Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-
Erfahrener e.V.
Nächste Mitgliederversammlung:
Dienstag, den 17.12.2024 um 17h
Gibt es überhaupt so etwas wie „psychische Krankheit“?
Nein!
Es gibt auch einen Beweis, warum deren Existenz notwendiger- und sinnvollerweise bestritten werden muss:
1. Beschreibung, was Krankheit ist:
Um sinnvoll im medizinischen Sinn von einer Krankheit zu sprechen, müssen die BEIDEN folgenden Bedingungen erfüllt sein:
a) es muss eine objektivierbare Veränderung des Körpergewebes oder von Körperflüssigkeit vorhanden sein, wie sie z.B. bei der forensischen Untersuchung einer Todesursache festgestellt werden.
b) die Person, die eine Krankheit hat, muss darunter subjektiv leiden, bzw. glauben, dass sie leiden wird, d.h. sie muss den augenblicklichen Zustand zumindest für unangenehm halten und ihn abändern wollen. Das ist außerdem die Voraussetzung dafür, dass so etwas wie „Therapie“ stattfinden kann.
2. Es gibt keine Krankheit, wenn nicht beide Kriterien a) und b) erfüllt sind, denn: – wenn keins der beiden Kriterien erfüllt ist, kann es sich nur um eine Verwendung des Wortes „Krankheit“ als Metapher handeln: z.B. ein „kranker“ Witz, oder die Wirtschaft hat eine „Krankheit“.
– wenn a) gilt, aber nicht b), dann haben die Ärzte eben eine Diagnose und ein Betätigungsfeld verloren: z.B. wurden klein gewachsene Menschen unter einer bestimmten Größe einfach als „krank“ an der „Kleinwüchsigkeit“ bezeichnet. Das ist alles vorbei in dem Moment, wo viele kleine Menschen sagen, dass die Zwerge ein wesentlicher Bestandteil der Menschheit sind, nix von wegen Leiden. Ein anderes Beispiel sind Gehörlose: in dem Moment, wo sie sich als Anderssprachige organisieren, ist es mit dem „Leiden“ vorbei und damit mit der Möglichkeit, Taubheit eine „Krankheit“ zu nennen.
– wenn b) gilt aber nicht a), dann wäre es allein der subjektiven Empfindung anheim gestellt, ob jemand eine Krankheit hat oder nicht. Die entsprechenden weit reichenden Konsequenzen ist sicherlich bisher keine Gesellschaft gewillt zu ziehen, denn es hieße, dass einerseits jede/r sich selbst die Krankschreibung unterschreiben könnte und andererseits die wesentliche Funktion der Ärzte zusammenbräche, dass – im Gegensatz zur bisherigen (Schul)Medizin – nicht mehr Untersuchungen und eine Diagnose wesentlich wären, sondern jede Befindlichkeits-Quack-salberei den Vorrang hätte.
3. Die angeblich existierende „psychische Krankheit“ kann weder die Bedingung a) noch b) erfüllen – obwohl schon das Fehlen der Erfüllung einer der beiden Bedingungen diese angeblichen „Diagnosen“ bei einer Kandidatur für „Krankheit“ durchfallen lassen würde (siehe 1.2) denn:
– es gibt keine objektivierbaren Gewebe Veränderungen. Wie jede/r weiß, wird weder ein Bluttest, noch ein Hirnscan, noch eine mikroskopische, Röntgen- oder Ultraschalluntersuchung (oder womöglich ein „Gentest“) gemacht, um irgendeine der psychiatrischen Verleumdungs-Diagnosen zu stellen.
– es kann kein „Leiden“ vorliegen, das ja mit einen Wunsch nach Veränderung einhergeht, wenn in psychiatrischen Gefängnissen regelmäßig Menschen einsperrt werden. Diese sind logischerweise deswegen eingesperrt, weil sie nicht freiwillig dort sind und sonst weggehen würden und sich damit den psychiatrischen Foltermethoden wie Fesseln ans Bett, zwangsweise Penetration mit der Spritze, Elektroschocken usw. und dem ständigen Anblick dieser faschistoiden Methoden entziehen würden. Vielmehr werden die eingesperrten Menschen durch die Psychiatrie zu Leidenden gemacht, indem sie erniedrigt und entwürdigt werden, ihr Wille gebrochen werden soll, sie mit Foltermethoden unter Geständniszwang gesetzt werden, endlich „krankheits“einsichtig zu werden, um damit im nachhinein das ganze Martyrium als „medizinische“ Behandlung bezeichnen zu können.
4. Fazit: Es handelt sich bei den Worten „psychische Krankheit“ um die Verwendung einer Metapher, also nur um Worte, keinen Sachverhalt oder eine Tatsache.
