Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-
Erfahrener e.V.
Nächste Mitgliederversammlung:
Dienstag, den 3.3.2026 um 17h
— Niedersachsens Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht, das Grundgesetz und die Menschenrechte —
Sehr geehrte/r Landtagsabgeordnete/r
am Do 19.2. und am 19.3. tagt der Gesundheitsausschuss des Niedersächsischen Landtags und berät die beiden Entwürfe des „Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke“ (NPsychKHG). Beide sind ein böser Rückschritt, denn die Zwangspsychiatrie hat international einen historischen Zusammenbruch ihrer Legitimation hin zu nehmen. Wie inzwischen bekannt geworden ist, hat Mexiko schon 2022 gesetzlich anerkannt:
Dieser Schritt macht zur Gewissheit, was Betroffene, Menschenrechtsorganisationen, WHO und UN‑Gremien seit Jahren sagen: Freiheitsentzug, Zwangsbehandlung und Fixierungen verletzen fundamentale Menschenrechte. Wenn ein Staat anerkennt, dass diese Praktiken Folter sind, dann kann kein anderes Land sie noch rechtfertigen, sie werden am zentralen Punkt zu einem menschenrechtlich absoluten No-Go. Auch Deutschland und Niedersachsen sind jetzt verpflichtet, diese Realität zur Kenntnis zu nehmen und die Konsequenzen zu ziehen.
Der Entwurf dieses NPsychKHG demoliert Grund‑ und Menschenrechte und würde Niedersachsen zu einem negativen Weltrekord-Halter machen.
Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen würden:
- die ärztliche Schweigepflicht aufweichen, indem Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden sollen, manche Menschen als angeblich „gefährliche Geisteskranke“ einem bundesweiten polizeilichen Netzwerk zu melden
- Zwangsmaßnahmen ausweiten, statt sie abzuschaffen
- Grundrechte aushebeln, um staatliche Eingriffe zu erleichtern
- Betroffene diskriminieren, indem Krisen als Sicherheitsrisiko statt als Probleme im Leben durch die Polizei und Psychiatrie behandelt werden
- die UN‑Behindertenrechtskonvention konterkarieren, die Deutschland ratifiziert hat und die Zwangsmaßnahmen untersagt.
Während andere Länder die Foltermaßnahmen benennen und beenden, will Niedersachsen ein Gesetz schaffen, das genau diese Praktiken erweitert und bestärkt.
Was auf dem Spiel steht:
- Menschenwürde: Niemand darf gegen seinen Willen fixiert, sediert oder eingesperrt werden.
- Selbstbestimmung: Probleme im Leben müssen gewaltfrei gelöst werden. Die Menschenrechte müssen immer beachtet werden.
- Vertrauen in die Medizin: Die Schweigepflicht ist ein Grundpfeiler jeder Behandlung.
- Rechtsstaatlichkeit: Ein Gesetz, das Menschen willkürlich aufgrund psychiatrischen Diagnonsens zur Gefahr sowie Grund- und Menschenrechte zur Karikatur macht, darf nicht verabschiedet werden.
- Internationale Glaubwürdigkeit: Deutschland kann nicht gleichzeitig Menschenrechte predigen und die Zwangspsychiatrie ausbauen.
Unsere Forderungen:
1. Sofortiger Stopp aller psychiatrischen Zwangsmaßnahmen – Foltermaßnahmen können nie gerechtfertigt werden.
2. Rücknahme des niedersächsischen Gesetzentwurfs – kein Gesetz darf Folter legalisieren oder ärztliche Schweigepflichten zerstören.
3. Die Psychiatrie muss endlich gewaltfrei werden, so dass Betroffene selbst entscheiden können, was ihnen als Hilfe gut tut.
4. Anerkennung der UN‑Behindertenrechtskonvention als Maßstab – Zwang ist kein „Hilfsmittel“, sondern ein Menschenrechtsverstoß.
In der Psychiatrie müssen endlich die Menschenrechte und die Folterfreiheit gelten – auch in Deutschland, auch in Niedersachsen
Kein neues NPsychKHG!
Beweise und Rechtsgutachten im Internet: https://tinyurl.com/Gesetz-Mexiko und https://tinyurl.com/GutachtenSAM
Hier ist ein Link zu dem in der Recht & Psychiatrie 4/2019 erschienenen Artikel, wie die Psychiatrie gewaltfreie zu machen ist. (Übersetzung aus den englischen Original-Artikel)
Mit freundlichen Grüßen
René Talbot Uwe Pankow Helmut Petri
(Vorstand von die-BPE)