Nächste Mitgliederversammlung:
Dienstag, den 2.6.2026 um 17h
Großartiger Sieg von Vera Stein beim EGMR
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)
Wir gratulieren ganz herzlich !!
Vera
Stein hat einen großartigen Sieg errungen, denn sie
hat im Wesentlichen – der illegalen Freiheitsberaubung durch
die Psychiatrie in Bremen – am 16.6.2005 vorm Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte endlich Recht bekommen!
Durch
das Urteil wird unterstrichen: Wenn ein Vormund, bzw. stattdessen
der subsidiär vorrangig gestellte Vorsorgebevollmächtigte,
einer Zwangsbehandlung und Zwangseinweisung von Anfang an widerspricht,
dann DARF nicht mehr in der Psychiatrie eingesperrt werden –
es wäre nach der europäischen Menschenrechts-Konvention
eine verbrecherische Freiheitsberaubung!
Das
sind sensationelle Nachrichten und eine ungeheure Stärkung
der Vorsorgevollmacht, wie wir sie seit Jahren propagieren: www.vo-vo.de/index2.htm
Zur
Bekanntmachung der Vorsorgevollmacht haben wir im Januar 2000
einen Beitrag des ARD „Ratgebers Recht“ in Gang bekommen,
in dem wir damals Vera Steins Fall als Beispiel einer verbrecherischen
Psychiatrie dem Fernsehen vermittelten, wodurch im Fernsehen
über Vera Stein prominent berichtet wurde. Der Beitrag
ist immer noch im Internet hier abrufbar: www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2000013005.html
Welchen
langen, schwierigen Weg Vera Stein gegangen ist, wird an dieser
Zitat aus dem Editorial von „Recht und Psychiatrie 3/2005“
deutlich.
„ Die Versuche Vera Steins, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
gegen die Klinik durchzusetzen, waren lange Zeit u.a. auch daran
gescheitert, dass sie keine Akteneinsicht erhielt. Eine Zivilkammer
des LG Bremen gab ihr 1998 schließlich Recht. Die Klinik
war jedoch unfähig, die Verantwortung für diese Geschichte
zu übernehmen und schlicht auf Rechtsmittel zu verzichten,
und sie fand Oberlandes- und Bundesrichter, die fähig waren,
die Geschichte unter den Teppich der Verjährung zu kehren:
Ende Dezember 2000 Klageabweisung durch das OLG Bremen (OLGR
2002, 167), Januar 2002 Revisionsabweisung durch den BGH (unzulässig
mangels „hinreichender Erfolgsaussichten“), März
2002 Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde („keine grundsätzliche
Bedeutung“).
Der EGMR hat Vera Stein am 16.6.2005 das Recht zurückgegeben
und zugleich die Bundesrepublik erstmalig wegen Menschenrechtsverletzungen
in der Psychiatrie verurteilt. Der bundesdeutsche Einwand,
für privat veranlasste Rechtsverletzungen in einer Privatklinik
könne der Staat nicht verantwortlich gemacht werden, lag
zwar nahe, wurde von den Hütern der EMRK aber verworfen.
Überzeugend wird dargelegt, dass staatliche Stellen spätestens
(!) dann »aktiv involviert« waren, als die Bahnpolizei
die angeblich »freiwillig« untergebrachte Vera Stein
nach dem soundsovielten Fluchtversuch festnahm und wieder einsperren
ließ; kein Ruhmesblatt für die bundesdeutsche Justiz
die Feststellung, das OLG Bremen habe sich noch im Jahre
2000 einer Menschenrechtsverletzung schuldig gemacht, als
es den Entschädigungsanspruch verwarf.“