Erklärung der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie Erfahrener zur einstimmigen Ratifizierung der
UN-Behindertenkonvention durch den Bundesrat am 19.12.2008:
Täuschung
mißlungen
Berlin,
19.12.2009: Das groß angelegte Täuschungs- und
Verdummungsmanöver der staatlichen Gewalten zur weiteren
Verdeckung und Verdunkelung der Spaltung von Menschenrechten
ist gründlich mißlungen, ja hat nun sogar einen
gegenteiligen Effekt erzielt.
Dass
die Verleumdung mit einer psychiatrischen Diagnose vor allem
dazu dient, Menschen willkürlich ihrer Grund- und Menschenrechte
zu berauben und sie damit zu Untermenschen zu degradieren,
haben die Betroffenen zunehmend erfolgreich einer breiteren
Öffentlichkeit bekannt machen können; erwähnt
seien nur das Foucault-Tribunal
1998 und das Russell-Tribunal
2001.
Als
Abwehr- und Rettungsmaßnahme gegen die Aufdeckung
der seit 1948 verlogenen Behauptung, die Menschenrechte
seien unteilbar und es gäbe keine Klasse von willkürlich
radikal entrechteten Psychiatrisierten, wurde von den Staaten
in der UN ein Betrug inszeniert: innerhalb von 4 Jahren
wurde eine sog. UN-Behindertenrechtskonvention aus der Taufe
gehoben, deren Wortlaut der Öffentlichkeit vortäuschen
sollte, diese Spaltung der Menschenrechte solle beendet
werden, aber tatsächlich war nur geplant, diese Lüge
wieder zu befestigen, kritische Aktivisten bürokratisch
zu beschäftigen und in falschen Hoffnungen zu wiegen.
Dieser
Plan wäre dann auch aufgegangen, wenn in allen Ländern
die Aktivisten den Köder geschluckt hätten, dass
nun Menschenrechte von Behinderten anerkannt
würden, statt zu verstehen, dass es um eine politische
Frage geht und sich bei der Ratifizierung entscheidet, ob
es sich um symbolische Politik zur Schaufenster-Dekoration
und ein Täuschungsmanöver des Staates handelt
oder tatsächlich das gemeint sein sollte, was in der
UN-Behindertenrechtskonvention behauptet wird.
Insbesondere
weil in Deutschland schon mit bestem Gewissen von Ärzte-Nazis
zur Heilung mit staatlicher Unterstützung
gemordet wurde, waren wir mißtrauisch und haben deshalb
vor der Ratifizierung mit einem Rechtsgutachten
renommierter Menschenrechtsanwälte alle Abgeordneten
in Ländern und Bund darauf hingewiesen, was die UN-Behindertenrechtskonvention
verspricht. Die unmittelbare Reaktion der Volksvertreter:
nahezu ausnahmslos wurden die Konsequenzen negiert.
Nachdem
das Fazit unseres Rechtsgutachten sogar vom UN-Hochkommissariat
für Menschenrechte bestätigt wurde, das die
psychiatrischen Sondergesetze als an sich diskriminierend
ungesetzliches Gesetz erklärte, und wir dies wiederum
unmissverständlich allen Abgeordneten in Land und Bund
schriftlich mitgeteilt hatten, hielten sie im vollen Bewußtsein
ihrer niederträchtigen Entscheidung an dem Konventions-Betrug
fest: am 4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter Ausschluß
irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20 Uhr
die Pforten geschlossen) den Betrug beschlossen und das
Unrecht zu Recht erklärt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention
in einem Kernbereich, der Gleichstellung vor Recht und Gesetz
um Freiheitsberaubung und folterartige Körperverletzung
durch Zwangsbehandlung Behinderter endlich zu bannen, eben
genau nicht gelten soll. Dass dieser Beschluss vom
Bundestag so klammheimlich spät nachts ohne Aussprache
und unter Ausschluss des Publikums vollzogen wurde, ist
ein weiterer Beweis für die betrügerische Absicht,
in der er gefasst wurde.
Heute
wurde der Betrug von einer Allparteien-Koalition im Bundesrat
einmütig bestätigt.
Dadurch,
dass nun der Beweis erbracht ist, dass in dem einen Fall,
der BRD, in dem tatsächlich über die Konsequenzen
der UN-Behindertenrechtskonvention bei der Ratifizierung
abgestimmt wurde und diese prompt negiert wurden, ist auch
für die Betroffenen in allen anderen Ländern die
Täuschung offenkundig, der von staatlicher Seite aus
die UN-Behindertenrechtskonvention nur dienen soll. Sie
hat in der BRD gleichzeitig ein Institut für Regierungsgefälligkeiten
offenbart, das heuchelnd täuschende Lippenbekenntnisse
zu den Menschenrechte abgibt, um sich tatsächlich zum
bezahlten Komplizen der Vertuschung zu machen, siehe Offener
Brief.
Allerdings
haben die staatlichen Gewalten einen Preis für ihre
Täuschung bezahlen müssen: Sie haben nun alle
die, die Menschenrechte ernst nehmen, gegen sich: denn da
die Instanz, die von allen Nationen und Kulturen der Welt
einvernehmlich zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte
geschaffen wurde, das UN-Hochkommissariat
für Menschenrechte, die psychiatrischen Sondergesetze
zu an sich diskriminierenden und ungesetzlichen
Gesetzen erklärt hat, können wir weder
durch Negieren noch durch irgendeine Expertenmeinung
in unserem Wissen getäuscht werden,
- dass
die psychiatrischen Gefängnisse ein Verbrechen sind
- dass
die psychiatrische Zwangsbehandlung in diesen Gefängnissen
ein Verbrechen sind
- dass
alle, die in diesen geschlossenen psychiatrischen Stationen
arbeiten, Verbrecher sind, insbesondere die ÄrztInnen
und Ärzte.
- dass
kein staatliches Gesetz diese Verbrecher mehr vor dem
Urteil bewahren kann, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit
zu begehen.
Wer
nach dem 1.1.2009, dem Tag an dem die UN-Behindertenrechtskonvention
in der BRD in Kraft tritt, sich noch an solchen Verbrechen
beteiligt, tut dies in vollem Bewußtsein, sich schuldig
zu machen: Die Teilnehmer der diesjährigen Konferenz
der Psychiatervereinigung in Deutschland, der DGPPN, wurden
am 26. und 27. 11. von uns am Eingang darüber aufgeklärt:
Wir
unterstützen das Preisausschreiben von IAAPA,
einen geeigneten Slogan zur Kriminalisierung der Verbrecher
zu finden, die nach dem 1.1.2009 noch in einer geschlossenen
Abteilung einer Psychiatrie arbeiten: http://www.iaapa.de/competition_deutsch.htm
Erklärung der Mitgliederversammlung
der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener zur
einstimmigen Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention
durch den Bundestag am 4.12.2009:
Verkauf
gestohlener Menschenrechte
|
Stehler:
die Bundesdeutschen Gesetzgeber
Hehler: das Deutsche Institut für Regierungsgefälligkeiten
Prämie: der Stehler zahlt dem Hehler für die Vertuschung
seines Verbrechens ein jährliches Schweigegeld von 463.000,-
Euro, siehe Offener BriefAm
4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter AusschluÃ
irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20
Uhr die Pforten geschlossen) den Konventionsbetrug beschlossen:
er hat das Unrecht zu Recht erklärt, dass die UN-Behindertenrechts-
konvention in einem Kernbereich, Gleichstellung in
Recht und Gesetz um Freiheitsberaubung und folterartige
Körperverletzung durch Zwangsbehandlung Behinderter endlich
zu bannen, eben genau nicht gelten soll.
