Neu
1:
Berlin,
30.6.: Demonstration vor dem "Institut für
Regierungsgefälligkeiten"
Folgender
offene Brief wurde verteilt:
To
the members of the
Committee on the Rights of Persons with Disabilities
Office of the United Nations High Commissioner for
Human Rights (OHCHR)
Leider
müssen wir uns heute an Sie wenden, um Ihnen unser
Entsetzen über die Entwicklung der Monitoring-Stelle
für die Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland
mitzuteilen.
Das
damit beauftragte sog. "Deutsche Institut für
Menschenrechte" hat nicht nur bei der Auftragserteilung
durch das deutsche Parlament die Aussagen des OHCHR
vom Oktober 2008 zum Dignity and Justice for Detainees
Week vorsätzlich ignoriert und für den Verrat
an der BRK das ausgeschriebene Geld angenommen (en detail
in Englisch nachzulesen in ·UN-Convention Fraud
- A chronicle of events·: http://www.iaapa.de/zwang4/chronicle.htm.
Wir nennen dieses Institut deshalb seitdem "Institut
für Regierungsgefälligkeiten")... mehr
und Bilder der Demo hier
Zum
16 mal fand am 2. Mai 2010 der T 4 Umzug statt.
Bilder von der Demonstration, der Aufruf und die Rede
zum Abschluss am antifaschistischen Denkmal des
polnischen Soldaten am Volkspark Friedrichshain,
sowie die Medien Reaktionen und eine Dia-Serie sind
hier dokumentiert: www.freedom-of-thought.de/may2
Neu
3:
|
Gemeinsame
Resolution der Mitgliederversammlung der
International Associaton Against Psychiatric
Assault; der Mitgliederversammlung der
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener
e.V.; des Landesverband
Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V., des Landesverbandes
Psychiatrie-Erfahrener Berlin- Brandenburg
e.V. und der
Irren-Offensive e.V. im Werner-Fuss-Zentrum
CPT
plant neue Folter-Verschleierungs-Besuche
Wie
wir erfuhren, stehen dieses Jahr beim European
Committee for the Prevention of Torture and Inhuman
or Degrading Treatment or Punishment (CPT)
u.a. wieder Besuche in deutschen Psychiatrien
auf der Agenda. Seit dem 01.01.2009 sind psychiatrische
Zwangsmaßnahmen durch die Ratifizierung
der UN-Behindertenrechtskonvention in der BRD
ein Verbrechen. Indem die UN-Behindertenrechtskonvention
(Convention on the Rights of Persons with
Disabilities) in Artikel 14 vorschreibt,
dass das Vorliegen einer Behinderung
in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt,
sind die deutschen Psychisch Kranken Gesetze (PsychKG),
welche zwangsweise Unterbringung aufgrund einer
Behinderung, einer angeblichen psychischen
Krankheit, zulassen, zu unrechtmäßigen
und illegalen Sondergesetzen geworden, die zu
beseitigen sind.(1) Die UN- Behindertenrechtskonvention
bestätigt, was seit der allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte von 1948 und auch entsprechend
der Europäischen Menschenrechtskonvention
von 1953 ohnehin gilt: Zwangsmaßnahmen
der Psychiatrie, das Einsperren, die Zwangsbehandlung
und Entmündigung, sind weltweit und in allen
Fällen schwere Menschenrechtsverletzung,
v.a. Freiheitsberaubung, Körperverletzung,
Verletzung der Persönlichkeitsrechte und
der menschlichen Würde.
Des
Weiteren entspricht psychiatrische Zwangsbehandlung
den Kriterien von Folter, wie sie die durch
die Resolution der Generalversammlung der Vereinten
Nationen am 10. Dezember 1984 angenommene Antifolterkonvention
(Übereinkommen gegen Folter und
andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe) definiert:
Den in den psychiatrischen Gefängnissen arrestierten
Insassen werden v.a. mittels gewaltsamer Verabreichung
von Psychopharmaka und Elektroschocks (sogenannte
EKT) große körperliche
und seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt.
Die in der geschlossenen Psychiatrie stets und
vorsätzlich praktizierte Zwangsbehandlung,
Einschüchterung und Nötigung hat zum
Ziel, das Geständnis Krankheitseinsichtigkeit
und somit Compliance zu erwirken.
Sogenannte vormals Krankheitsuneinsichtige
sollen gefügig und (scheinbar) behandlungswillig
gemacht werden. Es wird auf Grundlage von Diskriminierung
und Verleumdung gehandelt, indem Menschen als
geisteskrank tituliert werden. Diese
Leiden werden auf Veranlassung und mit ausdrücklichem
Einverständnis von Angehörigen des öffentlichen
Dienstes verursacht. Die durch die Psychiatrie
praktizierte Folter findet nicht als Einzelfall
oder als gelegentlicher Machtmissbrauch durch
das Psychiatriepersonal statt, sondern ist die
Regel in jeder geschlossenen Anstalt, weil
in Deutschland immer noch die psychiatrischen
Zwangsgesetze wie z.B. die PsychKG existieren,
obwohl diese spätestens im Zuge der Ratifizierung
der UN- Behindertenrechtskonvention hätten
annulliert werden müssen.(2)
Ebenso,
wie das den Willen brechende Eindringen in den
Körper bei einer Vergewaltigung, kann die
Zwangsbehandlung
in der Psychiatrie auch dann nicht legalisiert
werden, wenn diese, wie einige Experten
meinen, durch eine Richterin oder einen Richter
überprüft und von dieser
oder diesem kontrolliert wird.(3)
Solche Menschenrechtsexperten stellen
sich außerhalb menschenrechtlicher Grundsätze,
um die psychiatrischen Foltermaßnahmen zu
schützen. Auch Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung
- selbst wenn sie von einem Richter angeordnet,
überprüft und kontrolliert, von einem
Arzt ausgeführt und medizinische Behandlung
genannt werden würde.
Das Europäische Komitee zur Verhütung
von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe (CPT) ist zu einem
Siebtel (6 von 42) mit Psychiaterinnen und Psychiatern
besetzt und somit befangen(4).
Anstatt gegen die dem psychiatrischen System immanente
psychiatrische Gewalt und Folter und die auch
vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte
(UNHCHR) bereits im Oktober 2008 als intrinsically
discriminatory bezeichneten ungesetzlichen
Gesetze)(5), die psychiatrischen
Sondergesetze, vorzugehen und auf diese Argumentation
gestützt die Regierungen der betreffenden
Staaten des Europarats zurechtzuweisen, sieht
das CPT seine erste Priorität
allenfalls darin, bei Besuchen in psychiatrischen
Einrichtungen [
.], festzustellen, ob es
irgendwelche Anzeichen für die absichtliche
Misshandlung von Patienten gibt(6).
Entgegen den Äußerungen der UN und
deren Hochkommissarin ist es dabei der Meinung,
es könne in jeder psychiatrischen
Einrichtung (
) gelegentlich notwendig werden,
gegen erregte und/oder gewalttätige Patienten
Zwangsmittel einzusetzen und billigt
dabei auch die Anwendung von Riemen,
Zwangsjacken etc.(7)
Aus
diesen Gründen müssen wir die vom CPT
veranstalteten Einzelfallprüfungen, die Besuche
lediglich einzelner Psychiatrie-Folter-Tatorte,
die das CPT verharmlosend als gewisse
Haftorte(8) bezeichnet,
welche auch nur, um optimale Wirksamkeit
zu erreichen, sowohl regelmäßig
als auch unangekündigt stattfinden
sollten und bei denen die
Behörde auch nur befugt
sein [sollte], inhaftierte Personen
unter vier Augen zu befragen(9)
(10) als das benennen, was sie
sind: Folterverschleiernde Maßnahmen,
welche weiterhin die Illusion nähren sollen,
Foltermaßnahmen könnten noch durch
ein Gesetz und durch Richterspruch legitimiert
werden und der Anschein von Legalität bestünde
zu Recht.
