Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-
Erfahrener e.V.
Nächste Mitgliederversammlung:
Dienstag, den 4.2.2025 um 17h
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hat gegen diesen Versuch der DGPPN, die Medien zu indoktrinieren, zu einer Demonstration am 11.9.2013 vor der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin aufgerufen. Wir fordern: Weg mit § 63 StGB – er ist illegal ! Mit einer psychiatrischen „Diagnose“ verleumdete Menschen, die eine strafrechtlich relevante (strafrechtssanktionierte) Tat begangen haben, erfahren eine Sonderbehandlung. Nachdem sie für „schuldunfähig“ oder „vermindert schuldfähig“ erklärt wurden und ihnen somit die Verantwortung für ihre Tat abgesprochen wurde, werden sie – im Unterschied zu sogenannten „schuldfähigen“ StraftäterInnen, denen keine angebliche „psychische Krankheit“ unterstellt werden konnte – nach den Gesetzen des Maßregelvollzugs in einer Anstalt der forensischen Psychiatrie untergebracht. Es wird also nicht nach Fakten geurteilt oder zumindest nach der normativ festgelegten Schwere der Tat, die jemand begangen habe. Stattdessen obliegt hier den psychiatrischen „GutachterInnen“ die Befugnis zu einer besonders absurden Tätigkeit, nämlich eine Beurteilung der Gründe vorzunehmen, aus denen die Tat begangen wurde und das Verhalten einer angeblich objektiven „Ursache“ anzulasten – z.B. ob ihnen Stimmen gesagt haben, sie sollten töten oder stehlen („psychisch Kranke“) oder ob ihre Eifersucht oder Gier sie zur Tat getrieben haben („psychisch Gesunde“); ob sie mit dem Auto jemanden aus Fahrlässigkeit überfahren haben oder ob es geschehen ist, weil sie angeblich „psychisch krank“ waren (in diesem Falle interessieren andere Begründungen nicht mehr). Die strafrechtlichen Folgen sind weitreichend:
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