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Das Bundesverfassungsgericht ist übergeschnappt II
Beitrag veröffentlicht am 26. November 2024
Wie wir schon 2016 kommentiert haben: Das Bundesverfassungsgericht ist übergeschnappt und auch die Taz kommentierte damals, dass das damalige Urteil nicht überzeugt, so macht das BVerfG nun wieder denselben Kardinalfehler: Ein grundgesetzliches Schutzrecht wird bösartig zu einer staatlichen Schutzpflicht verdreht. So urteilt auch der Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, der bei der Urteilsverkündung heute morgen dabei war:
Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 26.11.2024 zur ambulanten Zwangsbehandlung – 1 BVL 1/24 –
von Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Rechtsanwalt, Karlsruhe
Karlsruhe, 26.11.2024: Das höchste deutsche Gericht hat die Folter in Deutschland ausgeweitet.
PatVerfü macht auch ambulante Zwangs-behandlung unmöglich
Beitrag veröffentlicht am 20. November 2024
Diese Erklärung verteilen wir (die-BPE) die nächsten Tage vor dem DGPPN Kongress, siehe: https://www.zwangspsychiatrie.de/2024/11/2-demonstrationen/
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages erklärte, ambulante Zwangsbehandlung sei nicht zu rechtfertigen, die Lebenshilfe hat sie sogar perfide genannt. Trotzdem ist das Bundesverfassungsgericht…