Dies
gilt besonders in Bezug auf die Staaten des Europarates,
welche die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet
und ratifiziert haben. Bisher sind das Aserbaidschan
(28.1.03.2009),
Belgien (02.07.2009), Bosnien und Herzegowina
(12.03. 2010), Dänemark (24.07.2009), Deutschland
(24.02.2009), Frankreich (18.02.2010), Italien
(15.05.2009), Kroatien (15.08.2007), Lettland
(01.03.2010), Montenegro (02.11.2009), Österreich
(26.09.2008), Portugal (23.09.2009), San Marino
(22.02.2008), Schweden (15.12.2008), Serbien (31.07.2009),
Slowenien (24.04.2008), Spanien (03.12.2007),
Tschechische Republik (28.09.2009), Türkei
(28.09.2009), Ukraine (04.02.2010), Ungarn (20.07.2007),
Vereinigtes Königreich Großbritannien
und Nordirland (07.08.2009).(11)
Indem
das CPT also seine Einzelfallprüfungen
und im Soll-Modus angekündigten Besuche,
welche zudem verbunden sind mit Empfehlungen an
die Psychiatrie hinsichtlich verbesserter
Kontrolltechniken(12), zu Folterperfektionierungsmaßnahmen
macht und damit sowohl die Behindertenrechtskonvention
als auch die diesbezüglichen Stellungnahmen
des UN-Hochkommissariats zu einer Karikatur macht
und so auch den gesamten United Nations und der
Idee der universellen Menschenrechte an sich schadet,
ist es zu unserem politischen Gegner geworden.
Wir brauchen weder dieses Folterverschleierungs-Komitee
noch seine Besuche und wir werden uns auch nicht
als Ratgeber eines solchen Komitees oder durch
entsprechende Zuarbeit mitschuldig an der Verhüllung
der Folter von Psychiatrie- Insassen machen. Sollte
das European Committee for the Prevention
of Torture and Inhuman or Degrading Treatment
or Punishment (CPT) jedoch bereit sein,
in einem ersten Schritt gegenüber den Regierungen
der BRD und den anderen Staaten des Europarates,
welche die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert
haben, Stellung zu beziehen und gegen deren illegal
weiterbestehenden psychiatrischen Sondergesetze
vorzugehen, wäre eine Zusammenarbeit durchaus
wieder in den Bereich des Möglichen gerückt.
Diese
Resolution wurde allen
Mitgliedern des CPT am 17.04.2010 zugesandt.
Link
zur Resolution in Englisch
und in Polnisch
(1)
vgl.Kaleck/Hilbrans/Scharmer 2008: Gutachterliche
Stellungnahme. Ratifikation der UN Disability
Convention vom 30.03.2007 und Auswirkung auf die
Gesetze für so genannte psychisch Kranke
am Beispiel der Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung
nach dem PsychKG Berlin. URL:
www.die-bpe.de/stellungnahme
(2) Weiteres dazu siehe Halmi, Alice: Zwangspsychiatrie-
ein Foltersystem. In: Zwang, Nr. 2,
Berlin 2004, Seite 4-7,
URL:
www.iaapa.de/zwang2_dt/halmi.htm
(3) Prof. Theresia Degener (Recht und Disability
Studies, Ev. Fachhochschule Rheinland Westfalen
Lippe in Bochum) äußerte: in
her view, control and review of medical actions
should not be exclusively on the hands of doctors
(medical review) but of judges (judicial review)
In: Office of the high commissioner for
human rights: Report on Expert Seminar on
freedom from torture and ill treatment and persons
with disabilities, Genf, 11.12.2007, Seite
12, URL: www2.ohchr.org/english/issues/disability/docs/torture/seminartorturereportfinal.doc
(4) Psychiater/innen im CPT: Pétur Hauksson,
Vladimir Ortakov, Olivera Vuliæ, Stefan
Weinberg- Krakowski, Nadia Polnareva, Anna Molnár.
Vgl.: Europäisches Komitee zur Verhütung
von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe (CPT): CPT Members. Stand:04.03.2010,
URL: www.cpt.coe.int/en/members.htm
(5) The Convention on the Rights of Persons
with Disabilities (CRPD) states clearly that deprivation
of liberty based on the existence of a disability
is contrary to international human rights law,
is intrinsically discriminatory, and is therefore
unlawful. In: UN- Hochkommissariat für
Menschenrechte (UNHCHR): Dignity and Justice for
Detainees
week [6.-12. Oktober 2008]. Information Note No.
4, Seite 2, URL:
www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/60UDHR/detention_infonote_4.pdf
Siehe auch: Legislation authorizing the
institutionalization of persons with disabilities
on the grounds of their disability without their
free and informed consent must be abolished.
.
In: UN- Hochkommissariat für Menschenrechte
(UNHCHR): Annual report of the United Nations
High Commissioner and the Secretary General. A/HCR/10/48,
26.1.2009, Seite 16, URL: www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/10session/A.HRC.10.48.pdf
(6) Europäisches Komitee zur Verhütung
von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe (CPT): Die Standarts des
CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite 57,
URL: www.cpt.coe.int/lang/deu/deustandards.pdf
(7) Ebd.: Seite 63
(8) CPT: apt - Council of Europe: Ein Besuch des
CPT - Was hat es damit auf sich? Genf, Mai 1999,
Seite 11, URL:
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-cpt-visit-police.pdf
(9) CPT: Die Standarts des CPT. CPT/Inf/E (2002)
1 - Rev. 2006, Seite 16, URL: www.cpt.coe.int/lang/deu/deustandards.pdf
(10) Hervorhebungen erfolgten durch die Autoren
(11) Council of Europe: Der Europarat in Kürze.
Stand: 28.03.2010, URL:
www.coe.int/aboutCoe/index.asp?
page=quisommesnous&l=de
und: United Nations enable: Ratifications - Countries
that have ratified the Convention, Stand 28.03.2010,
URL:
www.un.org/disabilities/default.asp?id=257
(12) Siehe z.B. in den Standarts des CPT:
Das Personal in psychiatrischen Einrichtungen
sollte sowohl in
nichtkörperlichen als auch in manuellen Kontrolltechniken
für die Anwendung gegenüber erregten
oder gewalttätigen
Patienten ausgebildet werden. In: CPT: Die
Standarts
des CPT. CPT/Inf/E (2002) 1 - Rev. 2006, Seite
63, URL:
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards.pdf
------------------------
Resonanz
in den Medien:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/503217
www.readers-edition.de/2010/05/07/psychiatrie-offener-brief-an-cpt/
http://de.indymedia.org/2010/05/280595.shtml
www.onlinezeitung24.de/article/3225
www.webnews.de/kommentare/672096/0/Psychiatrie-Offener-Brief-an-CPT-neue-Folter-Verschleierungs-Besuche.html
|
Neu
4:
2.2.2009:
Demonstration vor der Böll-Stiftung:
Offener
Brief an die Stiftung, warum wir demonstrieren - Link
hier
Neu
5:
Hubert Hüppe ein paternalistischer
Gegner der Selbstbestimmung
Wenn Hubert Hüppe behaupten sollte,
er sei für Selbstbestimmung und die Verwirklichung
der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Hubert Hüppe hat sich behindertenpolitisch in der
letzten Legislaturperiode als menschenrechtsfeindlicher
"Geisterfahrer" erwiesen. In reaktionärster
Weise hat er sich gegen Selbstbestimmung entschieden,
indem er ... [vollständiges
Flugblatt verteilt am
14.01.2010
im Rahmen einer Demonstration vor dem Kleisthaus
dem Sitz des neuen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Hubert Hüppe
anläßlich der Fachtagung "Die
Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation
in Deutschland, hier klicken]
Neu
6:
Dass Psychiatrie immer nur Schwindel ist, wurde wieder
eindrucksvoll bewiesen - Gert
Postel hat Schule gemacht:
Wie der WDR in seiner Rundschau am 3.12.2009 berichtete,
hat sich herausgestellt, dass der Chefarzt der Horizont
Drogen Fachklinik in Rees: http://www.fachklinik-horizont.de/index.htm
seit zwei Jahren eine Person ist, die
- weder einen Dr. hat
- noch Arzt ist
- noch ein Abitur hat
- und zu allem Überdruss nicht mal einen Führerschein.
Und das, und nur! das, ist ihr zum Verhängnis geworden:
bei mehreren Führerscheinkontrollen ist das der Polizei
aufgefallen und daraufhin hat sie die Identität das Fahrers
genauer untersucht und er ist aufgeflogen.
