Die Tageszeitung (TAZ) Bremen berichtet am 22.6.2005:
http://www.taz.de/pt/2005/06/22/a0292.nf/text
Keine ambulante Zwangsbehandlung
Änderungsantrag von SPD und
CDU zum PsychKG schließt ambulante Zwangsbehandlung
ausdrücklich aus
Bremen taz Ambulante Zwangsbehandlung psychisch Kranker
wird es in Bremen nicht geben: Heute wird im Parlament
ein großkoalitionärer Änderungsantrag
abgenickt, der diese Möglichkeit im Gesetzesentwurf
zur Hilfe bei psychischen Krankheiten (PsychKG) ausschließt.
Das Gesetz soll Zwangseinweisungen für möglicherweise
gewalttätige
psychisch Kranke erleichtern und eine bessere ambulante
Versorgung sichern.
Ob mit der Neufassung ambulante Zwangsbehandlung überhaupt
möglich wäre, darüber hatten sich die
Beteiligten gestritten. Das Ressort hatte das verneint,
Kritiker hingegen auf den Paragrafen 22 verwiesen, der
im dritten Absatz Zwangsmaßnahmen erlaubt und
auf den sich der neugefasste Paragraf für die ambulante
Behandlung bezieht. Nun
schließt der Antrag von SPD und CDU jenen Satz
des Paragrafen 22 explizit aus.
Die SPD hatte schon vor einem Monat auf eine entsprechende
Konkretisierung gedrängt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Psychiatrie-Erfahrenen hatte vor der Berliner CDU-Zentrale
eine Mahnwache installiert und sprach gestern von einem
"großartigen Sieg unseres Dauerprotestes".
Was Rita Mohr-Lüllmann, Gesundheitsexpertin der
CDU, anders sieht. Sie zählt zu denen, die erklären,
das Gesetz habe auch bisher keine ambulante Zwangsbehandlung
vorgesehen - die Änderung sei nur "was kleines
Semantisches." Und was die Psychiatrie-Erfahrenen
angeht: An deren Spitze stehe Hochstapler Gerd Postel,
der einst als falscher Arzt in der Psychiatrie gearbeitet
hatte. Damit sei diese Gruppe für sie ohnehin indiskutabel.
sgi
|
Wie
es zu diesem Erfolg kam (chronologisch rückwärts):
Protest
vom 9.6.-21.6. gegen die Verweigerung der CDU, in Bremen dem
Vorschlag der SPD zum Ausschluß der ambulanten Zwangsbehandlung
in der geplanten Novelle des Bremer PsychKGs zuzustimmen:
Horror
- die Bremer CDU plant die ambulante Folter
|
Als ambulante Folter bezeichnen wir die ambulante
Zwangsbehandlung', eine Repressionsmaßnahme, mit der psychiatrischer
Zwang und Gewalt sogar auch in den Wohnungen der Betroffenen
exekutiert werden soll. Dies als mildere Form der Unterbringung
zu verkaufen, ist der Gipfel der Verhöhnung der Betroffenen.
Es wird anschließend viel mehr Zwang und Gewalt gegen
wehrlose und unschuldige Menschen geben: Zunächst monatelange
Psychiatrie-Aufenthalte, anschließend ein Rollkommando,
das die Menschen über Jahre und Jahrzehnte zu Hause mit
Psychopharmaka abspritzt. Die Einführung dieser Form psychiatrischer
Mißhandlung kann aufgrund der Willkürdiagnosen jede/n
treffen und bedeutet eine massive Verschlechterung der Lage
psychiatrisch verleumdeter und ausgegrenzter Menschen bzw. ein
Abgleiten in faschistoide Verhältnisse. Bremen würde
dabei zum Vorreiter.
Obwohl
alle Parteien am 4.3.2004 im Bundestag die ambulante Zwangsbehandlung
als verfassungswidrig abgelehnt haben und ein entsprechender
Gesetzesentwurf auf Bundesebene gescheitert ist, soll
sie nun doch über einen perfiden Trick als Landesgesetz
bis Ende Juni durchgepeitscht werden. Dazu wird von der
dafür zuständigen CDU Abgeordneten Dr. Rita Mohr-Lüllmann
genauso gelogen, wie vordem von der Gesundheitssenatorin behauptet,
es handele sich gar nicht um ambulante Zwangsbehandlung, obwohl
der Gesetzestext sie eindeutig ermöglicht.