Aus FAQ: www.zwangspsychiatrie.de/faq/#0
Es gibt auch einen Beweis, warum deren Existenz notwendiger- und sinnvollerweise bestritten werden muss:
1. Beschreibung, was Krankheit ist:
Um sinnvoll im medizinischen Sinn von einer Krankheit zu sprechen, müssen die BEIDEN folgenden Bedingungen erfüllt sein:
a) es muss eine objektivierbare Veränderung des Körpergewebes oder von Körperflüssigkeit vorhanden sein, wie sie z.B. bei der forensischen Untersuchung einer Todesursache festgestellt werden.
b) die Person, die eine Krankheit hat, muss darunter subjektiv leiden, bzw. glauben, dass sie leiden wird, d.h. sie muss den augenblicklichen Zustand zumindest für unangenehm halten und ihn abändern wollen. Das ist außerdem die Voraussetzung dafür, dass so etwas wie „Therapie“ stattfinden kann.
2. Es gibt keine Krankheit, wenn nicht beide Kriterien a) und b) erfüllt sind, denn: – wenn keins der beiden Kriterien erfüllt ist, kann es sich nur um eine Verwendung des Wortes „Krankheit“ als Metapher handeln: z.B. ein „kranker“ Witz, oder die Wirtschaft hat eine „Krankheit“.
– wenn a) gilt, aber nicht b), dann haben die Ärzte eben eine Diagnose und ein Betätigungsfeld verloren: z.B. wurden klein gewachsene Menschen unter einer bestimmten Größe einfach als „krank“ an der „Kleinwüchsigkeit“ bezeichnet. Das ist alles vorbei in dem Moment, wo viele kleine Menschen sagen, dass die Zwerge ein wesentlicher Bestandteil der Menschheit sind, nix von wegen Leiden. Ein anderes Beispiel sind Gehörlose: in dem Moment, wo sie sich als Anderssprachige organisieren, ist es mit dem „Leiden“ vorbei und damit mit der Möglichkeit, Taubheit eine „Krankheit“ zu nennen.
– wenn b) gilt aber nicht a), dann wäre es allein der subjektiven Empfindung anheim gestellt, ob jemand eine Krankheit hat oder nicht. Die entsprechenden weit reichenden Konsequenzen ist sicherlich bisher keine Gesellschaft gewillt zu ziehen, denn es hieße, dass einerseits jede/r sich selbst die Krankschreibung unterschreiben könnte und andererseits die wesentliche Funktion der Ärzte zusammenbräche, dass – im Gegensatz zur bisherigen (Schul)Medizin – nicht mehr Untersuchungen und eine Diagnose wesentlich wären, sondern jede Befindlichkeits-Quack-salberei den Vorrang hätte.
3. Die angeblich existierende „psychische Krankheit“ kann weder die Bedingung a) noch b) erfüllen – obwohl schon das Fehlen der Erfüllung einer der beiden Bedingungen diese angeblichen „Diagnosen“ bei einer Kandidatur für „Krankheit“ durchfallen lassen würde (siehe 1.2) denn:
– es gibt keine objektivierbaren Gewebe Veränderungen. Wie jede/r weiß, wird weder ein Bluttest, noch ein Hirnscan, noch eine mikroskopische, Röntgen- oder Ultraschalluntersuchung (oder womöglich ein „Gentest“) gemacht, um irgendeine der psychiatrischen Verleumdungs-Diagnosen zu stellen.
– es kann kein „Leiden“ vorliegen, das ja mit einen Wunsch nach Veränderung einhergeht, wenn in psychiatrischen Gefängnissen regelmäßig Menschen einsperrt werden. Diese sind logischerweise deswegen eingesperrt, weil sie nicht freiwillig dort sind und sonst weggehen würden und sich damit den psychiatrischen Foltermethoden wie Fesseln ans Bett, zwangsweise Penetration mit der Spritze, Elektroschocken usw. und dem ständigen Anblick dieser faschistoiden Methoden entziehen würden. Vielmehr werden die eingesperrten Menschen durch die Psychiatrie zu Leidenden gemacht, indem sie erniedrigt und entwürdigt werden, ihr Wille gebrochen werden soll, sie mit Foltermethoden unter Geständniszwang gesetzt werden, endlich „krankheits“einsichtig zu werden, um damit im nachhinein das ganze Martyrium als „medizinische“ Behandlung bezeichnen zu können.
4. Fazit: Es handelt sich bei den Worten „psychische Krankheit“ um die Verwendung einer Metapher, also nur um Worte, keinen Sachverhalt oder eine Tatsache.
Aus FAQ: www.zwangspsychiatrie.de/faq/#0