Damit hat er die brachiale Entrechtung von Menschen, die
als angeblich „psychisch krank“ verleumdet werden, bestätigt
statt beseitigt, die Entrechtung verstärkt statt aufgehoben.
Das damit gestärkte Sonder-Entrechtungsrecht hat das UN-Hochkommissariat
für Menschenrechte für illegal erklärt – es ist „intrinsically
discriminatory“ (übersetzt:
an sich diskriminierend) und ein „unlawful
law„ (übersetzt: ein ungesetzliches Gesetz).
——-Foto: Alejandro Nannini, zum Vergrößern: anklicken
Vor
den verschlossenen Türen des Bundestages wurde
gleichzeitig öffentlich gegen diesen Betrug demonstriert:
Foto: Guido Alessandro,
zum Vergrößern: anklicken
Dass
diese Transaktion vom Bundestag so klammheimlich spät nachts
ohne Aussprache und unter Ausschluss des Publikums vollzogen
wurde, ist ein weiterer Beweis für die betrügerische Absicht,
in der sie begangen wurde.
Die
3 Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei haben zwar
in EntschlieÃungsanträge mit Lippenbekenntnissen fürs Archiv
des Bundestags ein bißchen Schaum geschlagen. Da sie
sich alle weigern, ihre Vetomacht (nach dem Lindauer
Abkommen Art. 3) als Koalitionspartner in Landesregierungen
zu nutzen, um die menschenrechtskonforme Ratifizierung der
Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, sind sie genauso
Teil einer hermetischen politischen Klasse, die in der BRD
nun dreierlei bewiesen hat:
-
sie
will die UN Behindertenrechtskonvention zu einer Verhöhnung
der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche
Gleichstellung machen
-
sie
will mit diesem Vorgehen die UN herabwürdigen, weil sie
deren Konvention ohne praktische Konsequenzen selbst für
Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf nationaler Ebene
ratifiziert
- darüber
hinaus will sie die Idee der universellen Menschenrechte und
ihre Wirksamkeit schwächen, weil sie auf diese unverfrorene
Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden Konvention
umgeht.
Auf
alle drei Konsequenzen wurden die Abgeordneten aller Landtage
und des Bundestages, das Kanzleramt und die MinisterInnen
in persönlichen Anschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener hingewiesen (siehe jeweils beigelegte
Pressemitteilung), so dass ihr Handeln ein bewusst willentliches
Tun ist und es keine Entschuldigung durch Unwissenheit
gibt.
Wir werden trotz alledem an Text und Geist der Konvention,
wie sie vom Hochkommissariat
für Menschenrechte bestätigt wurde, festhalten und
deshalb gilt für uns:
Ab
1.1.09 sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten,
Verbrecher,
weil dann durch die in Kraft tretende Behindertenrechtskonvention
Körperverletzung und Freiheitsberaubung an angeblich
„psychisch Kranken“ genauso ein Verbrechen sind,
wie bei nicht so Verleumdeten.
12
Wochen Demonstrationen vom 3. Sept. bis 25. Nov.
2008
vor dem Sitz der Gesundheitssenatorin in Berlin
Auf
die folgende Presseerklärung in Englisch
hat die International Association Against Psychiatric
Assault einen solaridarischen Brief an das UN-Hochkommissariat
in Genf geschrieben, der
hier
veröffentlicht ist.
Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener e.V.
ENGLISH
|
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Fax: 030-782 8947
www.die-bpe.de
Mittwoch,
8. Oktober, 2008
|
Pressemitteilung
Das
UN-Hochkommissariat
für Menschenrechte* bestätigt:
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung
der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein
Betrug und eine Fälschung
Am 1. Oktober 2008 wurde vom Bundeskabinett der Gesetzentwurf
zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention**
beschlossen. In ihrer Pressemitteilung behauptet
die Bundesregierung, dass damit das Ãbereinkommen der Vereinten
Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung auf nationaler Ebene umgesetzt
werde. Diese Behauptung ist falsch und stellt
eine Täuschung dar, mit der
das tatsächliche Verhältnis des Gesetzentwurfes
zu Wort und Geist des Konventionstextes verdeckt
werden soll.
Artikel 14 1b) der
Konvention legt ausdrücklich fest,
dass
das Vorliegen einer Behinderung in keinem
Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.
Dagegen wird in der
zum Gesetz gehörenden Denkschrift
zu dem Ãbereinkommen vom 13. Dezember 2006
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen**,
Bundesrat Drucksache Nummer 760/08 auf
Seite 52 zu Artikel 14 folgende Einschränkung
vorgenommen:
Sowohl aus Absatz 1 Buchstabe b als auch aus Absatz 2 ergibt
sich, dass eine Freiheitsentziehung auch
bei behinderten Menschen nicht grundsätzlich
ausgeschlossen ist. Voraussetzung ist allerdings,
dass zur Behinderung besondere Umstände
hinzutreten müssen, die die Entziehung der
Freiheit erforderlich machen. Das ist etwa
der Fall, wenn nur mittels der Freiheitsentziehung
eine Selbst- oder Fremdgefährdung vermieden
werden kann.
Sofern also zusätzliche Umstände vorliegen,
die eine Freiheitsentziehung rechtfertigen,
kann diese auch dann zulässig sein, wenn
die die Freiheitsentziehung begründenden
Umstände mit einer Behinderung zusammenhängen.
Der
Gesetzentwurf** nimmt damit in betrügerischer
Absicht eine dem Konventionstext widersprechende
und fälschende Interpretation der Voraussetzungen
für einen Freiheitsentzug von Menschen mit
Behinderungen vor, die ausdrücklich dazu dient,
die in der Bundesrepublik vorhandenen Sondergesetze
für sogenannte psychische Kranke (PsychKG,
§63 StGB, Regelungen im Betreuungsrecht)Â
unangetastet zu lassen, die regelmäÃig die
Einschränkung von Grund- und Menschenrechten
mit dem Verweis auf eine angebliche Selbst-
und/oder Fremdgefährdung rechtfertigen.
Die Note des UN-Hochkommissariat
für Menschenrechte* anlässlich der Dignity
and Justice for Detainees Week (6. bis 12.
Oktober 2008) bestätigt unsere Feststellung,
dass es sich um eine Fälschung des Konventionstextes
handelt:
International human rights law and standards are very
clear: persons with disabilities have the
right to liberty and security of the person
on an equal basis with others. The existence
of a disability can in no case justify a
deprivation of liberty. Persons with disabilities may be lawfully deprived of their liberty
for having committed a crime or violated
the law.
