Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-
Erfahrener e.V.
Nächste Mitgliederversammlung:
Dienstag, den 25.3.2025 um 17h
Anmerkung
zu dem Beitrag:
„Vorausverfügte Therapieablehnungen in
Situationen von Eigen- oder Fremdgefährdung. Ethische und rechtliche Überlegungen zur Umsetzung von Patientenverfügungen in der Psychiatrie“
von Jakov Gather – Tanja Henking –
von Rechtsanwalt Dr.
David Schneider-Addae-Mensah, Karlsruhe
Der,
Patientenverfügungen Der Schlüsselwörter: I. Verbindlichkeit
der Patientenverfügung – der Ausgangsfall
Zutreffend Der Hinzu Selbst ähnliches Was Aber Gerade Umgekehrt Auch II. Schutzbereich
der Patientenverfügung – Grenzen?
Anders Auch Auch Zwar III. Die
Patientenverfügung und der Wille des Betroffenen
Zunächst Für Anders Die Es Im Zur Inhaltlich Daß Dies Für Der Dies Würde
man hilfsweise die Unterbringung eines Betroffenen für gerechtfertigt halten, so könnte eine wirksame Patientenverfügung entsprechende weitergehende Freiheitseingriffe nach der oben vertretenen Ansicht bis zu den Grenzen der Notwehr und Nothilfe ausschließen. Erst in Ermangelung einer solchen Verfügung griffe die vorbezeichnete Verhältnismäßigkeitsrechtsprechung. Dann wird auch zu berücksichtigen sein, inwiefern Fesselungen und Isolierungen überhaupt verfassungsrechtlich zulässig sind. Hierüber wird das Bundesverfassungsgericht im Verfahren zu Az. 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16 zu entscheiden haben. Diesseits bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Fesselung Betroffener, da sie zu lebensbedrohlichen Situationen führen kann. Oben Was Der IV. Fazit
Abschließend Die Auch Die Es [i] [ii] [iii] [iv] [v] [vi] [vii] [ix] [x] BVerfG, [xi] öLG |