Durchgesetzt werden soll das über eine Änderung des
Bremer PsychKG (sogenanntes "psychisch Kranken Gesetz").
Vier mal wurde von der Gesundheitsverwaltung dasselbe Ansinnen
in neue Entwürfe verpackt, aber immer ging es um darum,
daß man per Gerichtsbeschluss auch ambulant zur Einnahme
von psychiatrischen Drogen gezwungen werden kann. Bisher ist
eine Zwangsbehandlung nur im Rahmen einer Unterbringung in einer
psychiatrischen Klinik zulässig. Geplant war, daß
sich in Zukunft die bzw. der Betroffene in einem psychiatrischen
Behandlungszentrum seine Depot-Spritze abholt, und wenn sie
dieser Anordnung nicht nachkommt, dann kann sie durch die Polizei
aus ihrer Wohnung geholt und mit Gewalt der Behandlung zugeführt
werden.
In
den ersten Entwürfen war noch auf den ersten Blick zu erkennen,
daß die ambulante Zwangsbehandlung per PsychKG ermöglicht
werden sollte. Nach Protesten der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie Erfahrene und Landesverbänden Psychiatrie Erfahrener
in Bremen, NRW und Niedersachen sowie einem 30-seitigen Rechtsgutachten
von Thomas Saschenbrecker änderte sich die Rhetorik der
Gesundheitsverwaltung und sie proklamierte öffentlich,
KEINE ambulante Zwangsbehandlung einführen zu wollen. Thomas
Saschenbrecker hatte schon mit seiner verfassungsrechtlichen
Expertise die Grundlagen für die Verhinderung der ambulanten
Zwangsbehandlung auf Bundesebene via Betreuungsrecht gelegt.
Hinter
dieser rhetorischen Nebelwand setze die SPD-Senatorin für
Gesundheit Röpke aber einen vierten Entwurf in der Deputation,
dem Ausschuß des Parlaments in Bremen, durch. In diesem
Entwurf wird nur noch durch einen unscheinbaren Verweis auf
einen bestehenden Paragraphen §§22 (3), mit dem zu
Zwangsbehandlung in der Geschlossenen Psychiatrie ermächtigt
wird, diese ebenfalls ambulant ermöglicht:
§§22 (3) Die Behandlung der Patientin oder
des Patienten ist ohne ihre oder seine Einwilligung
oder die ihres oder seines gesetzlichen Vertreters bei gegenwärtiger
Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Patientin
oder des Patienten oder Dritter zulässig.
Diese
auch ambulant zu vollziehen, steht im Paragrafen § 8 (4)
der Novelle:
2. Dem § 8 werden folgende Absätze 3-6 angefügt:
.....
(4) Die für die psychisch kranke Person, deren Zurückhaltung
nach Absatz 3 ausgesetzt ist, zuständige Einrichtung nach
§ 13 überwacht die Einhaltung der Auflage und vollzieht
diese. Die §§ 22,23,25,26 und 27 finden
bei einer Aussetzung der Unterbringung entsprechende Anwendung.
Nachdem
der Senat in Bremen am 2.5. dem Entwurf zugestimmt hatte, wurde
diese Politik der Täuschung in der SPD beendet, indem die
SPD Fraktion am 19.5. einen Änderungsantrag beschloß,
der diesen obszönen Verweis aus dem Gesetzestext entfernte
und statt dessen die notwendige Freiwilligkeit der ambulanten
Behandlung in den Gesetzestext aufnahm. Da in Bremen aber eine
große Koalition am Ruder ist, muß diesem Änderungsantrag
auch von der CDU zugestimmt werden. Die dafür zuständige
CDU Abgeordnete Dr. Mohr-Lüllmann erklärte am 27.5.
im Weser Kurier, daß "sie den von der SPD-Fraktion
vorgelegten Antrag abgelehnt" hat, und handelt
damit in diagonalem Widerspruch zu ihrer öffentlich geäußerten
Meinung: "Muss jemand aus Sicherheitsgründen gegen
seinen Willen behandelt werden, dann ist das nur im Rahmen eines
stationären Aufenthalts in einer Klinik zu verantworten."