Eins ist jetzt endgültig bewiesen:
Es gibt kein psychiatrisches Wissen
Es gab noch nie ein psychiatrisches Wissen
und es wird niemals ein psychiatrisches Wissen geben.
Wer in einer Psychiatrie als angeblicher "Arzt" auch ohne
Approbation arbeitet ist nur ein Hochstapler unter
Hochstaplern (Zitat Gert
Postel)
Originalbericht
in der Mediathek des WDR
Neu
7:
Der Kunsthändler Eberhard Herrmann wurde 1994 per Ferndiagnose
für verrückt erklärt. Seine Ex-Frau hatte den berühmt
berüchtigten Prof. Möller, Chefarzt-Psychiater in München,
um ein Gutachten gebeten - und damit Herrmanns Leben zerstört.
Das ZDF hat kürzlich am 10.11. in der Sendung Hallo Deutschland
darüber berichtet, in der Internet Mediathek des ZDF abrufbar:
www.zdf.de/ZDFmediathek
in der er seine Methode, Ferngutachten zu machen, in skurriler
Weise verteidigt.
Es geht ja auch um was: 3 Millionen Euro Schadensersatz.
Da lässt der Herr Prof. die Hosen runter, wie er meint,
dass eine ordentliche psychiatrische Diagnose zu Stande
kommt: auf einen Blick; das Hörensagen der Angehörigen
verdichtet zu einer psychiatrischen Verleumdung, reicht
zu einer Existenzvernichtung.
Am
4.2.2010 berichtet der Münchner Merkur bzw. dpa:
Schweigepflicht
verletzt: Psychiatrie-Professor muss zahlen
München
- Der Leiter
einer psychiatrischen Universitätsklinik in München
muss einem ehemaligen Galeristen 15.000 Euro Schmerzensgeld
wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht zahlen.
Der
Professor haftet nach einem Berufungsurteils des Oberlandesgerichts
München vom Donnerstag für alle materiellen
Schäden, die dem 65-jährigen Geschäftsmann
durch die Weitergabe eines Attestes über eine geistige
Erkrankung entstanden sind und noch entstehen können
(Az.: 1 U 4650/08).
Kläger-Anwalt
Martin Riemer sprach bereits von dem teuersten Attest
in der Geschichte der Psychiatrie. Er beziffert
den Schaden seines Mandanten auf 3,3 Millionen Euro, die
jetzt in einem eigenen Prozess zunächst vor dem Landgericht
eingeklagt werden müssten. Dieses hatte dem früheren
Eigentümer einer Teppich-Galerie in bester Münchner
Geschäftslage ursprünglich Schadenersatzansprüche
verweigert und lediglich ein Schmerzensgeld von 5000 Euro
zugestanden.
Hintergrund
des schon mehr als zehn Jahre dauernden Zivilrechtsstreits
ist eine Scheidungsauseinandersetzung. Der Klinikdirektor
hatte 1994 die Notwendigkeit einer Unterbringung des Klägers
in der Psychiatrie bescheinigt und dieses Gutachten der
damaligen Ehefrau des Galeristen zugänglich gemacht.
Dieser flüchtete jedoch in die Schweiz und ließ
sich dort von einem Psychiater seiner Wahl untersuchen,
der ihm geistige Gesundheit diagnostizierte.
Der
heute 65-Jährige machte in dem 1997 begonnenen Rechtsstreit
den Verlust seines Geschäfts nach Kündigung
eines Bankkredits geltend.
Dies wurde vom OLG - wie schon von der Vorinstanz - jedoch
zurückgewiesen. Die Aufgabe der Galerie sei keine
Folge der Indiskretion des Klinikchefs gewesen, urteilte
der Zivilsenat. Nach Aussage von Bank-Mitarbeitern hatten
sie bei Kündigung der Kreditlinie keine Kenntnis
von dem Attest. Dem Urteil zufolge wurde durch das Bekanntwerden
des Attestes aber der Ruf des Geschäftsmannes mit
gravierenden Folgen geschädigt. Dafür stehe
ihm Entschädigung zu. Revision gegen die Entscheidung
ließ der Zivilsenat nicht zu.
Der
alltäglichere Fall ist hier nachzulesen - im Handbuch
zur Software für die sozialpsychiatrischen Dienste (SpD),
wie es hier veröffentlicht ist: http://spdi32.de/demo/Handbuch%20SpDI.pdf
siehe z.B. Seite 28:
"Hat der Klient noch keine Diagnosen, ist das Fenster
leer. Im unteren Bildschirmbereich werden Informationen
zur markierten Diagnose angezeigt. SpDI32 unterscheidet
Diagnosegruppen, Diagnosearten und Detaildiagnosen. Einem
Klienten kann so bereits in einem frühen Stadium eine
Diagnose zugeordnet werden, ohne sich detailliert festlegen
zu müssen.
Es kann eine Hauptdiagnose und eine beliebige Zahl von
Nebendiagnosen eingetragen werden. Für die Senatsstatistik
ist es ausreichend, eine Hauptdiagnosegruppe festzulegen.
Dies muss keine Detaildiagnose sein."
So werden Menschen mit staatlichen Mitteln zu einem Stück
hirnkrankem Fleisch gemacht, systematisch verfolgt und
nahezu aller ihrer Grund- und Menschenrechte beraubt,
um am Ende als kolonialisierte Subjekte im Netz der psychiatrischen
Institutionen endgültig entmündigt zu sein.
Wir haben dagegen eine Anregung für´s nächste Update der
Software, den:
Sperrvermerk - Achtung PatVerfü
geschützt
Jegliche Akte kann bei dieser Person zu einer Strafverfolgung
führen.
Endlich
kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
Eine
neue Patientenverfügung (PatVerfü)
machts möglich
Berlin,
18.6.2009: Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich
das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen
auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Der Gesetzgeber
hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt,
dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in
jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen
Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung
Geltung zu verschaffen.
Die
Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten,
was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei
und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen
gegen dessen erklärten Willen zu...mehr

1.9.
2009 Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten!
Am
1.9.2009 ist das vom Bundestag am 18.6. beschlossene
neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten.
Das ist für uns der Anlaß, die Auswirkungen, die das
neue Gesetz mit sich bringt, mit den "Hinweisen
für Richter, Betreuer und Psychiater" bekannt
zu machen, wie sie hier veröffentlicht sind: patverfue.de/hinweise.html
Diese Hinweise wurden in Zusammenarbeit mit Vertrauensanwälten
entwickelt. Sie buchstabieren das neue
Gesetz insbesondere in Hinsicht auf die PatVerfü
aus.
Am 11.9. wurden von uns in 348 psychiatrischen Gefängnissen,
siehe Liste
der Tatorte, alle psychiatrischen Oberärzte
mit den "Hinweisen für psychiatrische Fachärzte" sowie
denen für Richter und Betreuer per Fax informiert.
Wir
freuen uns sehr, bekannt geben zu können, dass das Werner-Fuss-Zentrum
eine neue Ausgabe der
Irren-Offensive, die
14te, und die International Association Against Psychiatric
Assault die 4te Ausgabe der ZWANG
fertig gestellt hat. Die beiden Zeitungen werden wieder
gemeinsam als Wendezeitung vertrieben und können über
die Domain www.anti-psychiatrie.de bestellt werden.
Die neue Zeitung reflektiert das Ende der Legislaturperiode
des 16. Bundestages, in der drei für uns wesentliche Ereignisse
zu verzeichnen sind:
A) Wir konnten ein neues "Betreuungsbehördengesetz"
verhindern, obwohl es von Bundesrat und Bundesregierung
schon beschlossen war, die Kanzlerin es unterschrieben
hatte (Bundestag
Drucksache 16/1339) und es seit mehr als 3
Jahren jederzeit im Bundestag hätte eingebracht werden
können. Aber jetzt ist diese Bedrohung endgültig vom Tisch,
weil mit dem Ende der Legislatur auch alle "unvollendeten"
Gesetzgebungsverfahren beendet sind. Wir konnten also
einen schweren Angriff erfolgreich abwehren! (mehr
hier)
B) Durch den Ratifizierungsprozess
der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir zwar gesehen,
wie eine behindertenpolitische Knallcharge ein ekelerregendes
Schmierenstück aufgeführt hat: Lug und Trug auf offener
Bühne. Die Täuschung ist aber misslungen und so können
wir nun öffentlich Psychiater als staatlich geschützte
Verbrecher bezeichnen und über die Tatorte ihrer kriminellen
Handlungen mit einer in der Irren-Offensive
Nr. 14 veröffentlichten Liste aufklären.
