Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-
Erfahrener e.V.
Nächste Mitgliederversammlung:
Dienstag, den 13.10.2026 um 17h
Gemeinsame Kampagne von dem BPE und die-BPE:
Verletzung der Sorgfaltspflicht –
Wer geht zuerst in den Knast?
Wir warnen in einer Kampagne, dass ÄrztInnen (und auch PolizistInnen) vor jeder Diagnose oder Behandlung jede Patientenverfügung zur Psychiatrie abfragen und beachten müssen. Wer das nicht macht, wird von uns (und unseren Anwältinnen) mit Strafanzeigen und Klage-Erzwingungs-Verfahren wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verfolgt. Eine daraus folgende erfolgreiche Schmerzensgeld-Zahlung und Gefängnisstrafe würde von uns „gefeiert“ werden. Unsere AnwältInnen stehen bereit.
Begründung:
Den Spieß der Angst umdrehen
Bisher hatten immer nur die Betroffenen Angst vor Einsperrungen und Misshandlungen in der Zwangspsychiatrie.
Das muss umgedreht werden, so dass die ÄrztInnen Angst davor haben, sich u.U. strafbar zu machen und zum Strafvollzug in den Knast zu kommen.
Denn wenn sie, aus welchen Gründen auch immer, eine psychiatrischen Zwangsmaßnahme initiieren wollen, dürfen sie das nur, wenn sie sich versichert haben, dass keine PatVerfü oder äquivalente Verfügung besteht.
Sie müssen also zumindest vor Zeugen protokolliert die Betroffenen befragt haben und eine negative Antwort bekommen haben. Wenn jedoch eine PatVerfü existieren sollte, wird der Versuch und sowieso erst recht die Durchführung zu einer strafbaren Freiheitsberaubung, wenn nicht sogar (bei einer Zwangsbehandlung) zu einer schweren Körperverletzung!
Es muss, wie beim einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, das Prinzip gelten, dass nur „Ja“ ein Ja ist. Der Vergleich ist naheliegend, handelt es sich doch in beiden Fällen um die Verfügung über den Körper der Betroffenen, deren ureigenes Eigentum. Ärzte wie Polizisten und medizinisches Personal müssen allein schon aus der Pflicht zur Hilfeleistung bei der Durchsetzung der Rechte der Betroffenen diese unterstützen, anstatt deren Rechte zu brechen (siehe Patientenverfügungsgesetz) und Straftätern bei der Begehung ihrer Taten behilflich zu sein.