Wir
protestieren mit aller Entschiedenheit und fordern die Bundes-CDU
auf, auch nicht von der Bremer CDU der ambulanten Folter den
Weg ebnen zu lassen. Die CDU muß ihrem Koalitionspartner
in dessen Ressort auf seinem Weg aus der Lüge folgen.
Wer
sich unserem Dauerprotest anschließen möchte,
ist eingeladen, ab dem 9. Juni 2005 sich Werktags zwischen
15 -18 Uhr vor der CDU-Zentrale einzufinden. Zur Koordination
sind wir während der Protestwochen unter der Telefonnummer
0176/ 29978300 zu erreichen.
Aufruf
zum Protest
vom 9.6. bis 22.6. werktags 15:00- 18:00 Uhr
vor der CDU-Zentrale, Klingelhöferstr. 8
V.i.S.d.P.:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße
4, 10405 Berlin
Chronik
der Ereignisse vom 8. Dezember bis zum 11. Mai
Mit
Lügen Politik zu machen, hatte sich die Bremer Senatorin
für Gesundheit Röpke (SPD) zur Aufgabe gemacht.
Sie ist damit gescheitert!
Im Dezember forderte sie auf, Stellung zum ersten Gesetz-Entwurf
zu nehmen. Wir protestierten am 8.12. öffentlich vor dem
Justizsenator in Bremen und vor der Bremer Landesvertretung
in Berlin gegen den beabsichtigten Bruch der Verfassung.
Dann
sollte zum 16.3. für einen zweiten Entwurf eine Stellungnahme
abgegeben werden. Wir lieferten zusätzlich zu unserem wiederholten
öffentlichen Protest ein 30-seitiges Rechtsgutachten von
Thomas Saschenbrecker ab: www.die-bpe.de/saschi_stellungnahme.htm.
Am 14.3. wird ein 3. Entwurf von der Senatorin präsentiert,
der am 15.3. verschickt wird, also gerade rechtzeitig zum Ablauf
der Frist zur Stellungsnahme eintrifft. Und dann wird noch der
Vogel abgeschossen: am 30.3. wird das selbe ambulante Zwangsbehandlungsgesetz
noch mal in einen neuen Schlauch abgefüllt und mit einem
auf den 12.4. datierten Brief am 20.4. verschickt. Wir haben
also am 22.4. den vierten Entwurf erhalten, gerade rechtzeitig,
damit die Senatorin am 16.4., also 6 Tage zuvor, in der Deputation
verlogen behaupten kann: Mit den Psychiatrie-Erfahrenen ist
alles abgestimmt. Und außerdem sei es keine ambulante
Zwangsbehandlung.
Am
25.4. erfuhren wir, dass die Deputation sich für den Entwurf
ausgesprochen hatte. Am Dienstag, den 26.4. haben wir alle Senatoren
und alle Abgeordneten der Bürgerschaft darauf hingewiesen,
dass durch den Verweis im Gesetz auf § 22 ambulanter Zwang
und Gewalt festgeschrieben wird. Gleichzeitig wurde das Bürgerhaus
Weserterrassen für eine Podiumsdiskussion gebucht und mit
Dr. jur. Pollähne ein Mitstreiter gefunden, der mit dem
Bremer Kriminalpolitischen Arbeitskreis öffentlich Stellung
bezog. Am 1. Mai sagt Wolfgang Grotheer, rechtspolitischer Sprecher
der SPD-Fraktion, zu, sich auf dem Podium an der Veranstaltung
zu beteiligen.
Am
2. Mai beschließt der Senat trotz unserer Warnungen den
Entwurf in die Bürgerschaft einzubringen. Das führte
ab dem 2. Mai bis 12. Mai zu einer Dauer-Demonstration vor dem
Bundesrat in Berlin. Titel war "Horror - Bremen plant die
ambulante Folter":
www.freedom-of-thought.de/may2/index.htm#demo
Am
8. Mai beschließen die Bremer Psychiatrie-Erfahrenen folgende
Resolution:
Der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Bremen e.V.
stellt fest:
Die Senatorin Frau Karin Röpke behauptet, die geplante
Änderung des Bremer PsychKG´s wäre mit
uns abgestimmt.
Dies ist falsch.
Richtig ist vielmehr:
Wir wurden lediglich fälschlich informiert, dass
keine ambulante Zwangsbehandlung gesetzlich geregelt
werde.