C) Die behindertenpolitische
Knallcharge hat es aber nicht geschafft, die Gesetzgebung
für die Patientenverfügung zu verhindern und das ist unser
größter Triumph: Mit Hilfe der PatVerfü
können wir der Zwangspsychiatrie einen Riegel vorschieben
- Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die besonders menschenrechtsfeindlichen
behindertenpolitischen "Geisterfahrer" MdB Hubert Hüppe
(CDU), MdB Dr. Ilja Seifert (Linkspartei) und MdB Markus
Kurth (Grüne) hinweisen. Sie haben sich in reaktionärster
Weise gegen die Selbstbestimmung entschieden, indem sie
sowohl gegen die nun endlich beschlossene Gesetzgebung
zur Patientenverfügung gestimmt haben, wie für eine Ratifizierung
der UN- Behindertenrechtskonventionen ohne gleichzeitige
Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener
Bühne. Wir haben dazu eine Chronik dieses Betrugs geschrieben,
die in der ZWANG Nr. 4 und im Internet veröffentlicht
ist.
Beschluss
der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener vom 7.7.2009
Chronik
eines Betrugs
Wie
die Behindertenrechtskonvention zu einem Mittel des Betrugs
gemacht wurde
Prof.
Wolf-Dieter Narr hat
am 8.5.2009 an über 1400 Psychiatrien bzw. Chefärzte psychiatrischer
Einrichtungen ein Fax gesendet (Link
zu einem pdf dieses Schreibens hier).
Eine
Antwort darauf von Prof.
Dr. Dr. Dres. h.c. Heinz Häfner, Initiator des
Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim, erwiderte
Prof. Wolf-Dieter Narr mit einer E-Mail. Prof. Narr hat
der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener eine
Kopie dieser Mail zukommen lassen, die sie hier
veröffentlicht hat.
Erklärung der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener zur einstimmigen Ratifizierung der
UN-Behindertenkonvention durch den Bundesrat am 19.12.2008:
Berlin,
19.12.2008: Das groß angelegte Täuschungs- und
Verdummungsmanöver der staatlichen Gewalten zur weiteren
Verdeckung und Verdunkelung der Spaltung von Menschenrechten
ist gründlich mißlungen, ja hat nun sogar einen
gegenteiligen Effekt erzielt.
Dass
die Verleumdung mit einer psychiatrischen Diagnose vor allem
dazu dient, Menschen willkürlich ihrer Grund- und Menschenrechte
zu berauben und sie damit zu Untermenschen zu degradieren,
haben die Betroffenen zunehmend erfolgreich einer breiteren
Öffentlichkeit bekannt machen können; erwähnt
seien nur das Foucault-Tribunal
1998 und das Russell-Tribunal
2001.
Als
Abwehr- und Rettungsmaßnahme gegen die Aufdeckung
der seit 1948 verlogenen Behauptung, die Menschenrechte
seien unteilbar und es gäbe keine Klasse von willkürlich
radikal entrechteten Psychiatrisierten, wurde von den Staaten
in der UN ein Betrug inszeniert: innerhalb von 4 Jahren
wurde eine sog. UN-Behindertenrechtskonvention aus der Taufe
gehoben, deren Wortlaut der Öffentlichkeit vortäuschen
sollte, diese Spaltung der Menschenrechte solle beendet
werden, aber tatsächlich war nur geplant, diese Lüge
wieder zu befestigen, kritische Aktivisten bürokratisch
zu beschäftigen und in falschen Hoffnungen zu wiegen.
Dieser
Plan wäre dann auch aufgegangen, wenn die Aktivisten
überall den Köder geschluckt hätten, dass
nun Menschenrechte von Behinderten anerkannt
würden, statt zu verstehen, dass es um eine politische
Frage geht und sich bei der Ratifizierung entscheidet, ob
es sich um symbolische Politik zur Schaufenster-Dekoration
und ein Täuschungsmanöver des Staates handelt
oder tatsächlich das gemeint sein sollte, was in der
UN-Behindertenrechtskonvention behauptet wird.
Insbesondere
weil in Deutschland schon mit bestem Gewissen von Ärzte-Nazis
zur Heilung mit staatlicher Unterstützung
gemordet wurde, waren wir mißtrauisch und haben deshalb
vor der Ratifizierung mit einem Rechtsgutachten
renommierter Menschenrechtsanwälte alle Abgeordneten
in Ländern und Bund darauf hingewiesen, was die UN-Behindertenrechtskonvention
verspricht. Die unmittelbare Reaktion der Volksvertreter:
nahezu ausnahmslos wurden die Konsequenzen negiert.
Nachdem
das Fazit unseres Rechtsgutachten sogar vom UN-Hochkommissariat
für Menschenrechte bestätigt wurde, das die
psychiatrischen Sondergesetze zu "an sich
diskriminierenden" "ungesetzlichen Gesetzen"
erklärte, und wir dies wiederum unmissverständlich
allen Abgeordneten in Ländern und Bund schriftlich
mitgeteilt hatten, hielten sie im vollen Bewußtsein
ihrer niederträchtigen Entscheidung an dem Konventions-Betrug
fest: am 4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter Ausschluß
irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20 Uhr
die Pforten geschlossen) den Betrug beschlossen und das
Unrecht zu Recht erklärt. Die UN-Behindertenrechtskonvention
soll in einem Kernbereich, der Gleichstellung vor Recht
und Gesetz, um Freiheitsberaubung und folterartige Körperverletzung
durch Zwangsbehandlung Behinderter endlich zu bannen, eben
genau nicht gelten. Dass dieser Beschluss vom Bundestag
so klammheimlich spät nachts ohne Aussprache und unter
Ausschluss des Publikums vollzogen wurde, ist ein weiterer
Beweis für die betrügerische Absicht, in der er
gefasst wurde.
Heute
wurde der Betrug von einer Allparteien-Koalition im Bundesrat
einmütig bestätigt.
Dadurch,
dass nun der Beweis erbracht ist, dass in dem einen Fall,
der BRD, in dem tatsächlich über die Konsequenzen
der UN-Behindertenrechtskonvention bei der Ratifizierung
abgestimmt wurde und diese prompt negiert wurden, ist auch
für die Betroffenen in allen anderen Ländern die
Täuschung offenkundig, der von staatlicher Seite aus
die UN-Behindertenrechtskonvention nur dienen soll. Sie
hat in der BRD gleichzeitig ein Institut für Regierungsgefälligkeiten
offenbart, das heuchelnd täuschende Lippenbekenntnisse
zu den Menschenrechte abgibt, um sich tatsächlich zum
bezahlten Komplizen der Vertuschung zu machen. Siehe Offener
Brief.
Allerdings
haben die staatlichen Gewalten einen Preis für ihre
Täuschung bezahlen müssen: Sie haben nun alle
die, die Menschenrechte ernst nehmen, gegen sich: denn da
die Instanz, die von allen Nationen und Kulturen der Welt
einvernehmlich zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte
geschaffen wurde, das UN-Hochkommissariat
für Menschenrechte, die psychiatrischen Sondergesetze
zu an sich diskriminierenden und ungesetzlichen
Gesetzen erklärt hat, können wir weder
durch Negieren noch durch irgendeine Expertenmeinung
in unserem Wissen getäuscht werden,
- dass
die psychiatrische Gefangennahme ein Verbrechen ist.
- dass
die psychiatrische Zwangsbehandlung in den psychiatrischen
Gefängnissen ein Verbrechen ist.
- dass
alle, die in diesen geschlossenen psychiatrischen Stationen
arbeiten, Verbrecher sind, insbesondere die ÄrztInnen
und Ärzte.
- dass
kein staatliches Gesetz diese Verbrecher mehr vor dem
Urteil bewahren kann, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
zu begehen.