Rechtliche Gleichstellung
von psychisch Kranken bedeutet, dass sie
wie alle anderen das Recht haben, ihre Gesundheit
oder ihr Leben in Gefahr zu bringen, ohne
von staatlicher Seite dafür belangt zu werden.
Und sie bedeutet, dass auch ein Freiheitsentzug
wegen einer vermuteten oder tatsächlichen
Fremdgefährdung, wie sie in einigen Polizei-
und Strafgesetzen vorgesehen ist, nur nach
diesen allgemeinen Gesetzen erfolgen und nur
der Gefahrenabwehr, nicht jedoch der Besserung
des Verhaltens dienen darf. In jedem Fall
verbietet die UN-Konvention in allen diesen
Fällen, dass eine Behinderung (hier eine diagnostizierte
psychische Krankheit) ein Sondergrund für
die Einschränkung der Menschenrechte der Betroffenen
ist.Â
Die übliche Praxis, Entrechtungen und Zwang mit Selbst- und/oder
Fremdgefährdung oder mit einem unterstellten
oder tatsächlichen Hilfebedarf der Betroffenen
zu begründen verurteilt das UN-Hochkommissariat
unmissverständlich:
In violation of relevant international standards, in
many legal systems persons with disabilities,
and especially persons with mental and intellectual
disabilities, are deprived of their liberty
simply on the grounds of their disability.
Such disability is sometimes used to justify
preventive detention measures on the grounds
that the person with a disability might
cause harm to himself or to others.
In other cases, persons with disabilities are deprived
of their liberty for their care and treatment.
All such practices, policies and laws are in contravention of existing international standards.
The Convention on the Rights of Persons with Disabilities
(CRPD) states clearly that deprivation of
liberty based on the existence of a disability
is contrary to international human rights
law, is intrinsically discriminatory, and
is therefore unlawful. Such unlawfulness
also extends to situations where additional
groundssuch as the need for care, treatment
and the safety of the person or the communityare
used to justify deprivation of liberty.Â
Die Denkschrift
ist zwar nicht Gesetzestext, wird aber in
der praktischen Rechtsprechung bis in die
höchsten Instanzen bei der Interpretation
des Wortlautes des Gesetzes als Wille und
(bindende) Meinung des Gesetzgebers berücksichtigt
werden. Menschen könnten sich deshalb nicht
unter Berufung auf die UN-Behindertenrechtskonvention
des erzwungenen Aufenthaltes in einer psychiatrischen
Klinik oder einer Zwangsbehandlung erwehren,
denn die Gerichte würden sich auf die der
Konvention widersprechenden deutschen Gesetze
berufen.
Tatsächlich gibt
es in der Behindertenrechtskonvention also
keinerlei Interpretationsspielraum zugunsten
der betrügerischen Fälschung im Gesetzentwurf
der Bundesregierung. Die Bundesregierung und
alle Abgeordneten des Bundestages und aller
Länderparlamente sind durch die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener von dem geplanten Konventionsbetrug
unterrichtet worden. Wird das Gesetz dennoch
beschlossen, dann können daraus nur folgende
Schlüsse gezogen werden:
- Die UN Konvention
wird zu einer Verhöhnung der Hoffnungen
der Behinderten auf tatsächliche rechtliche
Gleichstellung
- Die Bundesregierung
und die sie tragenden Parteien entwürdigen
mit diesem Vorgehen die UN, wenn deren Konventionen
ohne praktische Konsequenzen selbst für
Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf
nationaler Ebene ratifiziert werden.
- Darüber hinaus wird die Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit
geschwächt, wenn auf diese unverfrorenen
Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden
Konvention umgegangen werden kann.
Wir rufen deshalb
alle Menschen, die sich nicht täuschen lassen
wollen, auf, dieser niederträchtigen Farce
erbitterten Widerstand entgegenzusetzen. Treten
Sie den geplanten Machenschaften gegen die
UN-Behindertenrechtskonvention öffentlich
oder auch gegenüber den Abgeordneten Ihres
Wahlkreises entgegen. Oder kommen Sie
zur Dauerdemonstration für die Abschaffung
der PsychKGe und gegen den Konventionsbetrug
in Berlin, werktäglich 14.00 16:30 Uhr vor
der Senatsverwaltung für Gesundheit, Brückenstr.
6 (S-Bahnhof Jannowitzbrücke).
Weitere
Informationen dazu: www.die-bpe.de
*Â Quelle: DIGNITY AND
JUSTICE FOR DETAINEES WEEK, Information Note
No. 4, Persons with Disabilities:
www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/60UDHR/detention_infonote_4.pdf
**
Bundesrat
Drucksache Nummer 760/08 |
|
Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Fax: 030-782 8947
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Ähnliches
Statement der International Association Against
Psychiatric Assault:
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29.
März 2007
Presseerklärung:
Die UN
Behindertenkonvention nur ratifizieren, wenn gleichzeitig
alle psychiatrischen Sonder-Entrechtungsgesetze abgeschafft
werden
Morgen wird in New York die von der UN Generalversammlung am 13.12.2006
verabschiedete „Convention on the Protection and Promotion
of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities“1 von der deutschen Regierung
paraphiert. Mit dieser Unterzeichnung beginnt die
Zeit, in der in der deutschen Politik diese Convention
und deren politische Implikationen diskutiert wird,
um am Ende dieses Prozesses die Convention durch den
Gesetzgeber zu ratifizieren, oder dies entgegen der
bisherigen Unterstützung beim Zustandekommen
der Convention zu unterlassen.
Da es in der Convention um die Menschenrechte behinderter Menschen geht,
muss vor allem die systematische und flächendeckende
Verletzung dieser Menschenrechte durch die Gesetzgebung
zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen
– Zwangseinweisung und Zwangbehandlung – sowie willkürliche
Strafverlängerung durch forensische Psychiatrie
beendet werden. Wenn die Convention in Deutschland
ratifiziert und damit Gesetz werden sollte, ohne dass
die psychiatrischen Sondergesetze gleichzeitig außer
Kraft gesetzt werden, würde sich die Convention
in ihr Gegenteil verkehren: sie würde zu einem
weiteren Instrument gegen die Rechte, die Menschenrechte,
der Menschen werden, die als angeblich „psychisch
krank“ psychiatrisch-medizinisch verleumdet werden.
Diese „Diagnosen“ werden in der Convention mit dem
Begriff „Behinderung“ bezeichnet (Artikel 1, Abs.
2): Der Begriff behinderte Menschen umfasst Menschen
mit langfristigen körperlichen, seelischen,
geistigen oder Sinnesschädigungen,…
[Fett hinzugefügt]
Die Convention wendet sich explizit gegen die rechtliche Diskriminierung
von Behinderten (Artikel 2, Abs. 3): „Diskriminierung
auf Grund einer Behinderung“ bezeichnet jede Unterscheidung,
Ausschließung oder Beschränkung auf Grund
einer Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat,
dass die auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete
Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung aller
Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen,
wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen
oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder
vereitelt wird.