Tatsächlich
ist im Gesetzestext die ambulante Zwangsbehandlung durch
den Verweis auf § 22 PsychKG gesetzlich ermöglicht.
Alle anderen Behauptungen sind Täuschungen der
Öffentlichkeit. Wir weisen jede der aktuell geplanten
Änderungen des Bremer PsychKG entschieden zurück.
Wir fordern, eine ausgrenzende und brutal entrechtende
Regelung der Gefahrenschwelle durch eine Unterscheidung
von Menschen und Geisteskranken darf es nie wieder geben.
Für
den Vorstand:
Thorsten Mährländer gez. Detlef Tintelott
|
Damit
waren die politischen Voraussetzungen für den Widerstand
in der SPD Fraktion geschaffen. Am 11.5. sagte Wolfgang Grotheer,
der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft
bei einer von uns zusammen mit den Landesverbänden Psychiatrie-Erfahrener
NRW, Niedersachsen, Berlin-Brandenburg und Bremen organisierten
Veranstaltung im Bürgerhaus Weserterrassen auf dem Podium
glaubhaft zu, durch Änderungsantrag der SPD die ambulante
Zwangsbehandlung aus dem Gesetzentwurf zu nehmen. (Der Audiobeweis
ist hier: www.die-bpe.de/audio/zitate_grotheer.mp3
)
Dieses Versprechen wurde nun vollzogen: www.die-bpe.de/PsychKGAEnderungsantragderSPD.rtf
Ambulante
Zwangsbehandlung
auch übers PsychKG in Bremen gescheitert!
Bremen: Am Mittwoch, den 11.5.2005 konnte bei
der Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener,
des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW, Berlin-Brandenburg,
Bremen und der Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen
im Bürgerhaus Weserterassen zur Kenntnis genommen
werden, daß auch Herr Wolfgang Grotheer, der Sprecher
der SPD Fraktion im Rechtsausschuß des Bremer Parlaments
(Bürgerschaft), der Meinung ist, dass in dem vom
Senat der Bürgerschaft vorgelegten Gesetzentwurf
bisher kein rechtlicher Schutz vor ambulanter Zwangsbehandlung
enthalten ist.
Es wurde von Herrn Grotheer glaubhaft versichert, dass
dem politischen Willen, keine ambulante Zwangsbehandlung
zuzulassen, nunmehr mit einem Änderungsantrag durch
die SPD Fraktion zum Durchbruch verholfen werde und der
Verweis in §8(3) des Gesetzentwurfs auf §22(3)
genauso gestrichen wird, wie der Verweis auf die anderen
vorgesehenen repressiven Überwachungsmöglichkeiten.
Wolfgang Grotheer sagte außerdem, dass seine Aussagen
auf Besprechungen in der SPD Fraktion beruhen und nicht
seine vereinzelte Meinung seien. Eine Vertreterin der
Grünen Fraktion kündigte ebenfalls bei der Veranstaltung
an, entsprechende Änderungsanträge vorzulegen.
Damit können wir im zentralen Punkt unserer Kampagne
einen großartigen Erfolg verbuchen! Trotz Senatsbeschluß
und massiver Lügenpropaganda aus dem Haus der Senatorin
Röpke und der politischen Unterstützung aller
Parteien für die ambulanten Zwangsbehandlung in Bremen,
wie sie in 4 nunmehr gescheiterten Entwürfen für
eine neues PsychKG und die Zustimmung der zuständigen
Deputation für Gesundheit zum Ausdruck kommt, ist
das Projekt an unserem Widerstand und seinen inneren Widersprüchen
gescheitert.
Der Dauer-Protest vor dem Bundesrat vom 2.5.-11.5., über
den das "Neues Deutschland" am selben Tag noch
berichtet hat, kann unterbrochen werden, bis
durch die endgültige Vorlage der zugesagten Änderung
in der Bürgerschaft das Versprechen eingelöst
ist. Dann kann der Protest endgültig abgesagt werden.
Der Dissidentenfunk
hat am 12.5. über die Neuigkeiten aus Bremen live
berichtet (Wiederholung am 26.5. 16-17 Uhr)
Mit Einverständnis von Herrn Grotheer veröffentlicht
die BPE die in Originaltönen dokumentierten Zusagen
von Herrn Grotheer (hier
klicken).