Wer
nach dem 1.1.2009, dem Tag an dem die UN-Behindertenrechtskonvention
in der BRD in Kraft tritt, sich noch an solchen Verbrechen
beteiligt, tut dies in vollem Bewußtsein, sich schuldig
zu machen: Die Teilnehmer der diesjährigen Konferenz
der Psychiatervereinigung in Deutschland, der DGPPN, wurden
am 26. und 27. 11. von uns am Eingang darüber aufgeklärt:
-
Ab
1.1.09 sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten, Verbrecher,
weil dann
durch die in Kraft tretende Behindertenrechtskonvention Körperverletzung
und Freiheitsberaubung an angeblich "psychisch Kranken"
genauso ein Verbrechen sind, wie bei nicht so Verleumdeten.
Erklärung der Mitgliederversammlung
der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener zur einstimmigen
Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Bundestag
am 4.12.2008:
|
Verkauf
gestohlener Menschenrechte
|
Stehler:
die Bundesdeutschen Gesetzgeber
Hehler: das Deutsche Institut für Regierungsgefälligkeiten
Prämie: der Stehler zahlt dem Hehler für die Vertuschung
seines Verbrechens ein jährliches Schweigegeld von 463.000,-
Euro, siehe Offener Brief
Am
4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter Ausschluß
irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20
Uhr die Pforten geschlossen) den Konventionsbetrug beschlossen:
er hat das Unrecht zu Recht erklärt, dass die UN-Behindertenrechts-
konvention in einem Kernbereich, Gleichstellung in
Recht und Gesetz um Freiheitsberaubung und folterartige
Körperverletzung durch Zwangsbehandlung Behinderter endlich
zu bannen, eben genau nicht gelten soll.
Damit hat er die brachiale Entrechtung von Menschen, die
als angeblich "psychisch krank" verleumdet werden, bestätigt
statt beseitigt, die Entrechtung verstärkt statt aufgehoben.
Das damit gestärkte Sonder-Entrechtungsrecht hat das UN-Hochkommissariat
für Menschenrechte für illegal erklärt - es ist "intrinsically
discriminatory" (übersetzt:
an sich diskriminierend) und ein "unlawful
law" (übersetzt: ein ungesetzliches Gesetz).
-------
Foto: Alejandro Nannini, zum Vergrößern: anklicken
Vor
den verschlossenen Türen des Bundestages wurde
gleichzeitig öffentlich gegen diesen Betrug demonstriert:

Foto: Guido Alessandro,
zum Vergrößern: anklicken
Dass
diese Transaktion vom Bundestag so klammheimlich spät nachts
ohne Aussprache und unter Ausschluss des Publikums vollzogen
wurde, ist ein weiterer Beweis für die betrügerische Absicht,
in der sie begangen wurde.
Die
3 Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei haben zwar
in Entschließungsanträge mit Lippenbekenntnissen fürs Archiv
des Bundestags ein bißchen Schaum geschlagen. Da sie
sich alle weigern, ihre Vetomacht (nach dem Lindauer
Abkommen Art. 3) als Koalitionspartner in Landesregierungen
zu nutzen, um die menschenrechtskonforme Ratifizierung der
Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, sind sie genauso
Teil einer hermetischen politischen Klasse, die in der BRD
nun dreierlei bewiesen hat:
-
sie
will die UN Behindertenrechtskonvention zu einer Verhöhnung
der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche
Gleichstellung machen
-
sie
will mit diesem Vorgehen die UN herabwürdigen, weil sie
deren Konvention ohne praktische Konsequenzen selbst für
Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf nationaler Ebene
ratifiziert
- darüber
hinaus will sie die Idee der universellen Menschenrechte und
ihre Wirksamkeit schwächen, weil sie auf diese unverfrorene
Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden Konvention
umgeht.
Auf
alle drei Konsequenzen wurden die Abgeordneten aller Landtage
und des Bundestages, das Kanzleramt und die MinisterInnen
in persönlichen Anschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener hingewiesen (siehe jeweils beigelegte
Pressemitteilung), so dass ihr Handeln ein bewusst willentliches
Tun ist und es keine Entschuldigung durch Unwissenheit
gibt.
Wir werden trotz alledem an Text und Geist der Konvention,
wie sie vom Hochkommissariat
für Menschenrechte bestätigt wurde, festhalten und
deshalb gilt für uns:
Ab
1.1.09 sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten,
Verbrecher,
weil dann durch die in Kraft tretende Behindertenrechtskonvention
Körperverletzung und Freiheitsberaubung an angeblich
"psychisch Kranken" genauso ein Verbrechen sind,
wie bei nicht so Verleumdeten.

12
Wochen Demonstrationen vom 3. Sept. bis 25. Nov.
2008
vor dem Sitz der Gesundheitssenatorin in Berlin
Auf
die folgende Presseerklärung in Englisch
hat die International Association Against Psychiatric
Assault einen solaridarischen Brief an das UN-Hochkommissariat
in Genf geschrieben, der
hier
veröffentlicht ist.
|
Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener e.V.
ENGLISH
|
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Fax: 030-782 8947

www.die-bpe.de
Mittwoch,
8. Oktober, 2008
|
Pressemitteilung
Das
UN-Hochkommissariat
für Menschenrechte* bestätigt:
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung
der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein
Betrug und eine Fälschung
Am 1. Oktober 2008 wurde vom Bundeskabinett der Gesetzentwurf
zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention**
beschlossen. In ihrer Pressemitteilung behauptet
die Bundesregierung, dass damit „das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung auf nationaler Ebene“ umgesetzt
werde. Diese Behauptung ist falsch und stellt
eine Täuschung dar, mit der
das tatsächliche Verhältnis des Gesetzentwurfes
zu Wort und Geist des Konventionstextes verdeckt
werden soll.
Artikel 14 1b) der
Konvention legt ausdrücklich fest,
„dass
das Vorliegen einer Behinderung in keinem
Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“
Dagegen wird in der
zum Gesetz gehörenden „Denkschrift
zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“**,
Bundesrat Drucksache Nummer 760/08 auf
Seite 52 zu Artikel 14 folgende Einschränkung
vorgenommen:
„Sowohl aus Absatz 1 Buchstabe b als auch aus Absatz 2 ergibt
sich, dass eine Freiheitsentziehung auch
bei behinderten Menschen nicht grundsätzlich
ausgeschlossen ist. Voraussetzung ist allerdings,
dass zur Behinderung besondere Umstände
hinzutreten müssen, die die Entziehung der
Freiheit erforderlich machen. Das ist etwa
der Fall, wenn nur mittels der Freiheitsentziehung
eine Selbst- oder Fremdgefährdung vermieden
werden kann.
Sofern also zusätzliche Umstände vorliegen,
die eine Freiheitsentziehung rechtfertigen,
kann diese auch dann zulässig sein, wenn
die die Freiheitsentziehung begründenden
Umstände mit einer Behinderung zusammenhängen.“
Der
Gesetzentwurf** nimmt damit in betrügerischer
Absicht eine dem Konventionstext widersprechende
und fälschende Interpretation der Voraussetzungen
für einen Freiheitsentzug von Menschen mit
Behinderungen vor, die ausdrücklich dazu dient,
die in der Bundesrepublik vorhandenen Sondergesetze
für sogenannte psychische Kranke (PsychKG,
§63 StGB, Regelungen im Betreuungsrecht)
unangetastet zu lassen, die regelmäßig die
Einschränkung von Grund- und Menschenrechten
mit dem Verweis auf eine angebliche „Selbst-
und/oder Fremdgefährdung“ rechtfertigen.
Die Note des UN-Hochkommissariat
für Menschenrechte* anlässlich der „Dignity
and Justice for Detainees Week“ (6. bis 12.
Oktober 2008) bestätigt unsere Feststellung,
dass es sich um eine Fälschung des Konventionstextes
handelt:
„International human rights law and standards are very
clear: persons with disabilities have the
right to liberty and security of the person
on an equal basis with others. The existence
of a disability can in no case justify a
deprivation of liberty. Persons with disabilities may be lawfully deprived of their liberty
for having committed a crime or violated
the law.“
Rechtliche Gleichstellung
von „psychisch Kranken“ bedeutet, dass sie
wie alle anderen das Recht haben, ihre Gesundheit
oder ihr Leben in Gefahr zu bringen, ohne
von staatlicher Seite dafür belangt zu werden.
