Bundesarbeitsgemeinschaft
 Psychiatrie-
  Erfahrener e.V.

Der Weg zur Befreiung 
Proklamation eines Reform-Prozesses auf internationaler wie nationaler Ebene mit folgenden Punkten:
 
 
A) Ideologisch ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention die Frage geklärt, dass die Zwangspsychiatrie eine Menschenrechtsverletzung und illegitim ja sogar in Staaten, die sie ratifiziert haben, illegal geworden ist. 
 
B) Allerdings ist das nicht hinreichend, dass sie auch die Macht verloren hätte, ihre Praktiken mit Zwang und Gewalt durchzusetzen. Deshalb muss in der alltäglichen Praxis deren Macht gebrochen werden. Dazu schlagen wir vor: 
  1. ein gerichtsfeste Möglichkeit des opt out aus dem Zwangssystem, der durch ein nationales Gesetz garantiert wird (z.B. PatVerfü). 
  2. Entkriminalisierung der psychiatrischen Gutachten, Abschaffung der forensischen Psychiatrie und Umwandlung in eine gewaltfreie Psychiatrie
  3. Abschaffung aller Sonder-Gesetze zu psychischer Krankheit und zur Vormundschaft gegen den erklärten Willen. 
  4. Entschädigung für den Schaden, der vor dem Erreichen von Schritt 3. entstanden ist. 
Alle vier Schritte müssen auf politischer Ebene von Staat zu Staat erreicht werden, und jeder Schritt muss dann von Anwälten abgesichert werden, die ihn gegen Anfechtungen durch Gerichte, Psychiater und Politiker verteidigen. 

                           Beschluss der Mitgliederversammlung von die-BPE am 9.1.2024