Endlich: Das Bundesverfassungsgericht hat die gewaltfreie Psychiatrie auf die Tagesordnung gesetzt - aber Grün-Rot will das noch verhindern.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit den beiden Beschlüssen 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011 und 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 das Startsignal für die Befreiung von institutionalisiertem Zwang und Gewalt in der Psychiatrie gesetzt: Gesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren sollten, wurden durch diese Beschlüsse ab sofort für illegal erklärt. Damit war klar, was niemand offen einzugestehen wagte: Zwangsbehandlung hatte noch nie eine rechtliche Grundlage. Von sich progressiv wähnenden grün-roten Parteigängern hätte man erwartet, dass sie diesen Fortschritt begrüßen oder zumindest akzeptieren würden. Aber gerade in Baden-Württemberg soll nun das Pilotprojekt eines Versuchs gestartet werden, die alten Gewaltverhältnisse und die Willkür in der Psychiatrie wiederherzustellen. Die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg versucht in aller Eile gewaltsam zu erduldende Körperverletzung in der Psychiatrie durch einen grundgesetzwidrigen Gesetzentwurf auf die Teststrecke zu schicken. Wie ein Kaninchen wurde dieser Entwurf am 2.1.2012 aus dem Hut gezaubert und u.a. uns zur Stellungnahme bis 17.2. vorgelegt, bevor dieser Entwurf in den Landtag eingebracht und offensichtlich durchgepeitscht werden soll. Diese Stellungnahme haben wir in zwei Teilen abgegeben:
Das zeigt wie völlig arrogant und ignorant die Altpeter gegenüber Grundrechten ist. Sie sind nur ein mit Ärzte-Interessen günstig auszutarierender, relativer Wert, eben genau KEIN Grundrecht. Vor so einer grundrechtsvergessenen Ministerin kann einem Angst und Bange werden. Und auch der Psychiater Harald Dreßing hat vor der Kamera die Hosen runtergelassen:"Und es ist natürlich auch eine Herausforderung, auszutarieren zwischen dem, was Ärzte und medizinisches Personal für notwendig hält und dem was Betroffene und auch Erfahrene an Erfahrung zu diesem Thema mitbringen."
"Also wir brauchen klare Regeln... Aus psychiatrischer Sicht ist es ganz wichtig, dass Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung nicht auseinander fallen. Also wenn Psychiatrie nur noch dafür da ist Patienten zu bewahren und zu beaufsichtigen, dann ist es auch ein Missbrauch der Psychiatrie. Also wir müssen und dürfen Patienten auch hilfreiche Behandlung nicht vorenthalten."
Eben: Ohne gewaltsame Körperverletzung gibt es auch keine, beschönigend wie ein Hotelaufenthalt "Unterbringung" genannte, Einsperrung mehr - darauf können wir uns verständigen. Das Gewaltsystem Zwangspsychiatrie ist insgesamt illegal - siehe den ersten Teil unserer Stellungnahme oben. Am 13.3. haben die Grünen im Landtag in Stuttgart eine völlig einseitig pro Zwang und Legalisierung von Körperverletzung ausgerichtete "Anhörung" veranstaltet. Die anwesenden Betroffenen und der Anwalt, der den ersten Erfolg beim BVerfG erstritten hat, haben in aller Deutlichkeit protestiert, wie von dieser grün-roten Knallcharge gegen ihre Grundrechte und Interessen vorgegangen wird: Hier zum Anhören: http://www.freie-radios.net/portal/streaming.php?id=46443 Oder hier zum Sehen und zum Hören, auch mit weiteren kritischen Stimmen, in einem 1/2 stündigen Video-Zusammenschnitt: http://www.youtube.com/watch?v=9vjnHK-5vIk Umfassende Informationen, Entscheidungen, Gutachten, Stellungnahmen und Denkschrift zu den Beschlüssen des BVerfG hier: www.zwangspsychiatrie.de/rechtliches/zwangsbehandlung-illegal