Und sie bedeutet, dass auch ein Freiheitsentzug
wegen einer vermuteten oder tatsächlichen
Fremdgefährdung, wie sie in einigen Polizei-
und Strafgesetzen vorgesehen ist, nur nach
diesen allgemeinen Gesetzen erfolgen und nur
der Gefahrenabwehr, nicht jedoch der „Besserung
des Verhaltens“ dienen darf. In jedem Fall
verbietet die UN-Konvention in allen diesen
Fällen, dass eine Behinderung (hier eine diagnostizierte
„psychische Krankheit“) ein Sondergrund für
die Einschränkung der Menschenrechte der Betroffenen
ist.
Die übliche Praxis, Entrechtungen und Zwang mit „Selbst- und/oder
Fremdgefährdung“ oder mit einem unterstellten
oder tatsächlichen Hilfebedarf der Betroffenen
zu begründen verurteilt das UN-Hochkommissariat
unmissverständlich:
„In violation of relevant international standards, in
many legal systems persons with disabilities,
and especially persons with mental and intellectual
disabilities, are deprived of their liberty
simply on the grounds of their disability.
Such disability is sometimes used to justify
preventive detention measures on the grounds
that the person with a disability might
cause harm to himself or to others.
In other cases, persons with disabilities are deprived
of their liberty for their care and treatment.
All such practices, policies and laws are in contravention of existing international standards.
The Convention on the Rights of Persons with Disabilities
(CRPD) states clearly that deprivation of
liberty based on the existence of a disability
is contrary to international human rights
law, is intrinsically discriminatory, and
is therefore unlawful. Such unlawfulness
also extends to situations where additional
grounds—such as the need for care, treatment
and the safety of the person or the community—are
used to justify deprivation of liberty.“
Die „Denkschrift“
ist zwar nicht Gesetzestext, wird aber in
der praktischen Rechtsprechung bis in die
höchsten Instanzen bei der Interpretation
des Wortlautes des Gesetzes als Wille und
(bindende) Meinung des Gesetzgebers berücksichtigt
werden. Menschen könnten sich deshalb nicht
unter Berufung auf die UN-Behindertenrechtskonvention
des erzwungenen Aufenthaltes in einer psychiatrischen
Klinik oder einer Zwangsbehandlung erwehren,
denn die Gerichte würden sich auf die der
Konvention widersprechenden deutschen Gesetze
berufen.
Tatsächlich gibt
es in der Behindertenrechtskonvention also
keinerlei Interpretationsspielraum zugunsten
der betrügerischen Fälschung im Gesetzentwurf
der Bundesregierung. Die Bundesregierung und
alle Abgeordneten des Bundestages und aller
Länderparlamente sind durch die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener von dem geplanten Konventionsbetrug
unterrichtet worden. Wird das Gesetz dennoch
beschlossen, dann können daraus nur folgende
Schlüsse gezogen werden:
- Die UN Konvention
wird zu einer Verhöhnung der Hoffnungen
der Behinderten auf tatsächliche rechtliche
Gleichstellung
- Die Bundesregierung
und die sie tragenden Parteien entwürdigen
mit diesem Vorgehen die UN, wenn deren Konventionen
ohne praktische Konsequenzen selbst für
Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf
nationaler Ebene ratifiziert werden.
- Darüber hinaus wird die Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit
geschwächt, wenn auf diese unverfrorenen
Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden
Konvention umgegangen werden kann.
Wir rufen deshalb
alle Menschen, die sich nicht täuschen lassen
wollen, auf, dieser niederträchtigen Farce
erbitterten Widerstand entgegenzusetzen. Treten
Sie den geplanten Machenschaften gegen die
UN-Behindertenrechtskonvention öffentlich
oder auch gegenüber den Abgeordneten Ihres
Wahlkreises entgegen. Oder kommen Sie
zur Dauerdemonstration für die Abschaffung
der PsychKGe und gegen den Konventionsbetrug
in Berlin, werktäglich 14.00 – 16:30 Uhr vor
der Senatsverwaltung für Gesundheit, Brückenstr.
6 (S-Bahnhof Jannowitzbrücke).
Weitere
Informationen dazu: www.die-bpe.de
* Quelle: DIGNITY AND
JUSTICE FOR DETAINEES WEEK, Information Note
No. 4, Persons with Disabilities:
www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/60UDHR/detention_infonote_4.pdf
**
Bundesrat
Drucksache Nummer 760/08 |
|
Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Fax: 030-782 8947

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Ähnliches
Statement der International Association Against
Psychiatric Assault:
ENGLISH
| ITALIANO
| SVENSK
29.
März 2007
Presseerklärung:
Die UN
Behindertenkonvention nur ratifizieren, wenn gleichzeitig
alle psychiatrischen Sonder-Entrechtungsgesetze abgeschafft
werden
Morgen wird in New York die von der UN Generalversammlung am 13.12.2006
verabschiedete "Convention on the Protection and Promotion
of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities"1 von der deutschen Regierung
paraphiert. Mit dieser Unterzeichnung beginnt die
Zeit, in der in der deutschen Politik diese Convention
und deren politische Implikationen diskutiert wird,
um am Ende dieses Prozesses die Convention durch den
Gesetzgeber zu ratifizieren, oder dies entgegen der
bisherigen Unterstützung beim Zustandekommen
der Convention zu unterlassen.
Da es in der Convention um die Menschenrechte behinderter Menschen geht,
muss vor allem die systematische und flächendeckende
Verletzung dieser Menschenrechte durch die Gesetzgebung
zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen
- Zwangseinweisung und Zwangbehandlung - sowie willkürliche
Strafverlängerung durch forensische Psychiatrie
beendet werden. Wenn die Convention in Deutschland
ratifiziert und damit Gesetz werden sollte, ohne dass
die psychiatrischen Sondergesetze gleichzeitig außer
Kraft gesetzt werden, würde sich die Convention
in ihr Gegenteil verkehren: sie würde zu einem
weiteren Instrument gegen die Rechte, die Menschenrechte,
der Menschen werden, die als angeblich "psychisch
krank" psychiatrisch-medizinisch verleumdet werden.
Diese "Diagnosen" werden in der Convention mit dem
Begriff "Behinderung" bezeichnet (Artikel 1, Abs.
2): Der Begriff behinderte Menschen umfasst Menschen
mit langfristigen körperlichen, seelischen,
geistigen oder Sinnesschädigungen,…
[Fett hinzugefügt]
Die Convention wendet sich explizit gegen die rechtliche Diskriminierung
von Behinderten (Artikel 2, Abs. 3): "Diskriminierung
auf Grund einer Behinderung" bezeichnet jede Unterscheidung,
Ausschließung oder Beschränkung auf Grund
einer Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat,
dass die auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete
Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung aller
Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen,
wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen
oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder
vereitelt wird.
Die Convention untersagt damit explizit die Möglichkeiten, die
das Grundgesetz zur Aufhebung der Grundrechte durch
ein Gesetz offen gelassen hat, wenn diese gesetzlichen
Sonderregelungen eine "Behinderung" zum Kriterium
haben. Genau das ist aber der Fall bei den psychiatrischen
Sondergesetzen: sowohl die PsychKG´s als auch
die forensischen Sondergesetze § 126 StPO und
§ 63 StGB haben als notwendige Bedingung ein
psychiatrisches Gutachten bzw. eine zwangsweise Begutachtung
dafür. Sie sind demzufolge abzuschaffen, denn
sie widersprechen der Convention.
Darüber hinaus verpflichtet die Convention einen ratifizierenden
Staat in Artikel 12 dazu:
Gleiche Anerkennung vor dem Recht
1. Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass behinderte
Menschen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt
anerkannt zu werden.
2. Die Vertragsstaaten erkennen an, dass behinderte
Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt
mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.
Damit muss jede Zwangsentmündigung, irreführend "Betreuung"
genannt, und die damit ermöglichte Zwangseinweisung
und Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht, unterbunden
werden und kann auch nicht mehr zynisch als "Schutz"
und zum angeblichen "Wohl" der Betroffenen ausgegeben
und legitimiert werden. Es muss also der § 1896
Absatz 1a BGB entsprechend unserer Forderung aus dem
Jahr 2004 geändert werden: "Gegen den erklärten
Willen2 des Volljährigen
darf ein Betreuer weder bestellt, noch eine Betreuung
aufrechterhalten werden."