Ein ganz herzlicher Dank ist an dieser Stelle Herrn Dr.
Helmut Pollähne geschuldet, der nicht nur durch seine
Beteiligung auf dem Podium der Veranstaltung, sondern
auch durch seine Aufklärung im Kriminalpolitischen
Arbeitskreis, die zu dessen Stellungnahme an alle Abgeordneten
der Bürgerschaft geführt hat, wesentlich zu
dem Erfolg beigetragen hat.
Ein mindestens genauso herzlicher Dank geht an R.A. Thomas
Saschenbrecker, der durch sein Rechtsgutachten und
seine Aufmerksamkeit, dass mit dem Verweis auf §
22 die ganze ambulante Zwangsbehandlungsscheiße
wieder nur in einen neuen Schlauch abgefüllt war,
sowie seine Beteiligung auf dem Podium unseren Erfolg
erst ermöglicht hat.
|
Rechtsgutachten
beweist Unvereinbarkeit des Bremer Entwurfs mit dem Grundgesetz!
Demonstrationsaufruf
und Presseinformation
|
Wir,
die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. zusammen
mit der Irren-Offensive e.V. und Psychiatrie-Erfahrenen
aus Bremen, Niedersachsen, NRW, Saarland und Berlin machen
auf einen neuen Versuch aufmerksam, unsere Bürger- und
Menschenrechte auszuhöhlen.
Geplant
ist eine Änderung des Bremer PsychKG, die die Gefahrenschwelle
dermaßen absenkt, dass jeder Bürger jederzeit weggesperrt
werden kann. Hinreichender Grund ist eine verleumderische psychiatrische
Diagnose. Bekannt ist, dass Psychiater psychisch Gesunde nicht
von psychisch Kranken unterscheiden können. Beispiele sind
das berühmte Rosenhan-Experiment und die Tätigkeit
unseres Schirmherrn, des aus Bremen stammenden Briefträgers
Gert Postel, der jahrelang als Oberarzt einer Psychiatrie
tätig war, ohne dass jemals seine Kollegen Verdacht schöpften.
Grund: Es gibt kein psychiatrisches Wissen!
Die ambulante Zwangsbehandlung, die die Bundesregierung
am 11.2.04 (www.psychiatrie-erfahrene.de/stellungnahme.htm)
als verfassungswidrig angesehen hat (alle Bundestagsparteien
folgten dieser Ansicht), soll über einen unerlaubten Trick
ermöglicht werden.
1)
Wie soll die Gefahrenschwelle abgesenkt werden?
Jetzt gültiger § 9.3.: "Eine gegenwärtige
Gefahr im Sinne von Absatz 2 ist eine Sachlage, bei der die
Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen
hat oder bei der diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster
Zeit mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht."
Geplant: "Eine gegenwärtige Gefahr im Sinne von
Absatz 2 besteht dann, wenn infolge der psychischen Erkrankung
ein schadenstiftendes Ereignis bereits eingetreten ist, unmittelbar
bevorsteht oder zwar zeitlich nicht vorhersehbar, wegen
besonderer Umstände jedoch jederzeit zu erwarten ist."
Fazit:
Also immer für jede und jeden gültig.
2)
Die ambulante Zwangsbehandlung kommt über die unzulässige
Interpretation des FGG § 70 k wieder ins Spiel. Diese Interpretation
ist verfassungswidrig, weil das FGG ein Bundesgesetz ist. Das
FGG ist ein Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz.
Es
steht Bremen nicht zu, Bundesgesetze entgegen der Absicht des
Gesetzgebers in Berlin zu interpretieren, der (s.o.) gerade
anders entschieden hat.
Dies
als mildere Form der Unterbringung zu verkaufen, ist perfide.
Es wird anschließend viel mehr Zwang und Gewalt gegen
wehrlose, unschuldige Bürger geben:
Zunächst monatelange Psychiatrie-Aufenthalte, anschließend
ein Rollkommando, was die Menschen über Jahre und Jahrzehnte
zu Hause abspritzt. Mit gesundheitsschädlichen, die Lebenserwartung
drastisch verkürzenden Psychopharmaka.
Selbst
die DDR kannte dieses Ausmaß an Willkür nicht.