Die Convention untersagt damit explizit die Möglichkeiten, die
das Grundgesetz zur Aufhebung der Grundrechte durch
ein Gesetz offen gelassen hat, wenn diese gesetzlichen
Sonderregelungen eine „Behinderung“ zum Kriterium
haben. Genau das ist aber der Fall bei den psychiatrischen
Sondergesetzen: sowohl die PsychKG´s als auch
die forensischen Sondergesetze § 126 StPO und
§ 63 StGB haben als notwendige Bedingung ein
psychiatrisches Gutachten bzw. eine zwangsweise Begutachtung
dafür. Sie sind demzufolge abzuschaffen, denn
sie widersprechen der Convention.
Darüber hinaus verpflichtet die Convention einen ratifizierenden
Staat in Artikel 12 dazu:
Gleiche Anerkennung vor dem Recht
1. Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass behinderte
Menschen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt
anerkannt zu werden.
2. Die Vertragsstaaten erkennen an, dass behinderte
Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt
mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.
Damit muss jede Zwangsentmündigung, irreführend „Betreuung“
genannt, und die damit ermöglichte Zwangseinweisung
und Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht, unterbunden
werden und kann auch nicht mehr zynisch als „Schutz“
und zum angeblichen „Wohl“ der Betroffenen ausgegeben
und legitimiert werden. Es muss also der § 1896
Absatz 1a BGB entsprechend unserer Forderung aus dem
Jahr 2004 geändert werden: „Gegen den erklärten
Willen2 des Volljährigen
darf ein Betreuer weder bestellt, noch eine Betreuung
aufrechterhalten werden.“
Zur Unterstützung dieser Rechtsauffassung der Convention haben
wir ein Rechtsgutachten bei einem auf internationales
Menschenrecht spezialisierten Juristen in Auftrag
gegeben.
Wir bitten Behindertenorganisationen dringend, gegen eine Ratifizierung
der Convention in der BRD Stellung zu beziehen, wenn
sie nicht erfüllt, was darin versprochen wird:
rechtliche Diskriminierungsfreiheit. Rechtliche Diskriminierung
wird in ihrer radikalsten, brutalsten und menschenverachtendsten
Form in Deutschland durch die Gesetze zur Legalisierung
der Zwangspsychiatrie ausgeübt. Wenn Behindertenorganisationen
hingegen auf eine schnelle Ratifizierung drängen
sollten, weil sie sich Effekte positiver Diskriminierung
von der Convention erhoffen, wäre eine Ratifizierung
ohne die Abschaffung der Zwangspsychiatrie zu einem
unerträglichen Preis erkauft: der Fortsetzung
der Barbarei der Zwangspsychiatrie, deren folterartige
Praxis und Ableugnung der Selbstbestimmung von Menschen,
die als angeblich „psychisch krank“ psychiatrisch-medizinisch
verleumdet werden.
Eine Ratifizierung unter Beibehaltung der psychiatrischen Sondergesetze
würde die Convention zu einer zynischen Karikatur
machen: Die Convention würde zu einem zusätzlichen
Verdeckungs- und Vertuschungsinstrument psychiatrischer
Gewalt werden.
Sie würde zu einem Teil des Problems anstatt
zu seiner Lösung beizutragen.
1. Originaltext der Convention:
www.un.org/disabilities/default.asp?id=199
Deutsche Übersetzung: vom
Server des Deutschen Instituts für Menschenrechte
2. Der „erklärte Wille“ als
nicht weiter qualifizierte Willensäußerung
entspricht dem im Juristendeutsch gebräuchlichen
„natürlichen Willen“ |
29.2.08
Telepolis berichtet:
Willkür
der deutschen Betreuungsmaschinerie
Hurra
– ein Erfolg der Demonstrationen(s.
u.): Hamburg
(KNA) Eine parteiübergreifende Gruppe von Politikern
will den Menschen mehr Selbstbestimmungsrechte einräumen.
Der SPD-Rechtspolitiker Joachim
Stünker kündigte für kommende Woche
einen entsprechenden Gesetzentwurf über sogenannte
Patientenverfügungen an,
wie das Hamburger Nachrichtenmagazin «Der Spiegel»
am Wochenende vorab meldete.Der
Vorstoß werde von Bundestagsabgeordneten der
SPD, der FDP, der Grünen und der Linken mitgetragen.
Die Gruppe um Stünker wolle mit ihrer Vorlage
erreichen, dass der konkret geäußerte und
niedergelegte Wille eines erkrankten Menschen absolute
Priorität habe. Für die Fraktionsspitzen
der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD komme dieser
Vorstoß überraschend, schreibt der «Spiegel».
Sie hätten seit einer Grundsatzdebatte zur Thematik
vor rund einem Jahr zu verhindern versucht, dass der
Bundestag über neue Regeln für Patientenverfügungen
entscheiden müsse, da sie einen gesetzgeberischen
Eingriff in diese komplexe Materie für zu riskant
hielten.Vollständige
Meldung:
www.hwelt.de/c/content/view/838/70
Bestätigung
der Meldung am 5.3. in der Berliner Zeitung: Noch
dieser Woche soll J. Stünkers Vorschlag in den
Bundestag eingebracht werden – unterstützt von
ca. 200 Abgeordneten !
Und
am 6.3.06 war´s dann soweit:
Gesetzentwurf
zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung
in den Deutschen Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache
16/8442)
Anlässlich
der heutigen Einbringung eines fraktionsübergreifenden
Gesetzentwurfs zur gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung
(Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts)
in den Deutschen Bundestag erklären die Abgeordneten
Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr.
Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis
90/Die Grünen):
Wer
das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten
für jede Krankheitsphase das Recht zuerkennen,
über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden
Maßnahme selbst zu entscheiden. Auch bei ärztlichen
Behandlungen ist der hilfebedürftige Mensch in
seiner Würde und seinem Recht auf Selbstbestimmung
zu respektieren. Mit unserem Gesetzentwurf geben wir
den Menschen mehr Rechtssicherheit, stärken die
Rechte der Betroffenen und sorgen für einen effektiven
Grundrechtsschutz.
Viele
Menschen haben die Befürchtung, am Ende ihres
Lebens hilflos einer Intensivmedizin ausgeliefert
zu sein, die die physische Lebenserhaltung in den
Vordergrund stellt. Die Frage, inwieweit eine solche
Verfügung für Arzt und Betreuer verbindlich
ist, ist bisher nicht hinreichend geklärt.
Das
Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper
gehört zum Kernbereich der durch die Verfassung
geschützten Würde und Freiheit des Menschen.
Deshalb muss jeder entscheidungsfähige Patient
vor einer ärztlichen Maßnahme seine Einwilligung
erteilen. Ein ärztlicher Eingriff ohne Einwilligung
des Patienten stellt eine Körperverletzung dar.
Das Selbstbestimmungsrecht endet nicht mit Eintritt
der Einwilligungsunfähigkeit.
Unser
Gesetzentwurf differenziert daher nicht nach Art und
Stadium der Erkrankung. Der Patient muss für
jede Krankheitsphase die Entscheidung über Einleitung
und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme
treffen können. Diese Position entspricht im
übrigen auch der des Nationalen Ethikrates und
der Bundesärztekammer.