Zur Unterstützung dieser Rechtsauffassung der Convention haben
wir ein Rechtsgutachten bei einem auf internationales
Menschenrecht spezialisierten Juristen in Auftrag
gegeben.
Wir bitten Behindertenorganisationen dringend, gegen eine Ratifizierung
der Convention in der BRD Stellung zu beziehen, wenn
sie nicht erfüllt, was darin versprochen wird:
rechtliche Diskriminierungsfreiheit. Rechtliche Diskriminierung
wird in ihrer radikalsten, brutalsten und menschenverachtendsten
Form in Deutschland durch die Gesetze zur Legalisierung
der Zwangspsychiatrie ausgeübt. Wenn Behindertenorganisationen
hingegen auf eine schnelle Ratifizierung drängen
sollten, weil sie sich Effekte positiver Diskriminierung
von der Convention erhoffen, wäre eine Ratifizierung
ohne die Abschaffung der Zwangspsychiatrie zu einem
unerträglichen Preis erkauft: der Fortsetzung
der Barbarei der Zwangspsychiatrie, deren folterartige
Praxis und Ableugnung der Selbstbestimmung von Menschen,
die als angeblich "psychisch krank" psychiatrisch-medizinisch
verleumdet werden.
Eine Ratifizierung unter Beibehaltung der psychiatrischen Sondergesetze
würde die Convention zu einer zynischen Karikatur
machen: Die Convention würde zu einem zusätzlichen
Verdeckungs- und Vertuschungsinstrument psychiatrischer
Gewalt werden.
Sie würde zu einem Teil des Problems anstatt
zu seiner Lösung beizutragen.
1. Originaltext der Convention:
www.un.org/disabilities/default.asp?id=199
Deutsche Übersetzung: vom
Server des Deutschen Instituts für Menschenrechte
2. Der "erklärte Wille" als
nicht weiter qualifizierte Willensäußerung
entspricht dem im Juristendeutsch gebräuchlichen
"natürlichen Willen"
|
Bericht vom Umzug 2009:

Zwangsbehandlung
ist ein Verbrechen !
Der 12. Zivilsenat des
Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 1.2.2006
mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 die Zwangsbehandlung in
der Psychiatrie zwar gebilligt, aber dabei eine höchstrichterliche
Bedingung für die unteren Gerichte gesetzt, auf deren
Einhaltung wir selbstverständlich strikt und immer drängen
werden. Insofern möchten wir zweierlei deutlich machen:
- Wir meinen, dass jegliche Zwangsbehandlung in der Psychiatrie gegen
den Willen eines Betroffenen ein Verbrechen ist und einen
fundamentalen Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit darstellt. Das ist auch durch die Kritik
von Prof. Wolf-Dieter Narr an dem Urteil belegt, die im
Internet mit der Adresse www.die-bpe.de/kritik veröffentlicht ist: "Die Annahme des BGH
Beschlusses ist mehrfach rechtsfehlerhaft." Aus einer
Umfrage bei allen Vormundschaftsgerichten wissen wir:
¼ der Gerichte teilt diese Meinung, allerdings
werden sich viele Gerichte jetzt zur Rechtfertigung der
Zwangsbehandlung auf das obiter dictum des BGH berufen.
Mit dieser Entscheidung hat der BGH keinen Rechtsfrieden
hergestellt, sondern im Gegenteil, wir werden jetzt erst
recht mit allen Kräften auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (bzw. des EGMR) hinarbeiten,
denn die Misshandlung durch psychiatrische Zwangsbehandlung
verstößt gegen die Menschenrechte und die Würde
der Betroffenen und ist ohne jede verfassungsrechtliche
Grundlage.
- Dieser Gang nach Karlsruhe wird allerdings dadurch verzögert werden,
dass erst die unteren Gerichte die Bedingung des BGH erfüllen
müssen, und die Erlaubnis einer Zwangsbehandlung
mit einem genauen richterlichen Rezept versehen sein muss,
in dem Wírkstoff, Dosierung und Verabreichungshäufigkeit
genau festgelegt sind.
Deswegen nennen wir dieses Urteil das REZEPT URTEIL,
Zitat:
"Die Sache gibt weiterhin Anlass zu dem Hinweis, dass
in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906
Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung
so präzise wie möglich anzugeben ist…,
dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung
von Medikamenten in der Regel auch die möglichst
genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffes
und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit."
Ohne diese genauen Angaben ist jede psychiatrische Zwangsbehandlung
auch nach der Auslegung des BGH als Körperverletzung
ein schweres Verbrechen.
Jeder Betreuer, der nicht
mit dem Vorwurf konfrontiert werden will, für eine menschenverachtende
und grundrechtswidrige Zwangsbehandlung in einer Psychiatrie
mitverantwortlich zu werden, ist aufgerufen, nie irgendeine
solche Misshandlung zu genehmigen, geschweige denn anzuregen.
Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte - Greifswalder
Str. 4 - 10405 Berlin - www.die-bpe.de
Beschluss der Mitgliederversammlung
am 8. 8. 2006
|
„Bildnerei der Geisteskranken“
|
Mit der Biennale MEINE WELT
soll noch einmal dem Nazi-Ideologen Prinzhorn und dessen
Pathologisierung von Kunst gehuldigt werden. Verehrend schreibt
der Leiter der Ausstellung, Armin Hauer, in seinem Vorwort zum
Katalog der Ausstellung über Prinzhorn: "Das bedeutet,
dass die klassische Moderne und auch wesentliche Stränge
der Nachkriegskunst ohne die Kenntnisse des Buches von Prinzhorn
(1886-1933) (Die Bildnerei der Geisteskranken, 1922,) und dessen
Sammlung in Heidelberg nicht denkbar sind." Was für eine
lächerliche Behauptung, aber darüber hinaus: welch
Hohn auf die Künstler, deren Werke in Heidelberg weiter
als bösgläubig erworbene Beutekunst okkupiert gehalten
werden.
Originalzitate Prinzhorn:
"Gemeinschaft und Führertum. Ansatz zu einer biozentrischen
Gemeinschaftstheorie" (darüber schreibt er 1932 einen ganzen
Aufsatz), "Urbild des Führermenschen". Das "Schicksal"
dieses "prometheischen Führers" sei es, "innerhalb seiner
Gruppe auf Grund neuer Erkenntnisse und Ziele die Gemeinschaft
zu zersprangen und den Keim zu einer neuen Gemeinschaftsform
zu legen"
„Aber ich hoffe, daß es recht viele gibt, die von
einer gut durchgebildeten nationalsozialistischen Opposition
den nächsten Schritt zu unserer politischen Reifung erwarten",
schreibt Prinzhorn in seinem ersten Beitrag "Über
den Nationalsozialismus" schon 1930!
Seinen Antisemitismus begründet er bemerkenswerterweise
mit der Notwendigkeit einer Verteidigung: "Es ist und bleibt
grotesk, daß eine einflußreiche hochintellektuelle
Presse es in den letzten Jahren wagen durfte, unser geistiges
Leben mit einer zäh und konsequent betriebenen anti-arischen
Propaganda zu durchsetzen“.
Jetzt soll 80 Jahre nach dem Beutezug
von Prinzhorn dessen pathologisierender Blick auf die
Künstler und Ihre Werke – das, was Primo Levi so
zutreffend den „Aquariumblick“ genannt hat
– in der Biennale noch einmal abgefeiert werden:
das Anliegen Prinzhorns, eine monströse psychopathologische
Schau der „Bildnerei der Geisteskranken“ zu organisieren,
soll reproduziert werden.
Wir kennen das Anliegen: Den Psychiatern
und Prinzhorn ging es in den 20er Jahren darum, endlich
einen Angriff gegen den Dadaismus und dessen Einverleibung des
Irrsinns in die Kunst und damit die Zersetzung der Machtbasis
des Kerkersystems mit Folterregime Psychiatrie zu starten. Sie
erfanden die „pathologische“ Kunst per Pathologisierung
der Künstler, was seinen Höhepunkt in der Verdammung
der ganzen Moderne in der „entarteten Kunst“ fand.
