Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-
Erfahrener e.V.
Nächste Mitgliederversammlung:
Dienstag, den 4.2.2025 um 17h
Muster
einer Strafanzeige gegen zwangsbehandelnde Ärzte
Nach dem Urteil
des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. März 2003 (XII ZB 2/03) hatte
eine Patientenverfügung als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts
des Patienten Betreuer, Ärzte, Pflegepersonal und Bevollmächtigte
eigentlich schon gebunden. Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) gebiete
es, die in einer Patientenverfügung getroffene eigenverantwortliche
Entscheidung auch dann zu respektieren,
wenn der/die PatientIn die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Entscheidung
verloren hat.
In seinem Beschluss
vom 1. Februar 2006 (XII ZB 236/05) hat der BGH in den nicht tragenden Entscheidungsgründen
festgestellt, dass § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Rechtsgrundlage für
eine Zwangsbehandlung eines nach dieser Vorschrift untergebrachten darstellt.
Zugleich hat der BGH in dieser Entscheidung aber auch darauf hingewiesen,
dass in dem die Unterbringung genehmigenden Beschluss die notfalls zwangsweise
durchzuführende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben
ist. Erforderlich soll hierbei u.a. die möglichst genaue Angabe des
Arzneimittels oder Wirkstoffs und deren (Höchst-)Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit
und die Angabe einer Ersatzmedikation für den Fall der Unwirksamkeit
oder Unverträglichkeit des in erster Linie vorgesehenen Medikaments
sein.Umfang und
Reichweite der Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung sind
vom Gesetzgeber mit Inkrafttreten des neuen
Gesetzes am 1.9.2009 abschließend geklärt worden. (Für
das Muster einer Patientenverfügung mit eingebauter Vorsorgevollmacht,
die PatVerfü
bitte hier klicken)In seinem neuen
Beschluss vom 20.6.2012 berufen sich die RichterInnen des BGH auf die Leitsatzentscheidung
zur Zwangsbehandlung des Bundesverfassungsgerichts, das im März und
Oktober 2011 die Zwangsbehandlung nach PsychKG bzw. Maßregelvollzugsgesetz
für verfassungswidrig erklärte und den entsprechenden „Zwangsbehandlungsparagraphen“
des rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugsgesetzes und des UBG/PsychKGs
in Baden-Württemberg für nichtig erklärte. Damit ist Zwangsbehandlung
die gesetzliche Grundlage entzogen, weshalb eine Zwangsbehandlung durch
den Unterbringungsbeschluss dann nicht abgedeckt und damit rechtswidrig
ist. Auch gegen einen Unterbringungsbeschluss des Vormundschaftsgerichts
sollte daher unbedingt sofortige Beschwerde eingelegt werden.Um Betroffenen
oder deren Anwälten für den Fall eine Formulierungshilfe an die
Hand zu geben, dass sie auch mit dem Strafrecht gegen eine Zwangsbehandlung
vorgehen wollen, haben wir das folgende Muster einer Strafanzeige ausarbeiten
lassen, das auch als rtf Datei geladen werden kann (siehe oben) und entsprechend
den individuellen Verhältnissen verändert, ergänzt oder durch
Löschungen angepasst und korrigiert werden kann. (Eine Strafanzeige
kann auch bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden).die-BPE
Name
und Adresse des Anzeigeerstatters
hiermit erstatte Strafanzeige gegen den des Y-Krankenhauses, wegen des
In der Patientenverfügung Gegenüber (Falls 2. Die Zwangsbehandlung Die ärztliche Zwar kann In seiner
(Falls Durch Beschluss Nach Ansicht Die zwangsweise Bei erheblichen Straftaten Ich bitte
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Die Körperverletzung
nach § 223 StGB ist als Antragsdelikt ausgestaltet, d.h. die Tat wird
nur verfolgt, wenn Strafantrag (nicht zu verwechseln mit der Strafanzeige)
gestellt wird, sofern die Strafverfolgungsbehörden nicht ausnahmsweise
ein besonderes öffentliches Interesse annehmen. Der Strafantrag kann
durch den betroffenen Patienten gestellt werden. Ein solcher Antrag des
Patienten muss nach § 77b StGB innerhalb einer Frist von drei Monaten
nach Kenntniserlangung von den strafrechtliche relevanten Umständen
gestellt werden. (In dem hier abgedruckten Muster einer Strafanzeige ist
ein Strafantrag bereits mitenthalten.)Verfügt
die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen die Einstellung nach
§ 170 Abs. 2 StPO, weil die Ermittlungen keinen genügenden Anlass
zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben haben, erhält der
Antragsteller unter Angabe der Gründe einen Bescheid der Staatsanwaltschaft.
Ist der Antragsteller
zugleich der durch die Straftat Verletzte, kann er innerhalb von 2 Wochen
gegen die Einstellung bei der vorgesetzten Staatsanwaltschaft Beschwerde
einlegen, § 172 Abs. 1 StPO.Ist auch diese
Beschwerde erfolglos, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung gerichtliche
Entscheidung beantragt werden (sog. Klageerzwingungsverfahren). Dieses
Verfahren ist für den Verletzten im Falle der Erfolglosigkeit allerdings
kostenpflichtig.