Der
heute von uns eingebrachte Gesetzentwurf sieht deshalb
vor, – dass konkrete und situationsbezogene Behandlungsfestlegungen
in einer Patientenverfügung bindend sind,
– dass der Patientenwille in allen Stadien einer Erkrankung
beachtet wird und
– dass das Vormundschaftsgericht nur bei Zweifeln
über den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht
eingeschaltet werden muss.
Wichtig
ist aber auch, dass die Anwendbarkeit einer im Voraus
verfassten Verfügung daraufhin überprüft
wird, ob sie dem aktuellen Willen entspricht. Äußert
der Patient Lebenswillen, so ist eine auf Nichteinleitung
oder Behandlungsabbruch gerichtete frühere Verfügung
nicht wirksam
Aufruf
zur Demonstration vor der CDU Zentrale:
Schluss
mit der Zwangsbehandlung!
Herr Bosbach, geben
Sie Ihren Antrag ab!
Patientenverfügung jetzt!
Bilder in voller Größe: sie anklicken
Wolfgang
Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion
im Bundestag, hat seit dem Früjahr 2007 einen
Antrag zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung
in der Schublade, weigert sich aber bis heute, diesen
Antrag im Parlament einzubringen.
Das
klingt unverständlich, läßt sich aber
leicht erklären: Bosbachs reaktionärer Vorschlag,
die Verbindlichkeit der Patientenverfügung nur
dann vorzuschreiben, wenn der Patient nach Meinung
der Ärzte im Sterben liegt und dieser Prozeß
nicht mehr aufzuhalten ist, stellte sich relativ kurze
Zeit nach Veröffentlichung als politisch nicht
durchsetzbar heraus.
Bosbach
konnte nicht erklären, weshalb der Wille des
Patienten erst dann unbedingt anerkannt werden dürfte,
wenn dieser im Sterben liegt. Zumal zu diesem Zeitpunkt
die Ärzte ihr Interesse verloren haben, da sie
nurmehr schmerzlindern und versorgen, nicht mehr therapieren
können. „Austherapiert“ heißt
das im medizinischen Jargon.
Durch
eine Reichweitenbegrenzung bestünde jedoch zu
jedem anderen Zeitpunkt die Möglichkeit, den
Patienten per psychiatrischer Diagnose zu entmündigen
und über einen vom Gericht bestimmten Vormund
eine medizinische Zwangsbehandlung durchzusetzen —
auch gegen die eindeutigen Festlegungen einer Patientenverfügung
und gegen die Bemühungen eines Vorsorgebevollmächtigten.
Die meisten der Millionen vorhandenen Patientenverfügungen
wären Makulatur.
Zur
gleichen Zeit, als Bosbach seine Felle davonschwimmen
sah, wurde von Abgeordneten aller anderen Fraktionen
ein Vorschlag vorgestellt, der die Selbstbestimmung
der Patienten und ihres Willens in den Vordergrund
stellt und die Verbindlichkeit der Patientenverfügung
anerkennt, unabhängig von Art und Stadium der
Krankheit. Dieser Vorschlag, der ursprünglich
durch den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion,
Joachim Stünker, vertreten wurde, hat mittlerweile
die Unterstützung von 185 Parlamentariern aller
Fraktionen, ausgenommen CDU/CSU, gefunden.
Was
Bosbachs Weigerung, seinen Antrag einzubringen, bedeutet,
liegt auf der Hand: Es ist eine unlautere politische
Finte, die mit der vagen Hoffnung verbunden ist, mit
einer solchen Verzögerung den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens
im Wahlkampfsumpf am Ende der Legislaturperiode versinken
sehen zu können.
Voraussetzung
dafür ist allerdings eine Absprache, die zwischen
den Koaltionsspitzen der Regierungsfraktionen getroffen
wurde, daß beide Anträge nur gleichzeitig
ins Parlament eingebracht werden. Dies ist eine skandalöse
Mißachtung des Parlaments durch die Fraktionsspitzen
von SPD und CDU/CSU, die bisher der Öffentlichkeit
gegenüber immer behauptet haben, dass es in dieser
Frage keinen Fraktionszwang geben werde. Die angebliche
Stunde des Parlaments stellt sich also
als „Stunde der Lüge und Heuchelei“
einer kleinen Clique dar, die das Parlament beherrscht
und es als Marionettentheater zur Täuschung der
Öffentlichkeit benutzt.
Wir
fordern deshalb Herrn Bosbach auf, uns das Gegenteil
zu beweisen und sofort seinen Antrag in den Bundestag
einzubringen. Und wir fordern die anderen Abgeordneten
der CDU/CSU auf, ihren Kollegen dabei zu unterstützen.
Demonstrationen
vor dem Eingang zum Konrad Adenauer Haus,
Klingelhöferstraße 8, Berlin:
Mittwoch 13.2.
Donnerstag 14.2.
Freitag 15.2.
jeweils von 15 bis 18 Uhr
und
Sonntag 24.2.
von 17 bis 20 Uhr
|
Wie
skrupellos das Landgericht (LG) Hannover jahrelange
schwerste Folterungen durch gewaltsame Injektionen von
bewußtseinverändernden Drogen versuchte zu
decken, beweisen die hier domumentierten Beschlüsse
des OLG Celle. In beispiellos zu nennender Weise wurde
vom LG Hannover… mehr |
Wer
sich über den aktuellen Stand der Gesetzgebung zur
Patientenverfügung informiern will,
findet hier umfassende Informationen:
Bericht vom Umzug 2008:
An
alle Abgeordneten des BundestagesPlatz der Republik 111011 Berlin
Sonntag, 10. April 2005
Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r, |
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
Fax: 030-782 8947
www.die-bpe.de
Bundesverband Graue Panther e.V.