In
den USA wurden ähnliche Gesetze (outpatient commitment)
vor einigen Jahren auf Betreiben der Pharmaindustrie geschaffen.
Obwohl alle Untersuchungen darauf hinweisen, dass psychisch
Kranke nicht gefährlicher sind als Normalbürger.
Wir
protestieren mit aller Entschiedenheit !
Wir
laden alle freiheitsliebenden Bürgerinnen und Bürger
zur Demonstration ein:
Mittwoch, den 16. März 2005,
um 14 Uhr vor dem Senator für Justiz und Verfassung,
Richtweg 16-22 in Bremen,
oder
um 15 Uhr vor der Vertretung des Landes Bremen in Berlin,
Hiroshimastr. 24
Die
ambulante Folter droht!
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. ruft
auf, aktiv zu werden!
30
Jahre nach der Psychiatrie Enquete zeigt sich deren hässlichstes
Gesicht: Nicht nur, dass mit dem sozialpsychiatrischen Dienst
der Verhaltens-Blockwart BRD-weit eingeführt wurde, jetzt
soll sogar die ambulante Folter legalisiert werden.
Als ambulante Folter bezeichnen wir die "Ambulante Zwangsbehandlung",
die als psychiatrische Zwangs- und Gewaltmassnahme auch noch
in den Wohnungen der Betroffenen exekutiert werden soll. Durch
die psychiatrischen Willkürdiagnosen kann dies jede/n treffen.
Als Argument für diese Misshandlungsform wird zynischerweise
auch noch unterstellt, dass dies angeblich "das mildere
Mittel" sei, dabei ist es tatsächlich das billigere
Mittel, damit man es im nahezu pleite gegangenen Bremen beliebig
einsetzen kann. Es ist der Gipfel der Verhöhnung der Betroffenen.
Diese
massivste Verschlechterung der Lage psychiatrisch verleumdeter
und ausgegrenzter Menschen soll in Bremen durch die geplante
Änderung des sogenannten "psychisch Kranken-Gesetzes"
als
Landesgesetz durchgepeitscht werden. Weil diese Misshandlungsmethoden
unvereinbar mit dem Grundgesetz sind (insbesondere Art 1 und
Art. 2), ist in diesem Jahr schon auf Bundesebene der Versuch
der Justizministerin von Bayern gescheitert, solche Methoden
per Betreuungsrecht einzuführen. Nun will sich also Bremen
als Rammbock gegen die Menschen- und Grundrechte beweisen. Damit
soll offenbar von der katastrophalen Haushaltslage dieses Bundeslandes
abgelenkt werden und mit diesem menschenverächtlichen Beispiel
gezeigt werden, mit welchen Rambomethoden Bremen in der Lage
ist, gegen die Schwächsten vorzugehen, anstatt sein wirkliches
Problem einer fantastischen Haushaltsverschwendung - z.B. Space
Park - zu bekämpfen.
Die
Planung dieses Verfassungsbruchs geht uns alle an.
Bremen wird von der besonders an ambulanter Zwangsbehandlung
interessierten Pharmaindustrie als Tarnkappenbomber (vorgeblich
liberal, tatsächlich asozial), vorgeschickt, um mit der
großen Koalition in Bremen das Grundgesetz in dieser Frage
außer Kraft zu setzen. Danach würden die Bundesländer
dominoartig folgen. Dieser gezielte Versuch eines Rollback in
totalitäre Verhältnisse muss mit aller Entschiedenheit
und Phantasie bekämpft werden. Alle möglichen Bündnispartner
müssen bundesweit angesprochen und in den Widerstand mit
einbezogen werden.
Eine große Anstrengung ist vonnöten!!!
Unser
erster Beitrag ist:
- Beauftragung eines Rechtsgutachtens von R.A. Thomas Saschenbrecker
und dessen Verbreitung, sobald es vorliegt.
- Aufruf und Unterstützung der Demonstrationen am 8.12.2004
in Bremen (um 13 Uhr vor dem Justizsenator, Richtweg 16-22)
und
in Berlin (ab 14.30 Uhr vor der Bremer Landesvertretung, Hiroshimastr.
