psychiatrischen Genetik" offensichtlich:

 

Das menschliche Genom, der Träger der Erbinformation, besitzt einen Informationsgehalt von rund 750 Megabyte. Das ergibt sich aus der Struktur von etwa drei Milliarden Basenpaaren, aus denen das menschliche Erbgut besteht. Jedes Basenpaar hat einen Informationsgehalt von zwei Bit, das ergibt 6 Milliarden Bit oder 750 Megabyte. Dies ist etwa die Informationsmenge, die bei einer der großen Sinfonien Bruckners oder Beethovens auf CD gespeichert wird. Das Erbmaterial hätte auf einer CD Platz.

Vergleichen wir damit die Kapazität des Gehirns. Selbst bei konservativer Schätzung ergeben sich etwa 1,25 Millionen Megabyte an realisierbaren Vernetzungen. Nun muß man beachten, dass diese Zahl noch erheblich größer wird durch abgestufte Verbindungen. Zwischen den Neuronen können über die Synapsenverbindungen vielfältige Zwischenstufen "geschaltet" werden, was die Kapazität des Gehirns um ein Vielfaches erhöht. Spitzer kommt bei nur 16 Abstufungen auf einen Vergrößerungsfaktor von 103. Das heißt: der einen CD-Rom, auf der die genetische Erbinformation gespeichert ist, stehen rund 2 Millionen CDs an Speicherkapazität des Gehirns gegenüber. Daraus ergibt sich eine sehr wichtige Folgerung: Wenn das menschliche Denken, Entscheiden und Planen ein Gehirnprozess ist, dann ist es unmöglich, daß die Erbinformation Träger dieser intellektuellen Eigenschaften sein kann. Eine CD-Rom kann nicht die gesamte Information zur Verknüpfung von Netzen tragen, die eine Informationsmenge von 2 Millionen CDs beinhalten.
(Vgl. M. Spitzer, Geist im Netz, Heidelberg-Berlin-Oxford 1996, S.37f)

Wenn also solch banaler Blödsinn wie psychiatrische Genetik weiter betrieben wird, kann es nur um etwas anderes gehen: scheinwissenschaftlich soll der blanke Terror dieser Neo-Nazi-Eugenik beschönigt werden, der als Erbhygiene verbreitet wird: Entsprechend sind in den USA (Illinois) schon die gesetzlichen Grundlagen gelegt, damit vom Neugeborenen bis zum Greis alle zwangsweise auf Geisteskrankheit diagnostiziert werden. Bei Neugeborenen selbstverständlich mit dem psychiatrischen Neo-Nazi-Genetik-Bluttest. Das ärztliche Vernichtungs-Programm kennen wir: Fruchtwasseranalysen zur pränatalen Gleichschaltung durch eugenische Abtreibung.

Mit diesen Integrationsmaschen in die Komplizenschaft mit dem ärztlichen Gewaltsystem ist jetzt Schluss, denn der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener kann alleine seine Funktion als Compliance Patientenclub erfüllen, die unabhängigen Psychiatrie-Erfahrenen haben am 24.11.2004 in Berlin die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener gegründet.

V.i.S.d.P.: Uwe Pankow

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