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin
Tel.: 030-2041229
Fax: 030-42802740
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www.graue-panther-online.de
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener
Berlin-Brandenburg e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
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Fax: 030-782 8947
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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahr
2003 soll nun die Patientenverfügung gesetzlich
so verankert werden, dass Würde und damit einhergehende
Selbstbestimmung in allen menschlichen Lebensphasen
geachtet werden.Diese grundgesetzliche Forderung kann
nur erfüllt werden, wenna) die Patienten-Verfügung auch in nichttödlichen
Krankheits-Phasen uneingeschränkt gilt.b) die Rechtsverbindlichkeit der Verfügung
gewährleistet wird: Betreuer wie Bevollmächtigte
müssen an den schriftlich erklärten Willen
gebunden sein.c) der im Referentenentwurf der Justizministerin
vorgeschlagene § 1904 (4) wortwörtlich erhalten
bleibt :
„Ein Bevollmächtigter kann in eine der in Absatz
1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maßnahmen nur
einwilligen, sie verweigern oder die Einwilligung
widerrufen, wenn die Vollmacht diese Maßnahmen
ausdrücklich umfasst und schriftlich erteilt
ist. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist
nicht erforderlich.“
Eine medizinische Behandlung gegen den erklärten
Willen ist eine körperverletzende Zwangsbehandlung
und mit den Menschenrechten unvereinbar. Als einziger
Ausnahme dürfen bei ansteckenden Seuchen Internierungen
vorgenommen werden, aber auch dann nur in sehr restriktiven
Grenzen, wie die HIV Diskussion gezeigt hat. Zwangsbehandlung
– nicht nur Internierung – ist aber auch dann mit
den Menschenrechten unvereinbar. Die Diskussion über
die Patientenverfügung wird an zwei Punkten lebhaft
geführt: selbstverständlich muss der vorher
erklärte Wil le auf Unterlassung medizinischer
Behandlung in nichttödlichen Krankheitsphasen
gelten, wenn anerkannt wird, dass er in tödlichen
Phasen gelten soll. Bei der Unterlassung von medizinischer
Behandlung muss unterschieden werden, auf wessen Wunsch
sie geschieht: Wird sie vom Betroffenen entweder unmittelbar
oder bei Nichtäußerungsfähigkeit durch
vorherige Erklärung gewünscht, so kann dies
auch in einem Sterbeprozess keine passive Sterbehilfe
genannt werden, weil die Person an der Krankheit und
eben nicht der unterlassenen Hilfeleistung verstirbt.
Es handelt sich dann um einen von der betroffenen
Person erwünschten Sterbeprozess, der mit dem
menschlichen Grundrecht eines Erwachsenen auf seinen
eigenen Körper und damit auch auf bestrafungsfreie
Selbsttötung (bzw. dessen Versuch) einhergeht.
Passive Sterbehilfe bzw. unterlassene Hilfeleistung
liegt nur dann vor, wenn die Hilfe zwar erwünscht,
aber nicht gewährt, bzw. unterlassen wird. Sie
ist und bleibt – und das muss auch so bleiben – wie
aktive Sterbehilfe bzw. die Tötung auf Verlangen
strafrechtlich sanktioniert.
In diesem Zusammenhang in Deutschland von Euthanasie
zu reden, ist eine Verhöhnung der Opfer des systematischen
ärztlichen Massenmordes zwischen 1939 und 1948,
der der Prototyp für die nachfolgende systematische
Vernichtung der europäischen Juden, Roma und
Sinti war. Denn der NS-Euphemismus „Euthanasie“ unterstellt,
der Mord sei auf Verlangen der Opfer erfolgt. Wenn
Kritiker der Patientenverfügung also dieses Wort
für ärztlichen Massenmord gegen jene verwenden,
die Patienten vor ärztlichen Zwangsmaßnahmen
verteidigen wollen, dann entlarvt sich nur deren eigene
perfide Argumentation.
Durch die geplante Gesetzgebung zur Patientenverfügung
sollte eine Selbstverständlichkeit in Gesetzesform
gegossen werden: Das alleinige Verfügungsrecht
eines erwachsenen Menschen über seinen eigenen
Körper und die Beschneidung der ärztlichen
(All)macht auf ein dem Arzt-Patient-Verhältnis
angemessenes Mass, das stets die Selbstbestimmung
des Patienten gewährleistet, sie also zu keinem
Zeitpunkt in Frage stellt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Roman Breier
gez. Stephan Groetzner
gez. Alice Halmi
gez. Uwe Pankow
gez. Trude Unruh |
Geschichtsfälschung im Hygiene – Museum:
Verleugnung der über 20.000 Mordopfer von 1945-49‚
Zwangsbehandlung
ist ein Verbrechen !
Der 12. Zivilsenat des
Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 1.2.2006
mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 die Zwangsbehandlung in
der Psychiatrie zwar gebilligt, aber dabei eine höchstrichterliche
Bedingung für die unteren Gerichte gesetzt, auf deren
Einhaltung wir selbstverständlich strikt und immer drängen
werden. Insofern möchten wir zweierlei deutlich machen:
- Wir meinen, dass jegliche Zwangsbehandlung in der Psychiatrie gegen
den Willen eines Betroffenen ein Verbrechen ist und einen
fundamentalen Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit darstellt. Das ist auch durch die Kritik
von Prof. Wolf-Dieter Narr an dem Urteil belegt, die im
Internet mit der Adresse www.die-bpe.de/kritik veröffentlicht ist: „Die Annahme des BGH
Beschlusses ist mehrfach rechtsfehlerhaft.“ Aus einer
Umfrage bei allen Vormundschaftsgerichten wissen wir:
¼ der Gerichte teilt diese Meinung, allerdings
werden sich viele Gerichte jetzt zur Rechtfertigung der
Zwangsbehandlung auf das obiter dictum des BGH berufen.
Mit dieser Entscheidung hat der BGH keinen Rechtsfrieden
hergestellt, sondern im Gegenteil, wir werden jetzt erst
recht mit allen Kräften auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (bzw. des EGMR) hinarbeiten,
denn die Misshandlung durch psychiatrische Zwangsbehandlung
verstößt gegen die Menschenrechte und die Würde
der Betroffenen und ist ohne jede verfassungsrechtliche
Grundlage.
- Dieser Gang nach Karlsruhe wird allerdings dadurch verzögert werden,
dass erst die unteren Gerichte die Bedingung des BGH erfüllen
müssen, und die Erlaubnis einer Zwangsbehandlung
mit einem genauen richterlichen Rezept versehen sein muss,
in dem Wírkstoff, Dosierung und Verabreichungshäufigkeit
genau festgelegt sind.
Deswegen nennen wir dieses Urteil das REZEPT URTEIL,
Zitat:
„Die Sache gibt weiterhin Anlass zu dem Hinweis, dass
in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906
Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung
so präzise wie möglich anzugeben ist…,
dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung
von Medikamenten in der Regel auch die möglichst
genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffes
und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit.“
Ohne diese genauen Angaben ist jede psychiatrische Zwangsbehandlung
auch nach der Auslegung des BGH als Körperverletzung
ein schweres Verbrechen.
Jeder Betreuer, der nicht
mit dem Vorwurf konfrontiert werden will, für eine menschenverachtende
und grundrechtswidrige Zwangsbehandlung in einer Psychiatrie
mitverantwortlich zu werden, ist aufgerufen, nie irgendeine
solche Misshandlung zu genehmigen, geschweige denn anzuregen.
Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte – Greifswalder
Str. 4 – 10405 Berlin – www.die-bpe.de
Beschluss der Mitgliederversammlung
am 8. 8. 2006
Protest gegen geplantes Betreuungsbehördengesetz
sowie Stellungnahme
von Prof. Wolf-Dieter Narr
Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener e.V
Brief an alle
Abgeordneten des Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Freitag, 26. Mai 2006
Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r,
mit Entsetzen haben wir zur Kenntnis genommen, dass
der Bundesrat am 10.3.2006 noch einmal versucht hat,
eine Gesetzesnovelle zum Betreuungsrecht durchzusetzen,
die mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Genau wie beim
Versuch, die ambulante Zwangsbehandlung (per geplantem
§ 1906a BGB) mit einem Überraschungscoup ohne
jede Diskussion durch die Gesetzgebung zu peitschen,
soll diesmal der Charakter der Betreuungsbehörde
durch eine Änderung des Artikel 1, § 8 des
Betreuungsbehördengesetzes völlig geändert
werden, indem dort ein neuer Absatz 2 hinzugefügt
wird.