24)
- Eine Radiosendung im Dissidentenfunk am 16.12. um 22 h (Internet
livestream:www.okb.de/radiostream.htm
und 97,2 MHz)
V.i.S.d.P.:
Uwe Pankow
Flugblatt
zum herunterladen (Word.doc)
der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener Niedersachsen
e.V.: "Bremen will Verfassungsbruch !!!"
"Weder
Richter noch Psychiater haben sich seit 1979
bei Zwangseinweisungen an das Gesetz gehalten."
Interview
mit Prof. Peter Kruckenberg - Text als PDF lesen
Audio
im mp3-Format anhören
Gesamte
5. Sendung des Dissidentenfunks
zur ambulanten Zwangsbehandlung im mp3-Format (37 MB)
Wie
alles Anfing - das Projekt der Ärzte:
Die
treibende Kraft ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger
psychiatrischer Krankenhäuser. Deren Vorsitzender,
Rainer Kukla, bringt es anläßlich deren Versammlung,
natürlich in Bremen, im Weser-Kurier vom 4. Dezember 2004
auf den Punkt: "Es geht um die so genannte "integrierte
Versorgung" psychisch Kranker. Statt immer wieder Zwangseinweisungen
vornehmen zu müssen, wolle man durch eine Art Fallmanagement
den Patienten bei allen - wie es heißt - "Behandlungsschritten"
begleiten - unabhängig, ob diese Behandlung von dem Betroffenen
gewünscht ist oder nicht -, und damit unnötige Rückfälle
vermeiden und Kosten sparen!
Ekeleregend
wird ein Verbrechen ausgenutzt, um mit einer Lüge die Planung
der eigenen Grundrechts- und Menschenrechtsverletzung, ja Folterpraxis
zu propagieren:
Ärzte Zeitung, 25.05.2004
Bremen plant besseren Schutz vor
psychisch kranken Gewalttätern
Betroffene sollen auch gegen ihren
Willen medikamentös behandelt werden dürfen
BREMEN (cben). Bremen will gewalttätigen psychisch
Kranken auch gegen ihren Willen Depot-Spritzen verabreichen
dürfen, vorausgesetzt, ein richterlicher Beschluß
liegt vor. Das hat eine Arbeitsgruppe aus Justiz-, Sozial-,
und Innenbehörde vorgeschlagen.
Beschließt das Bremer Landesparlament, die Bürgerschaft,
den Vorschlag, nimmt die Stadt in der Frage der Zwangsmedikation
von psychisch Kranken in Deutschland die Vorreiter-Rolle
ein. Bremens Sozialsenatorin Karin Röpke will schnell
Ergebnisse sehen.
Anlaß der Initiative ist der Mord an einer Bremerin
im vergangenen Jahr. Die junge Frau hatte sich an die
Polizei gewandt, weil sie sich von ihrer psychisch kranken
Nachbarin bedroht fühlte. Die Polizei griff nicht
ein. Kurz darauf wurde die Studentin von ihrer Nachbarin
erstochen.
Um in Zukunft schneller handeln zu können, kann
die Bremer Polizei psychisch auffällige Menschen
bereits jetzt direkt an eines der vier psychiatrischen
Behandlungszentren der Stadt melden, sagt Heidrun Ide,
Sprecherin des Sozialressorts. Die Betroffenen können
dann auch gegen ihren Willen ins Behandlungszentrum
geschickt werden. Früher mußte noch zunächst
ein Antrag an das Stadtamt gestellt, das seinerseits
einen richterlichen Beschluß zur Einweisung des
Betroffenen in die Psychiatrie einholte. Ide: "Ob
die Einweisung in jedem Falle eine Hilfe ist, ist fraglich."
Setzt sich die Gesetzesinitiative der Bremer durch,
könnte die Kranken in den Gesundheitszentren auch
bald gegen ihren Willen ambulant mit Medikamenten behandelt
werden, die zwei bis drei Wochen wirken. Das dafür
zu ändernde "Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen
bei psychischen Krankheiten" (PsychKG) ist Ländersache.
Also kann Bremen eigenständig entscheiden. Voraussichtlich
im Herbst 2004 soll die Bürgerschaft über
den Vorstoß entscheiden und den Vorschlag der
Arbeitsgruppe in Gesetzesform gießen.
Quelle: http://groups.google.de/group/de.sci.medizin.psychiatrie/msg/5f71f7052cee0f2b?dmode=source&hl=de
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