Heute geht es einer zynischen Republik (siehe www.psychiatrie-erfahrene.de/eigensinn)
darum, dem restaurativen Anliegen des Machterhalts des Ausgrenzungssystems
Psychiatrie, mit staatlichen Mitteln zu Krücken zu verhelfen.
Die Ausstellung ist dem Prinzhornschen
Ansatz verpflichtet. Entsprechend handelt es sich für die
Ausstellungsmacher bei den „triebhaften Extrusionen“
der „Geisteskranken“ um „Bildnerei“
und so werden logischerweise die Urheber der Werke im Vorwort
zum Katalog dieser Ausstellung kein einziges Mal „Künstler“
genannt.
Als Pikanterie am Rande ist dann
noch zu bemerken, wie versucht wird, Jean Dubuffet für
dieses Konzept zu vereinnahmen, hat er doch ganz im Gegensatz
zu den Behauptungen der Ausstellungsmacher gesagt:
„Es gibt ebenso wenig eine Kunst der Geisteskranken,
wie es eine Kunst der Magen- oder Kniekranken gibt.“
Ausführliche Informationen
hier klicken
Internet Video:
www.die-bpe.de/video/beton.asf
(42 MB)
www.die-bpe.de/video/Beton_Politic.mpg
(130 MB)
www.die-bpe.de/video/Beton_Politic_big.mpg
(577 MB)
Beton: Die Geschichte einer Ausgrenzung und einer Befreiung
- Von der Biennale "Meine Welt" 05 zur Betonnale 05 (D 2005;
ca. 14 min; Regie/Kamera/Montage: Bejamin Kahlmeyer)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener e.V. freut sich bekannt geben zu
dürfen, dass Gert
Postel die Schirmherrschaft für die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener übernommen hat. Gert Postel hat mit seinen existentiellen
Experimenten mehrmals den Beweis dafür angetreten, dass
es kein psychiatrisches Wissen gibt, sondern es sich nur um
eine Täuschung handelt, die in betrügerischer Weise
auf der Vorspiegelung von Wissenschaftlichkeit durch einen Jargon
beruht.
Als gelernter Postboten
war er hinreichend gebildet, um weder von der Diensttaufsicht,
noch den ärztlichen Kollegen je hinterfragt zu werden,
und jahrelang den Oberarzt einer Psychiatrie zu spielen, ja
sogar zum Chefarzt einer forensischen Psychiatrie befördert
zu werden und fachärztliche Approbationen zu beurkunden.
Damit ist es ihm gelungen, einen ganzen medizinischen Bereich
der reinen Scharlatanerie zu überführen, und für
diesen wiederholten Beweis hat er den Nobelpreis verdient.
Gert Postel hat der Psychiatrie die
Mystifikation genommen, sie lächerlich gemacht, und damit
den Bann zerstört, mit dem deren systematischen Menschenrechtsverletzungen,
die die Kriterien von Folter erfüllen, verdeckt werden
sollen. Seine Schirmherrschaft soll uns vor weiteren Lügen
des psychiatrischen Systems bewahren und unsere Kritik anspornen.
Beschluß der Mitgliederversammlung
der Bundesarbeitsgemeinschaft am 1.3.2005
|
Beschluss der Gründungsversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener:
|
Das Ende der Komplizenschaft
!
Wieder einmal haben die Psychiater übertrieben: statt dass sie
die Betroffenen in Ruhe lassen und mit einem verschlafenen Betroffenen-Verband
wie dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener zufrieden sind,
meinen sie, diesen Verband in ihr widerlichstes Treiben als
aktive Unterstützer hineinziehen zu müssen: Beim DGPPN-Kongress
vom 24.-27.11. wird völlig offen das "Hauptthema Nummer
1, Ursachen psychischer Störungen: Umwelt-Gen-Interaktionen"
verkündet, also die Neo-Nazi-Eugenik der psychiatrischen
Genetik propagiert. Denn die einzige "Umwelt-Interaktion", die
zu angeblicher "psychischer Krankheit" führen kann, ist
die diagnostische Verleumdung von Psychiatern. Dass bei diesem
Kongress zusätzlich auch noch der Terror der psychiatrischen
Hirnchirurgie, Stichwort Lobotomie, aus der Schreckenskammer
der Psychiatrie hervorgeholt und propagiert wird, ergänzt
das Bild. Zu diesem abgründigen Kongress haben die Psychiater
den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener eingeladen, sich aktiv
zu beteiligen, und, kolonialisiert wie er inzwischen ist, macht
er brav wie eine abgerichtete Hofschranze im vorgetäuschten
"Diskurs"-Reigen mit. Damit hat aber nun der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
seine wesentliche Funktion verloren: die Kritiker an der menschenverachtenden
Gewalt- und Zwangs-Psychiatrie in Komplizenschaft einbinden
zu können.
Wollen wir ausnahmsweise für die krampfhaft psychiatrisch Gutgläubigen
sogar die Prämisse gelten lassen, dass die Information
in Genen für irgendetwas Mentales, von dem behauptet wird,
das es sich im Gehirn abspielen soll, relevant wäre, so
ist auch immanent der wissenschaftliche Blödsinn der sog.
"psychiatrischen Genetik" offensichtlich:
Das menschliche Genom, der Träger der Erbinformation, besitzt
einen Informationsgehalt von rund 750 Megabyte. Das ergibt
sich aus der Struktur von etwa drei Milliarden Basenpaaren,
aus denen das menschliche Erbgut besteht. Jedes Basenpaar
hat einen Informationsgehalt von zwei Bit, das ergibt 6 Milliarden
Bit oder 750 Megabyte. Dies ist etwa die Informationsmenge,
die bei einer der großen Sinfonien Bruckners oder Beethovens
auf CD gespeichert wird. Das Erbmaterial hätte auf einer
CD Platz.
Vergleichen wir damit die Kapazität des Gehirns. Selbst bei
konservativer Schätzung ergeben sich etwa 1,25 Millionen
Megabyte an realisierbaren Vernetzungen. Nun muß man
beachten, dass diese Zahl noch erheblich größer
wird durch abgestufte Verbindungen. Zwischen den Neuronen
können über die Synapsenverbindungen vielfältige
Zwischenstufen "geschaltet" werden, was die Kapazität
des Gehirns um ein Vielfaches erhöht. Spitzer kommt bei
nur 16 Abstufungen auf einen Vergrößerungsfaktor
von 103. Das heißt: der einen CD-Rom, auf der die genetische
Erbinformation gespeichert ist, stehen rund 2 Millionen CDs
an Speicherkapazität des Gehirns gegenüber. Daraus
ergibt sich eine sehr wichtige Folgerung: Wenn das menschliche
Denken, Entscheiden und Planen ein Gehirnprozess ist, dann
ist es unmöglich, daß die Erbinformation Träger
dieser intellektuellen Eigenschaften sein kann. Eine CD-Rom
kann nicht die gesamte Information zur Verknüpfung von
Netzen tragen, die eine Informationsmenge von 2 Millionen
CDs beinhalten.
(Vgl. M. Spitzer, Geist im Netz, Heidelberg-Berlin-Oxford
1996, S.37f)
Wenn also solch banaler Blödsinn wie psychiatrische Genetik weiter
betrieben wird, kann es nur um etwas anderes gehen: scheinwissenschaftlich
soll der blanke Terror dieser Neo-Nazi-Eugenik beschönigt
werden, der als Erbhygiene verbreitet wird: Entsprechend sind
in den USA (Illinois) schon die gesetzlichen Grundlagen gelegt,
damit vom Neugeborenen bis zum Greis alle zwangsweise auf Geisteskrankheit
diagnostiziert werden. Bei Neugeborenen selbstverständlich
mit dem psychiatrischen Neo-Nazi-Genetik-Bluttest. Das ärztliche
Vernichtungs-Programm kennen wir: Fruchtwasseranalysen zur pränatalen
Gleichschaltung durch eugenische Abtreibung.
Mit diesen Integrationsmaschen in die Komplizenschaft mit dem ärztlichen
Gewaltsystem ist jetzt Schluss, denn der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
kann alleine seine Funktion als Compliance Patientenclub erfüllen,
die unabhängigen Psychiatrie-Erfahrenen haben am 24.11.2004
in Berlin die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
gegründet.
V.i.S.d.P.: Uwe Pankow
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