Ohne Wissen des Betroffenen – geschweige denn seine
Zustimmung – soll diese Behörde nun ermächtigt
werden, dessen gesamtes Umfeld auszukundschaften, Ermittlungen
anzustellen und Daten zu erheben. Als fadenscheiniger
Vorwand soll dienen, dass das Urteil eines Vormundschaftsrichters,
einen Betroffenen durch eine sogenannte „Betreuung“
umfassend zu entmündigen und zu dem Verwaltungsgegenstand
eines Vormunds zu machen, weil er angeblich nicht mehr
für sich selbst sprechen kann, ins Verfahren selbst
vorverlagert wird. Damit soll dem Betroffenen gleich
von vornherein jede Möglichkeit genommen werden,
sich zu wehren, denn die Ermittlungen gegen ihn sollen
nun im geheimen von der Betreuungsbehörde geführt
werden können.
Dieser Zynismus ist aufs bösartigste GEGEN das
Wohl der Betroffenen gerichtet und erinnert fatal an
die Methoden einer Geheimpolizei in totalitären
Staaten – jede psychiatrische Verleumdungs-Diagnose
wird dafür hinreichend sein.
Das ist das definitive Ende des letzten Scheins eines
rechtsstaatlichen Verfahrens.
Wir fordern Sie auf, dieses Gesetzesvorhaben, das jetzt
mit der Bundestagsdrucksache
Nr.16/1339 vorliegt, ersatzlos und für immer
fallen zu lassen. Es ist zutiefst totalitär, menschenverachtend
und unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Ersparen Sie sich die schwere Blamage, dass dies erst
nach einem mühevollen Klageweg durch das Bundesverfassungsgericht
festgestellt wird, wenn der Bundestag dem Gesetzentwurf
zustimmen sollte. Bisher ist es nur, wie 2003 beim geplanten
§ 1906a, eine Schande für den Bundesrat.
Mit freundlichen Grüßen
gez. René Talbot
gez. Uwe Pankow |
„Bildnerei der Geisteskranken“
|
Mit der Biennale MEINE WELT
soll noch einmal dem Nazi-Ideologen Prinzhorn und dessen
Pathologisierung von Kunst gehuldigt werden. Verehrend schreibt
der Leiter der Ausstellung, Armin Hauer, in seinem Vorwort zum
Katalog der Ausstellung über Prinzhorn: „Das bedeutet,
dass die klassische Moderne und auch wesentliche Stränge
der Nachkriegskunst ohne die Kenntnisse des Buches von Prinzhorn
(1886-1933) (Die Bildnerei der Geisteskranken, 1922,) und dessen
Sammlung in Heidelberg nicht denkbar sind.“ Was für eine
lächerliche Behauptung, aber darüber hinaus: welch
Hohn auf die Künstler, deren Werke in Heidelberg weiter
als bösgläubig erworbene Beutekunst okkupiert gehalten
werden.
Originalzitate Prinzhorn:
„Gemeinschaft und Führertum. Ansatz zu einer biozentrischen
Gemeinschaftstheorie“ (darüber schreibt er 1932 einen ganzen
Aufsatz), „Urbild des Führermenschen“. Das „Schicksal“
dieses „prometheischen Führers“ sei es, „innerhalb seiner
Gruppe auf Grund neuer Erkenntnisse und Ziele die Gemeinschaft
zu zersprangen und den Keim zu einer neuen Gemeinschaftsform
zu legen“
„Aber ich hoffe, daß es recht viele gibt, die von
einer gut durchgebildeten nationalsozialistischen Opposition
den nächsten Schritt zu unserer politischen Reifung erwarten“,
schreibt Prinzhorn in seinem ersten Beitrag „Über
den Nationalsozialismus“ schon 1930!
Seinen Antisemitismus begründet er bemerkenswerterweise
mit der Notwendigkeit einer Verteidigung: „Es ist und bleibt
grotesk, daß eine einflußreiche hochintellektuelle
Presse es in den letzten Jahren wagen durfte, unser geistiges
Leben mit einer zäh und konsequent betriebenen anti-arischen
Propaganda zu durchsetzen“.
Jetzt soll 80 Jahre nach dem Beutezug
von Prinzhorn dessen pathologisierender Blick auf die
Künstler und Ihre Werke – das, was Primo Levi so
zutreffend den „Aquariumblick“ genannt hat
– in der Biennale noch einmal abgefeiert werden:
das Anliegen Prinzhorns, eine monströse psychopathologische
Schau der „Bildnerei der Geisteskranken“ zu organisieren,
soll reproduziert werden.
Wir kennen das Anliegen: Den Psychiatern
und Prinzhorn ging es in den 20er Jahren darum, endlich
einen Angriff gegen den Dadaismus und dessen Einverleibung des
Irrsinns in die Kunst und damit die Zersetzung der Machtbasis
des Kerkersystems mit Folterregime Psychiatrie zu starten. Sie
erfanden die „pathologische“ Kunst per Pathologisierung
der Künstler, was seinen Höhepunkt in der Verdammung
der ganzen Moderne in der „entarteten Kunst“ fand.
Heute geht es einer zynischen Republik (siehe www.psychiatrie-erfahrene.de/eigensinn)
darum, dem restaurativen Anliegen des Machterhalts des Ausgrenzungssystems
Psychiatrie, mit staatlichen Mitteln zu Krücken zu verhelfen.
Die Ausstellung ist dem Prinzhornschen
Ansatz verpflichtet. Entsprechend handelt es sich für die
Ausstellungsmacher bei den „triebhaften Extrusionen“
der „Geisteskranken“ um „Bildnerei“
und so werden logischerweise die Urheber der Werke im Vorwort
zum Katalog dieser Ausstellung kein einziges Mal „Künstler“
genannt.
Als Pikanterie am Rande ist dann
noch zu bemerken, wie versucht wird, Jean Dubuffet für
dieses Konzept zu vereinnahmen, hat er doch ganz im Gegensatz
zu den Behauptungen der Ausstellungsmacher gesagt:
„Es gibt ebenso wenig eine Kunst der Geisteskranken,
wie es eine Kunst der Magen- oder Kniekranken gibt.“
Ausführliche Informationen
hier klicken
Internet Video:
www.die-bpe.de/video/beton.asf
(42 MB)
www.die-bpe.de/video/Beton_Politic.mpg
(130 MB)
www.die-bpe.de/video/Beton_Politic_big.mpg
(577 MB)
Beton: Die Geschichte einer Ausgrenzung und einer Befreiung
– Von der Biennale „Meine Welt“ 05 zur Betonnale 05 (D 2005;
ca. 14 min; Regie/Kamera/Montage: Bejamin Kahlmeyer)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener e.V. freut sich bekannt geben zu
dürfen, dass Gert
Postel die Schirmherrschaft für die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener übernommen hat. Gert Postel hat mit seinen existentiellen
Experimenten mehrmals den Beweis dafür angetreten, dass
es kein psychiatrisches Wissen gibt, sondern es sich nur um
eine Täuschung handelt, die in betrügerischer Weise
auf der Vorspiegelung von Wissenschaftlichkeit durch einen Jargon
beruht.
