Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-
Erfahrener e.V.
Nächste Mitgliederversammlung:
Dienstag, den 4.2.2025 um 17h
Neu:
Erklärung von BPE und die-BPE:
Da wir am 25.10. feststellen mussten, dass wir für den aktuellen Essaywettbewerb mehr Preise ausgelobt hatten als Beiträge eingesendet wurden, haben wir uns entschlossen, die offenbar zu knapp bemessene Einsendefrist auf 31. März 2025 zu verlängern. Wir hoffen dass durch diese Verlängerung neue Beiträge gesendet werden. Dadurch sollen dann aus einer Auswahl die besten 5 Aufsätze des Wettbewerbs prämiert werden können.
Wir wollen die Gelegenheit nutzen, darum zu bitten, die Frage des Wettbewerbs genau zu beachten. Die in der Bundesärztekammer organisierte Ärzteschaft behauptet in ihrer Stellungnahme (siehe Briefwechsel hier) nicht handlungsfähig zu sein, sondern nur der Gesetzgeber könne die Maßgabe der UN Menschenrechte gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation erfüllen, dass die Psychiatrie gewaltfrei sein muss. Diese Behauptung der gesamten Ärzteschaft (nicht etwa nur der psychiatrischen Ärzteschaft!) soll möglichst treffend und gut kommentiert werden.
Ärzteschaft handlungsunfähig! Was bedeutet das?
Darauf hingewiesen, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die UN gemeinsam die gewaltfreie Psychiatrie fordern, antwortete die Bundesärztekammer als organisierte Vertretung der deutschen Ärzteschaft, dass sie diese Forderung nicht erfüllen könne, sondern nur der (bzw. die Gesetzgeber) könnten die Erlaubnis, Zwang und Gewalt erdulden zu müssen, widerrufen. ÄrztInnen und Ärzte hingegen müssten also diese Gewalt sozusagen als medizinische Notwendigkeit ausüben, obwohl es keinerlei gesetzliche Verpflichtung gibt, Zwang auszuüben. Im Gegensatz dazu hat die Weltgesundheitsorganisation mit ihrer Forderung nach Abschaffung aller psychiatrischen Zwangsmaßnahmen jeder medizinischen Rechtfertigung dieser gewaltsamen Praktiken die Grundlage entzogen. Deshalb konnten wir diese Antwort der Bundesärztekammer nicht ernst nehmen, räumten aber in unserer Antwort eine Frist zu einer neuen Stellungnahme ein (siehe Briefwechsel hier). Diese verstrich ungenutzt.
Folgende Institutionen zeigten sich in ihren Antworten auf unseren Hinweis auf die Forderung von WHO und UN unbeeindruckt, wie eine Mauer des Schweigens, oder versuchten einer konkreten Antwort auszuweichen:
Ärzteschaft:
Verein Demokratischer Ärzt*Innen (Thema wäre zu komplex für eine Antwort)
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (keine Antwort trotz Erinnerung)
Justiz:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (das Präsidium wird informiert, wir warten auf eine Antwort)
Neue Richtervereinigung e.V. (reagierte beleidigt, weil sie für eine Antwort doch keine Kapazitäten habe)
Politik und Sonstige:
Außer den Piraten hüllten sich bei der Europawahl alle Parteien in Schweigen, siehe hier:
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand, Referat Gesundheitspolitik (keine Antwort trotz Erinnerung)
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di untersagte uns, ihre Antwort zu veröffentlichen, wer sie wissen will, bitte ver.di anfragen)
Verbraucherzentrale Bundesverband (dankt für die Info, wird sich [vielleicht?] damit beschäftigen, wann auch immer)
Deutscher Ethikrat (keine Antwort trotz Erinnerung)
So haben wir uns nun entschlossen, die Schutzbehauptung der deutschen Ärzteschaft, sie sei handlungsunfähig, mit einem Essay-Wettbewerb in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Ärzteschaft hat sich selbst in die Abhängigkeit der Gewalt ausübenden psychiatrischen Kolleginnen und Kollegen begeben, nur um die Forderungen der WHO nach einem Ende der Verletzung der UN-Menschenrechte in der Psychiatrie in den Wind zu schlagen.
Wir suchen den besten Kommentar (mindestens 4000 Zeichen) auf diese dokumentierte Handlungs-Unfähigkeit der deutschen Ärzteschaft mit der Wettbewerbs-Frage:
Ärzteschaft handlungsunfähig! Was bedeutet das?
1. Preis 400,- €
2. Preis 300,- €
3. – 5. Preis je 150,- €
Die Entscheidung der gemeinsamen Jury von BPE und die-BPE ist unanfechtbar. Mit der Beteiligung am Wettbewerb billigen AutorInnen, deren Texte mit einem Preis ausgezeichnet wurden, dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener die unbefristeten Copyrights für die Veröffentlichung gedruckt und im Internet zu.
Einsendeschluss von Wettbewerbsbeiträgen ist der 31.3.2025, Benachrichtigung der GewinnerInnen bis 20.4.2025.
Wettbewerbs-Beiträge müssen bis 31.3.2025 ohne Hinweise auf die AutorInnen per E-Mail hier eingereicht werden: 2xbpe@gmx.de
Die Autorenschaft muss in einer zweiten Datei beigefügt werden.