Als gelernter Postboten
war er hinreichend gebildet, um weder von der Diensttaufsicht,
noch den ärztlichen Kollegen je hinterfragt zu werden,
und jahrelang den Oberarzt einer Psychiatrie zu spielen, ja
sogar zum Chefarzt einer forensischen Psychiatrie befördert
zu werden und fachärztliche Approbationen zu beurkunden.
Damit ist es ihm gelungen, einen ganzen medizinischen Bereich
der reinen Scharlatanerie zu überführen, und für
diesen wiederholten Beweis hat er den Nobelpreis verdient.
Gert Postel hat der Psychiatrie die
Mystifikation genommen, sie lächerlich gemacht, und damit
den Bann zerstört, mit dem deren systematischen Menschenrechtsverletzungen,
die die Kriterien von Folter erfüllen, verdeckt werden
sollen. Seine Schirmherrschaft soll uns vor weiteren Lügen
des psychiatrischen Systems bewahren und unsere Kritik anspornen.
Beschluß der Mitgliederversammlung
der Bundesarbeitsgemeinschaft am 1.3.2005
Beschluss der Gründungsversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener:
|
Das Ende der Komplizenschaft
!
Wieder einmal haben die Psychiater übertrieben: statt dass sie
die Betroffenen in Ruhe lassen und mit einem verschlafenen Betroffenen-Verband
wie dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener zufrieden sind,
meinen sie, diesen Verband in ihr widerlichstes Treiben als
aktive Unterstützer hineinziehen zu müssen: Beim DGPPN-Kongress
vom 24.-27.11. wird völlig offen das „Hauptthema Nummer
1, Ursachen psychischer Störungen: Umwelt-Gen-Interaktionen“
verkündet, also die Neo-Nazi-Eugenik der psychiatrischen
Genetik propagiert. Denn die einzige „Umwelt-Interaktion“, die
zu angeblicher „psychischer Krankheit“ führen kann, ist
die diagnostische Verleumdung von Psychiatern. Dass bei diesem
Kongress zusätzlich auch noch der Terror der psychiatrischen
Hirnchirurgie, Stichwort Lobotomie, aus der Schreckenskammer
der Psychiatrie hervorgeholt und propagiert wird, ergänzt
das Bild. Zu diesem abgründigen Kongress haben die Psychiater
den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener eingeladen, sich aktiv
zu beteiligen, und, kolonialisiert wie er inzwischen ist, macht
er brav wie eine abgerichtete Hofschranze im vorgetäuschten
„Diskurs“-Reigen mit. Damit hat aber nun der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
seine wesentliche Funktion verloren: die Kritiker an der menschenverachtenden
Gewalt- und Zwangs-Psychiatrie in Komplizenschaft einbinden
zu können.
Wollen wir ausnahmsweise für die krampfhaft psychiatrisch Gutgläubigen
sogar die Prämisse gelten lassen, dass die Information
in Genen für irgendetwas Mentales, von dem behauptet wird,
das es sich im Gehirn abspielen soll, relevant wäre, so
ist auch immanent der wissenschaftliche Blödsinn der sog.
„psychiatrischen Genetik“ offensichtlich:
Das menschliche Genom, der Träger der Erbinformation, besitzt
einen Informationsgehalt von rund 750 Megabyte. Das ergibt
sich aus der Struktur von etwa drei Milliarden Basenpaaren,
aus denen das menschliche Erbgut besteht. Jedes Basenpaar
hat einen Informationsgehalt von zwei Bit, das ergibt 6 Milliarden
Bit oder 750 Megabyte. Dies ist etwa die Informationsmenge,
die bei einer der großen Sinfonien Bruckners oder Beethovens
auf CD gespeichert wird. Das Erbmaterial hätte auf einer
CD Platz.
Vergleichen wir damit die Kapazität des Gehirns. Selbst bei
konservativer Schätzung ergeben sich etwa 1,25 Millionen
Megabyte an realisierbaren Vernetzungen. Nun muß man
beachten, dass diese Zahl noch erheblich größer
wird durch abgestufte Verbindungen. Zwischen den Neuronen
können über die Synapsenverbindungen vielfältige
Zwischenstufen „geschaltet“ werden, was die Kapazität
des Gehirns um ein Vielfaches erhöht. Spitzer kommt bei
nur 16 Abstufungen auf einen Vergrößerungsfaktor
von 103. Das heißt: der einen CD-Rom, auf der die genetische
Erbinformation gespeichert ist, stehen rund 2 Millionen CDs
an Speicherkapazität des Gehirns gegenüber. Daraus
ergibt sich eine sehr wichtige Folgerung: Wenn das menschliche
Denken, Entscheiden und Planen ein Gehirnprozess ist, dann
ist es unmöglich, daß die Erbinformation Träger
dieser intellektuellen Eigenschaften sein kann. Eine CD-Rom
kann nicht die gesamte Information zur Verknüpfung von
Netzen tragen, die eine Informationsmenge von 2 Millionen
CDs beinhalten.
(Vgl. M. Spitzer, Geist im Netz, Heidelberg-Berlin-Oxford
1996, S.37f)
Wenn also solch banaler Blödsinn wie psychiatrische Genetik weiter
betrieben wird, kann es nur um etwas anderes gehen: scheinwissenschaftlich
soll der blanke Terror dieser Neo-Nazi-Eugenik beschönigt
werden, der als Erbhygiene verbreitet wird: Entsprechend sind
in den USA (Illinois) schon die gesetzlichen Grundlagen gelegt,
damit vom Neugeborenen bis zum Greis alle zwangsweise auf Geisteskrankheit
diagnostiziert werden. Bei Neugeborenen selbstverständlich
mit dem psychiatrischen Neo-Nazi-Genetik-Bluttest. Das ärztliche
Vernichtungs-Programm kennen wir: Fruchtwasseranalysen zur pränatalen
Gleichschaltung durch eugenische Abtreibung.
Mit diesen Integrationsmaschen in die Komplizenschaft mit dem ärztlichen
Gewaltsystem ist jetzt Schluss, denn der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
kann alleine seine Funktion als Compliance Patientenclub erfüllen,
die unabhängigen Psychiatrie-Erfahrenen haben am 24.11.2004
in Berlin die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
gegründet.
V.i.S.d.P.: Uwe Pankow
Unter aller Würde
Zwangsbetreuung ist Entmündigung:
Exzellenter Bericht in der „Junge Welt“ vom 27.12.04
Bericht im Deutschlandfunk – zum Anhören als Audiodatei
Anhörung, Stellungnahmen, Berichte zur geplanten
Betreuungsrechtsänderung
BEGLEITBROSCHÜRE zu einer Film– und Veranstaltungsreihe mit ausführlichen Beschreibungen
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